RRB Nr. 297/2011
Wasserbau, Sihl, Schwemmholzrückhalt, Auflageprojekt, Sofortmassnahmen, zusätzliche Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. März 2011
297. Wasserbau. Schwemmholzrückhalt an der Sihl.
Erwägungen
Zusätzliche Ausgabe für das Auflageprojekt Mit RRB Nr. 555/2010 wurde für das Auflageprojekt eines Schwemmholzrückhalts an der Sihl eine neue Ausgabe von Fr. 1 300 000 bewilligt. Aufgrund der Gefahrenkarte werden unabhängig von diesem Projekt auch Massnahmen zum Hochwasserschutz für die Stadt Zürich untersucht. Neben einem Ausbau der Gerinnekapazität der Sihl kommt auch der Bau eines Hochwasserentlastungsstollens infrage. Als günstigster Standort für einen Einlauf bietet sich ein Bereich an, der flussabwärts an den vorgesehenen Schwemmholzrückhalt anschliesst. Die Wahl dieses Standortes ermöglicht das Auffangen des Schwemmholzes vor dem Einlauf zum Entlastungsstollen und den Schutz der Sihltalgemeinden Langnau a. A. und Adliswil. Zudem kommt der Stollen in bautechnisch günstigen Fels zu liegen. Die Gemeinderäte von Langnau a. A. und Thalwil wurden über das Projekt eines Entlastungsstollens von der Sihl in den Zürichsee in Kenntnis gesetzt, insbesondere über den Einlauf zum Stollen bei der Sihl (Einlaufschlitz) und denjenigen in den Zürichsee (etwa 3,00 m unter dem Seespiegel). Der geplante Stolleneinlauf erfordert Anpassungen bei der Sihl und wirkt sich auch auf das Auflageprojekt eines Schwemmholzrückhalts an der Sihl aus. Damit die Auswirkungen auf den Schwemmholzrechen mit und ohne Stolleneinlauf zuverlässig ermittelt werden können, sind zusätzlich zu den mit RRB Nr. 555/2010 bewilligten Ausgaben für Modellversuche im Betrag von Fr. 210 000 weitere Ausgaben von Fr. 200 000 für Modellversuche an der Versuchsanstalt für Wasserbau (VAW) an der ETH zu bewilligen: Zusätzliche Ausgaben für Modellversuche unter Berücksichtigung des Einlaufs eines Entlastungsstollens gemäss Offerte VAW vom 13. Dezember 2010: in Franken (Aufwendungen ohne Entlastungsstollen: Fr. 210 000; Aufwendungen mit Entlastungsstollen: Fr. 327 500) 117 500 Unvorhergesehenes wie Zusatzversuche und Modellanpassungen 82 500 Total 200 000 Die bewilligte Ausgabe von Fr. 1 300 000 gemäss RRB Nr. 555/2010 ist somit um eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 200 000 zu erhöhen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt demnach Fr. 1 500 000.
Die Investitionen für das Auflageprojekt im Betrag von Fr. 1 500 000 (Kontierung 8500.5021 0 00000 / 85W-704) sind eine Vorleistung zu den späteren Gesamtkosten des Schwemmholzrechens und ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren abzuschreiben. Es handelt sich um eine neue, nicht gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006. Da mit einem Bundesbeitrag von mindestens 35% oder rund Fr. 525 000 zu rechnen ist, werden sich für den Kanton Nettokosten von höchstens rund Fr. 975 000 ergeben. Das Subventionsgesuch an das Bundesamt für Umwelt kann erst nach der Ausgabenbewilligung für das Auflageprojekt gestellt werden. Dieser Bundesbeitrag (Kontierung 8500. 5021 0 00000 / 85W-704-90) wird in der Anlagebuchhaltung vollständig den Baukosten zugeordnet und ebenfalls zum Zeitpunkt der Bauabnahme über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren zugeschrieben werden. Im Budget 2011 sind Fr. 500 000 in der Investitionsrechnung für dieses Projekt enthalten. Der Restbetrag ist in den Folgejahren im KEF 2011–2014, Planjahre 2012 und 2013, enthalten; 2012 Fr. 400 000 und 2013 Fr. 3 600 000, die bereits einen Teil der Baukosten umfassen. Die jährliche Abschreibung abzüglich der Zuschreibung belaufen sich auf rund Fr. 12 000 und die Zinsen bei 3% auf höchstens Fr. 30 000 bzw. im Durchschnitt auf jährlich Fr. 15 000. Der betriebliche Unterhalt des Schwemmholzrückhalts wird durch die bestehende kantonale Gewässerunterhaltsgruppe ausgeführt. Betriebliche und personelle Folgekosten entstehen dadurch keine. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses wird bis zu einer Medienorientierung über den Entlastungsstollen, die voraussichtlich im März oder April 2011 stattfinden wird, aufgeschoben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Auflageprojekt eines Schwemmholzrückhalts an der Sihl einschliesslich Sofortmassnahmen sowie Koordination/Bauherrenunterstützung und Kommunikation wird zur bewilligten Ausgabe gemäss RRB Nr. 555/2010 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt; die gesamte verfügbare Ausgabensumme beträgt damit Fr. 1 500 000.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Medienorientierung über den Hochwasserschutz der Sihl für Zürich im Frühjahr 2011, längstens aber bis am 30. Juni 2011, nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi