Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 294/2022

Denkmalpflegefonds, Verein "Einfach Zürich", Betriebsbeitrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022

294. Denkmalpflegefonds (Verein «Einfach Zürich», Betriebsbeitrag)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Eingabe vom 17. September 2021, finalisiert am 4. November 2021, ersucht der Verein «Einfach Zürich» den Kanton um einen Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 200 000 (2022–2025) zur Finanzierung des Betriebs, der Begleitveranstaltungen und des inhaltlichen Weiterbaus der Ausstellungsangebote des Netzwerkprojekts «Einfach Zürich». Zurzeit sind der Kanton Zürich, vertreten durch das Staatsarchiv, und die Stadt Zürich, vertreten durch die Dienstabteilung Kultur des Präsidialdepartements, einzige Aktivmitglieder des Vereins «Einfach Zürich».

2. Das Projekt «Einfach Zürich» «Einfach Zürich» ist ein trilaterales Projekt, das 2011 von der Dienstabteilung Kultur der Stadt Zürich angestossen wurde. Heute wird es von der Stadt Zürich, dem Kanton Zürich und dem Schweizerischen Nationalmuseum (SNM) gemeinsam getragen. Um dieses Projekt zu verwirklichen, haben die drei Partner die Interessengemeinschaft «Zürich im Landesmuseum» (heute: Verein «Einfach Zürich») gegründet. Am 17. Dezember 2014 bewilligte der Gemeinderat der Stadt Zürich zur Finanzierung einer Dauerausstellung im Landesmuseum einen Investitionsbeitrag von Fr. 1 760 000 (GRB 2014/232) für die Projektierung und die Realisierung sowie einen wiederkehrenden Betriebsbeitrag von jährlich Fr. 300 000 an die Betriebskosten. Gegen den Beschluss des Gemeinderates wurde das Behördenreferendum ergriffen. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich sprachen sich am 15. Juni 2015 deutlich mit 63,5% der Stimmenden für diese Vorlage aus. Wegen der Referendumsabstimmung konnte der einst geplante Eröffnungstermin im August 2016 nicht eingehalten werden. Mit Beschluss vom 6. Juni 2016 bewilligte der Kantonsrat einen Projektbeitrag von 2,1 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zugunsten der Interessensgemeinschaft «Zürich im Landesmuseum» (Vorlage 5242). In Ziff. 4 der Weisung wurde festgehalten, dass die Stadt Zürich, der Kanton Zürich und das Landesmuseum vereinbart hatten, die dereinst anfallenden Betriebskosten drittelsparitätisch aufzuteilen, wobei die Stadt und der Kanton Zürich je höchstens Fr. 300 000 pro Jahr beisteuern (Kostendach).

3. Verwirklichung 2018 wurde das Projekt in den drei zu bespielenden Räumen im 1. Stock des Hofflügels des Landesmuseums realisiert. Diese Räume (insgesamt beträgt die Fläche 300 m2) sind über das Foyer frei zugänglich. In Raum 01 empfängt die «Pre-Show», welche die im Kanton Zürich wohnhaften Menschen ins Zentrum stellt. Raum 02, die «Schatzkammer Zürich», zeigt Geschichte und Leben anhand von Objekten und multimedialen Stationen, in Raum 03 wird der Kanton Zürich mithilfe neuartiger «Point-Cloud- Applikationen» gezeigt. Entstanden ist eine attraktive und eindrückliche Ausstellung zum kulturhistorischen Fundus im Kanton Zürich, die mit zahlreichen Leihgaben aus dem ganzen Kanton aufwartet. Es bleibt eine der Hauptaufgaben des Kuratorenteams, dass die Ausstellung die vorgesehene Funktion als Vernetzungsstelle zu anderen kulturhistorischen Einrichtungen im Kanton Zürich übernimmt.

4. Leistungsvereinbarung zwischen dem Verein «Einfach Zürich» und dem SNM Der Verein «Einfach Zürich», der am 19. Januar 2018 gegründet wurde, bezweckt den Betrieb der Ausstellung «Einfach Zürich». Art. 2 der Statuten hält fest, dass der Betrieb und die Finanzierung der Ausstellung und der damit verbundenen Aktivitäten den einzigen Vereinszweck darstellen. Bereits in der Gründungsphase des Vereins «Einfach Zürich» wurde zwischen dem Verein, vertreten durch die Stadtpräsidentin der Stadt Zürich und die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern sowie dem SNM eine Leistungsvereinbarung getroffen. Diese regelt unter anderem die Dauer und Auf‌lösung der Ausstellung, die betrieblichen Vorgaben und Anforderungen, die Leistungen des SNM, Nachbesserungen und Weiterentwicklungen der Ausstellung sowie die Leistungen des Vereins «Einfach Zürich». Punkt 4 der Leistungsvereinbarung hält fest, dass der Eintritt zu den drei Räumen von «Einfach Zürich» während der üblichen Öffnungszeiten des Landesmuseums möglich ist. Der Eintritt zur Ausstellung und zu Führungen durch die Ausstellung ist frei, weshalb dem Verein «Einfach Zürich» auch keine Einnahmen für die Finanzierung des Betriebs zur Verfügung stehen. Eintritte werden lediglich bei Veranstaltungen erhoben. Die Leistungsvereinbarung trat zum Zeitpunkt der Übergabe der Ausstellungsräume 2018 in Kraft und endete nach Ablauf der vierjährigen Finanzierungsperiode Ende 2021. Sie wurde zu gleichbleibenden Konditionen bis 2025 erneuert.

Das SNM legte nach der erstmaligen Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung eine Aufstellung der dem SNM entstehenden Kosten vor, die dem SNM im Rahmen der Ausstellung «Einfach Zürich» entstehen. Diese weist jährliche Kosten von Fr. 543 915 aus. Die Miete der Räumlichkeiten, die vom Bundesamt für Bauten und Logistik festgelegt wird, beträgt jährlich Fr. 214 500, und die Kosten für das Aufsichtspersonal belaufen sich auf Fr. 118 625. Die Kosten des SNM sind mithin höher als die jährlichen Beiträge des SNM von Fr. 300 000. Die darüber hinausgehenden Kosten gehen somit vollumfänglich zulasten des Betriebsbudgets. Damit werden die ursprünglich im Betriebskonzept und Businessplan für den Projektbetrieb und die Reattraktivierung der Ausstellung vorgesehenen Mittel und folglich die Möglichkeiten in Programm und Ausstellung erheblich beschnitten. Mit den noch übrigbleibenden Betriebsmitteln allein konnten keine für eine Dauerausstellung notwendigen Reattraktivierungsmassnahmen finanziert werden. Die Finanzdirektion (Lotteriefonds des Kantons Zürich; heute: Gemeinnütziger Fonds) genehmigte jedoch im Februar 2020 auf Antrag des Vereins «Einfach Zürich» die Verlängerung des Ausstellungsprojekts und damit die Freigabe von nicht verwendeten Mitteln von rund Fr. 515 000. Aufgrund der Leistungsvereinbarung ist es dem Verein «Einfach Zürich» nicht gestattet, Veranstaltungen in den Ausstellungsräumen durchzuführen. Damit entfällt für den Verein «Einfach Zürich» die einzig mögliche Einnahmequelle neben den Gönner- und Stiftungsbeiträgen. Der stark eingeschränkte Spielraum erschwert zudem die gewünschte Drehscheibenfunktion zu anderen Kulturinstitutionen des Kantons. 2021 hat die Leitung des SNM gewechselt. Der Vereinsvorstand hat mit der Museumsleitung Kontakt aufgenommen und wird Anfang 2022 die Konditionen der mittlerweile unverändert bis 2025 erneuerten Leistungsvereinbarung und ihre allfällige Verlängerung diskutieren. Davon unabhängig werden parallel weitere tragbare und realistische Varianten für die Weiterentwicklung des Projekts über das Jahr 2025 hinaus ausgearbeitet.

5. Kostenzusammenstellung des Vereins «Einfach Zürich» Gemäss Finanzbedarf bzw. Businessplan des Vereins ergeben sich für die zweite Vierjahresperiode folgende Betriebskosten (in Franken): Aufwandpositionen 2022–2025 Kosten fest angestelltes Personal 844 000 Mietkosten Büroräume 48 000 Kosten kulturelles Programm (einschliesslich Miete Ausstellungsräume) 3 103 000 Übriger Aufwand 78 000 Total Aufwand 4 073 000

Das Finanzierungsmodell sieht folgendermassen aus (in Franken): Ertrag 2022–2025 Eigenertrag (hauptsächlich Stiftungen / Gönnerinnen und Gönner) 217 000 Betriebsbeitrag Stadt Zürich 1 200 000 Beitrag Kanton 1 456 000 davon Betriebsbeiträge Denkmalpflegefonds 1 200 000 davon Restbeitrag Gemeinnütziger Fonds 256 000 Beitrag Bund (SNM) 1 200 000 Total Ertrag 4 073 000

Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat den Betriebsbeitrag 2022–2025 von jährlich Fr. 300 000 mit Beschluss vom 8. September 2021 bereits erneuert.

6. Beurteilung des Gesuchs durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege Die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege des Amtes für Raumentwicklung hat das Gesuch gemäss Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG, LS 612) geprüft. Die beiden Vertreter des Staatsarchivs, die dem Gremium zur Beurteilung von Gesuchen für Betriebsbeiträge angehören, waren im Vorfeld der Gesuchstellung als Vertreter des Kantons Zürich in der Projektorganisation IG «Zürich im Landesmuseum» vertreten bzw. waren Partei bei der Gründung des Vereins «Einfach Zürich» bzw. bei der Gesuchstellung und traten daher bei der Beurteilung des Gesuchs in den Ausstand. Für den Betrieb, die Begleitprogramme und die Reattraktivierung der Ausstellung stehen dem Verein «Einfach Zürich» aufgrund des Mittelabflusses an das SNM weniger finanzielle Mittel als ursprünglich geplant zur Verfügung. Die Konditionen der Leistungsvereinbarung mit dem SNM hindern den Verein ausserdem teilweise daran, seine Drehscheibenfunktion wahrzunehmen. Das vor der ersten Finanzierungsperiode 2018– 2021 erarbeitete drittelparitätische Finanzierungsmodell weist mehrere Schwachpunkte auf. Dem Verein «Einfach Zürich» ist es bis anhin, auch pandemiebedingt, nicht gelungen, mehr Mittel von privaten Sponsoren sowie Gönnerinnen und Gönnern für das Ausstellungsprojekt zu mobilisieren. Der Verein hat die Probleme aus der ersten Beitragsperiode erkannt und arbeitet an deren Behebung. Im Kanton Zürich gab es bis 2018 keinen zentralen Ort, wo Einwohnerinnen und Einwohner, Durchreisende bzw. Touristinnen und Touristen gebündelte Informationen über die Geschichte der Stadt und des Kantons Zürich erhalten konnten und auf das grosse kulturhistorische Angebot der Stadt und des Kantons Zürich hingewiesen wurden. Die Ausstellung «Einfach Zürich» schliesst diese Lücke. Die gewünschte Dreh- scheibenfunktion zu anderen Kulturinstitutionen ist erfreulich angelaufen und soll weiter intensiviert werden. Zum Zwecke dieser Vernetzung wurde der Vereinsvorstand um verschiedene Beisitzerinnen und Beisitzer erweitert. Der Verein «Einfach Zürich» ist in seinem Bestreben, eine Kurskorrektur vorzunehmen, um sich zur gewünschten Drehscheibe für die zahlreichen dezentralen Kulturinstitutionen im Kanton Zürich zu entwickeln, zu unterstützen.

7. Beitragsgewährung und Auf‌lagen Gemäss § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 lit. d LFG werden die Mittel des Denkmalpflegefonds für gemeinnützige Zwecke im Bereich Denkmalpflege verwendet. Dabei müssen die unterstützten Vorhaben gemeinnützig sein, nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, einen Bezug zum Kanton Zürich aufweisen und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sein (§ 6 Abs. 1 LFG). Darunter fallen insbesondere auch Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen, die längstens für fünf Jahre gewährt werden können; über eine Verlängerung ist neu zu entscheiden (§ 6 Abs. 2 LFG). Diese Voraussetzungen werden vom Verein «Einfach Zürich» als Drehscheibe und Vernetzungsort der Bevölkerung mit den Kulturinstitutionen des ganzen Kantons erfüllt. Gemäss § 9 Abs. 2 LFG entscheidet über Beiträge bis 1 Mio. Franken die Baudirektion und über Beiträge bis 2 Mio. Franken der Regierungsrat abschliessend. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds. Der Betrag ist im Budget 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022– 2025 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen. An die Betriebskosten des Vereins «Einfach Zürich» ist für die Jahre 2022–2025 ein jährlicher Beitrag von Fr. 300 000 zuzusichern, unter den Bedingungen, dass der Verein erstens bis Ende des ersten Quartals 2022 die Situation mit dem SNM klärt und anschliessend bis Ende des ersten Quartals 2023 verbindliche Perspektiven innerhalb oder ausserhalb des SNM präsentiert und zweitens die Vernetzung mit den dargestellten Museen und Institutionen intensiviert. Die Beitragsleistung ist ab 2022 jährlich abzurechnen. Der Verein «Einfach Zürich» hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege das Budget des Vereins für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahrs geprüft und genehmigt hat.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. An die Betriebskosten des Vereins «Einfach Zürich» wird für 2022– 2025 ein jährlicher Beitrag von Fr. 300 000, insgesamt jedoch höchstens Fr. 1 200 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, unter folgenden Bedingungen zugesichert: 1. Bis Mitte 2023 liegt die abgeschlossene Planung für die Zeit nach 2025 vor. 2. Die Vernetzung mit den Museen und Institutionen des Kantons Zürich wird intensiviert.

II. Die Beitragsleistung ist ab 2022 jährlich abzurechnen. Der Verein «Einfach Zürich» hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets des Vereins «Einfach Zürich» für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahrs durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an den Verein «Einfach Zürich», Mühlebachstrasse 174, 8034 Zürich, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über die Luftfahrt, Art. 1, Art. 3, Art. 6 und Art. 9 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2022; der Erlass wurde am 1. Mai 2022, 1. Juli 2023, 1. August 2023, 1. September 2023, 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.

Zitiert in