RRB Nr. 293/2015
Anfrage Markus Späth-Walter, Feuerthalen, und Martin Farner, Oberstammheim, betreffend Schloss Laufen: aktueller Unterhalt und touristische Zukunft, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 15/2015
Sitzung vom 25. März 2015
293. Anfrage (Schloss Laufen: aktueller Unterhalt und touristische Zukunft) Die Kantonsräte Markus Späth-Walter, Feuerthalen, und Martin Farner, Oberstammheim, haben am 12. Januar 2015 folgende Anfrage eingereicht: Die zahlreichen Gäste, die den Rheinfall trotz Schnee und Eis am Neujahrstag 2015 besuchten, erlebten ein zweifelhaftes Vergnügen. Der Belvedère-Weg und die Aussichtsplattform waren wegen mangelhafter Schneeräumung nur mit dem Panoramalift erreichbar. Fast alle Spazierwege waren entweder geschlossen oder gefährlich vereist. Wer ins «Historama» auswich, musste feststellen, dass die Ausstellung sich in einem bedenklichen Zustand befindet. Vitrinen sind mit einer Staubschicht bedeckt, in der Besucher ihre Finger-Zeichnungen hinterlassen haben, zahlreiche Vitrinenbeschriftungen sind am Abblättern und teilweise kaum noch lesbar. Andere animierte «Attraktionen» funktionieren nicht oder nur mangelhaft. In diesem Zustand ist die Dauerausstellung jedenfalls alles andere als eine überzeugende Visitenkarte. Nach wie vor existiert auch kein gemeinsames Ticketing für die verschiedenen Angebote auf beiden Seiten des Rheinfalls. So können etwa im Besucherzentrum beim Schloss Laufen keine Fahrkarten für den Schiffbetrieb gelöst werden. Touristen, die mit dem Zug anreisen, können zudem den Panoramalift nicht benutzen, um ins Schloss und zum Besucherzentrum zu gelangen. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Rheinfalltourismus bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wer ist für den Unterhalt der Wege und den Winterdienst auf der Zürcher Seite des Rheinfalls verantwortlich?
2. Wie ist der Betrieb und Unterhalt der Historama-Ausstellung geregelt? Wie kann die regelmässige Erneuerung und Reparatur der anfälligen Einrichtungen garantiert werden?
3. Wie haben sich die Besucherzahlen und die Einnahmen des Kantons seit der Neueröffnung im Jahre 2012 entwickelt?
4. In einer Präsentation des Immobilienamtes vor der regionalen Förderorganisation «Pro Weinland» wurde im Juni 2012 von einer neuen Betriebsphase 2015 bis 2020 gesprochen und eine Überprüfung des Betriebs- und Nutzungskonzepts für den Restaurationsbetrieb, die
Jugendherberge und andere wenig genutzte Räumlichkeiten in Aussicht gestellt: Wie weit sind die diesbezüglichen Abklärungen und Projekte gediehen? Welche Investitionen sind in den nächsten Jahren geplant?
5. In welcher Projektierungsphase befindet sich die Sanierung der Haltestelle Laufen? Ist die Eröffnung auf den Fahrplanwechsel 2018 sichergestellt? Kann im Laufe der Sanierung ein unbehinderter Zugang zum Belvedère-Weg und zum Panoramalift realisiert werden?
6. Ist vorgesehen, im Rahmen der angekündigten Überprüfung des touristischen Gesamtkonzeptes nach den ersten drei Betriebsjahren zu prüfen, ob der mehr oder weniger freiwillige Kauf von Eintrittstickets ersetzt – oder allenfalls ergänzt – und damit eine einheitliche Lösung auf beiden Seiten des Rheinfalls erreicht werden könnte?
7. Wie entwickelt sich die interkantonale Zusammenarbeit für die Tourismusdestination Rheinfall im Rahmen der IG Rheinfall? Wie stellt sich die Regierung zur Forderung, die Destination Rheinfall unabhängig der Kantonszugehörigkeit aus einer Hand zu betreiben?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Markus Späth-Walter, Feuerthalen, und Martin Farner, Oberstammheim, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Unterhalt und der Winterdienst im Umfeld des Schlosses Laufen sind wie folgt aufgeteilt: Das Tiefbauamt der Baudirektion ist für den Unterhalt des Weges zwischen der Schifflände und Dachsen, für den Weg bzw. Veloweg nach Flurlingen und den Weg zum oberen Parkplatz nach Laufen-Uhwiesen verantwortlich. Der Belvedère-Weg und die Aussichtsplattform fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pächterin, der SV Group. Für diesen Bereich ist zu beachten, dass aufgrund von Auflagen, insbesondere des Naturschutzes, der Einsatz von Auftausalz nicht gestattet ist. Zu Frage 2: Für den Betrieb und damit die Reinigung des Historamas einschliesslich der Ausstellung ist ebenfalls die Pächterin zuständig. Diese hat inzwischen das Reinigungsintervall im Historama verkürzt. Der Pächter weist den Kanton Zürich auf notwendige Reparaturmassnahmen hin. Die Verantwortlichen des Kantons Zürich prüfen in der Folge die Meldung und leiten die entsprechenden Massnahmen ein.
Zu Frage 3: Seit Beginn der Zusammenarbeit zwischen der SV Group und der Baudirektion im Jahre 2010 stieg die Anzahl der verkauften Tickets von rund 368 000 (Stand 2010) auf rund 416 000 pro Jahr (Stand 2014). Der Kanton ist an den Einkünften aus den Ticketverkäufen hälftig beteiligt. Zu Frage 4: Unter der Leitung des Immobilienamtes wird gegenwärtig eine Gesamtplanung der Tourismusdestination Schloss Laufen durchgeführt. In diese Planung sind sämtliche Vertragspartner auf der Zürcher Seite des Rheinfalls eingebunden. Erste Ergebnisse werden bis Mitte 2015 erwartet. Damit liegt eine erste Grundlage für eine Abschätzung der insgesamt für eine weitere Aufwertung des Rheinfalls erforderlichen Investitionskosten vor. Im Rahmen einer möglichen Vertragsverlängerung mit der Pächterin zeichnet sich eine Einigung ab. Erste Schätzungen gehen von namentlich für den Gastronomiebetrieb anfallenden Investitionskosten von rund 10 Mio. Franken aus. Zu Frage 5: Der Regierungsrat hat sich am 21. August 2013 im Rahmen seiner Stellungnahme zum dringlichen Postulat KR-Nr. 179/2012 betreffend der Haltestelle Schloss Laufen zur Planungssituation und zum weiteren Vorgehen geäussert. Demnach wollen die SBB und der Kanton Zürich die heutige Haltestelle an gleicher Lage bis spätestens 2018 erneuern. Die Haltestelle kann wegen ihrer Lage in der Kurve nicht behindertengerecht erstellt werden. Die behindertengerechte Erschliessung erfolgt über ein Ersatzangebot. Der Kanton Zürich finanziert die laufenden Planungen der SBB bis zum Abschluss des Bauprojektes im 2016 noch hälftig mit. Die weiteren Planungen sowie die Ausführung des Vorhabens werden entsprechend den ab 2016 geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur [FABI]) vollständig vom Bund finanziert. Die Finanzierung hat über die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB 2017–2020 zu erfolgen. Diese wird 2016 abgeschlossen werden. Das SBB-Projekt für die Haltestelle Schloss Laufen weist keine Massnahmen zur Verbesserung des Bahnhofszuganges auf. Diese müssten gemäss § 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) durch die jeweilige Standortgemeinde geplant und finanziert werden. Sie haben aber im Verlauf der Planungen das Gespräch mit dem kantonalen Immobilienamt bezüglich der künftigen Nutzungsmöglichkeiten
des Panoramaliftes und Verbesserungen beim Liftzugang und damit auch beim Zugang zum Belvedère-Weg gesucht. Das SBB-Projekt kann ohne Anpassungen am Wegenetz umgesetzt werden. Im Falle einer Bestellung von dritter Seite könnte dieser Zusatz nach heutigem Kenntnisstand ohne Auswirkungen auf das Projekt ergänzt werden. Seitens der Baudirektion besteht die Absicht, bereits im Verlauf des Jahres 2015 den Zugang zum Lift für Bahnreisende zu vereinfachen. Zu Frage 6: Das Ticketsystem und seine künftige Ausgestaltung werden im Rahmen der Gesamtplanung ebenfalls einbezogen. Zudem wird aufgrund der Alterung der sich derzeit im Einsatz befindlichen Geräte voraussichtlich ab 2016 eine Ablösung von Systemkomponenten erforderlich. Eine einheitliche Lösung auf beiden Seiten des Rheinfalls wird nicht angestrebt, da derzeit keine Seite Synergieeffekte erkennen kann. Zu Frage 7: Die Struktur der Destination Rheinfall wird von verschiedenen, voneinander unabhängigen Dienstleistern in den beiden Kantonen Schaffhausen und Zürich geprägt. Die Gewerbetreibenden und Dienstleister verfolgen dabei in erster Linie die Interessen ihres eigenen Betriebes. Die Kantone sorgen im Rahmen der IG Rheinfall für eine gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Anbietern und Dienstleistern. Die Destination Rheinfall unabhängig der Kantonszugehörigkeit aus einer Hand zu betreiben, wäre zwar zu begrüssen. Aufgrund der beschriebenen Struktur der Destination ist das Schwergewicht aber vor allem auf ein koordiniertes Marketing zu legen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi