RRB Nr. 29/2023
Anfrage Barbara Franzen, Niederweningen, und Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, betreffend Kreislaufwirtschaft: Abstimmung der kantonalen auf die nationale Gesetzgebung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 421/2022
Sitzung vom 11. Januar 2023
29. Anfrage (Kreislaufwirtschaft: Abstimmung der kantonalen auf die nationale Gesetzgebung) Die Kantonsrätinnen Ann Barbara Franzen, Niederweningen, und Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, haben am 7. November 2022 folgende Anfrage eingereicht: Im September 2022 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit sehr grossem Mehr die Änderung der Kantonsverfassung zur Schliessung der Stoffkreisläufe angenommen. Damit wird die Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Entwicklung der Wirtschaft von einer linaren zu einer zirkulären zu einem verfassungsrechtlichen Auftrag. Auf nationaler Ebene hat erst am 31. Oktober die Subkommission der UREK-N die Beratungen nach der Vernehmlassung zur Kommissions Pa.Iv. «Schweizer Kreislaufwirtschaft fördern» wieder aufgenommen; am 2. November bereits hat die UREK-N beschlossen, den Vorentwurf nach der Vernehmlassung praktisch unverändert zu belassen und die Beratung wird in der Frühjahrssession beginnen. Mit der geplanten Änderung des Umweltschutzgesetzes werden schweizweit die Rahmenbedingungen für die Förderung der Kreislaufwirtschaft gelegt. Die Rahmenbedingungen sind für den Kanton Zürich von grossem Interesse, ist er doch sowohl auf Gesetzes und Verfassungsebene wie auch in der konkreten Umsetzung als Pionier unterwegs. Vor allem haben im Kanton ansässige Unternehmungen bereits bestens erprobte Verfahren und Produkte zur Schliessung der Stoffkreisläufe und zur Schonung der Ressourcen entwickelt und diese laufend entsprechend verfeinert. Angesichts dieser Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie gestaltet sich die zeitliche Abgleichung der kantonalen Strategie «Kreislaufwirtschaft» auf die nationalen Rahmenbedingungen? Wann erwartet der Kanton Zürich die Fertigstellung der «Strategie Kreislaufwirtschaft» und auf wann ist die Inkraftsetzung der Änderung des nationalen Umweltschutzgesetzes geplant?
2. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die kantonale Strategie auch inhaltlich auf die zu erwartenden nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen abgestimmt wird. Wie gestalten sich die Möglichkeiten, die Arbeiten im Kanton auf die nationale Gesetzgebung auszurichten?
3. Was gedenkt der Regierungsrat des Kantons Zürich zu unternehmen, um die kantonalen Interessen, gerade in Bezug auf die Pionierstellung von Kanton und Unternehmungen, rechtzeitig in den nationalen Beratungen einzubringen? Besteht in dieser Hinsicht in der Einschätzung des Regierungsrates die Gefahr, dass die nationalen Standards unter das hohe kantonalzürcherische Niveau nivelliert werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Ann Barbara Franzen, Niederweningen, und Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Gemäss Medienmitteilung vom 2. November 2022 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates die Vorlage zur parlamentarischen Initiative mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet. Der Entwurf und der erläuternde Bericht zur Vorlage lagen bis Mitte Dezember 2022 noch nicht vor. Die Beratung der Vorlage ist gemäss Medienmitteilung in der Frühjahrssession 2023 vorgesehen. Zu Frage 1: Der Inkraftsetzungszeitpunkt der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) ist noch nicht bekannt. Dieser Zeitpunkt ist abhängig von den Fortschritten der Diskussionen in den eidgenössischen Räten. Ende 2023 ist die Festsetzung der kantonalen Strategie Kreislaufwirtschaft durch den Regierungsrat geplant. Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 173/2022 im Rahmen der Vernehmlassung eingehend zur parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» geäussert. Aufgrund des Ergebnisberichts vom 2. Juni 2022 zur Vernehmlassung sind die Stossrichtungen der USG-Vorlage bekannt und werden in die laufenden kantonalen Arbeiten einbezogen. Alle zentralen vom Kanton Zürich in der Vernehmlassung angesprochenen Punkte wurden in den Vernehmlassungsbericht aufgenommen und durch eine breite Mehrheit der weiteren Beteiligten gestützt. Die Stossrichtungen und Themenbereiche der Diskussion auf nationaler Ebene sind als Grundlage für die Arbeiten auf kantonaler Ebene hinreichend bekannt. Auch wenn im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch Änderungen an der Vorlage zur Änderung des USG vorgenommen werden, kann der inhaltliche
Abgleich sichergestellt werden. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft der Baudirektion steht zudem in engem Austausch mit dem Bundesamt für Umwelt, das die parlamentarischen Beratungen begleitet. Zu Frage 3: Der Kanton hat verschiedene Möglichkeiten, seine Interessen auf Bundesebene einzubringen. Beispielsweise können kantonale Interessen in den zuständigen Fachdirektorenkonferenzen mit anderen Kantonen diskutiert und auf Bundesebene vorangetrieben werden oder der Regierungsrat teilt den Zürcher Vertreterinnen und Vertretern in den eidgenössischen Räten vorgängig zur Session seine Haltung zu einem Themenbereich mit. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bestrebungen auf nationaler und kantonaler Ebene gut ergänzen. Es sind ohnehin Pionierleistungen und Innovationen für die Kreislaufwirtschaft nötig, unabhängig von Kantonsgrenzen und nationalen Standards. In diesem Sinne gilt es, im Kanton Zürich Gelegenheiten und Wettbewerbsvorteile frühzeitig zu nutzen und vorbildlich voranzugehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli