RRB Nr. 298/2026
Sportamt, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2026
298. Sportamt (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Sportamt ist für die kantonale Sportförderung sowie für die allgemeinen Sportbelange im Kanton Zürich zuständig. Zu seinen Kernaufgaben zählen der Vollzug von Jugend+Sport (J+S) gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0), die Sportförderung gemäss dem sportpolitischen Konzept des Regierungsrates, die Unterstützung des Nachwuchsleistungssports gemäss dem kantonalen Nachwuchs- und Leistungssportförderungskonzept sowie die Bearbeitung der Belange des kantonalen Sportfonds gemäss Sportfondsverordnung (LS 612.2). In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Gesuche um Beiträge aus dem Sportfonds kontinuierlich angestiegen. Dies widerspiegelt sich in der Entwicklung der Leistungsindikatoren des Sportamtes. Mittlerweile bearbeitet das Sportamt rund 50% mehr Gesuche für die Unterstützung von Sportanlagen, von Leistungszentren sowie von Projekten und Veranstaltungen. Mit Inkrafttreten der neuen Leistungsvereinbarung mit dem Zürcher Kantonalverband für Sport für die Jahre 2026–2029 übernimmt das Sportamt ab 2026 zusätzlich die Bearbeitung der Gesuche für Sportveranstaltungen im Vereins‑ und Verbandssport. Dieses Vorgehen ermöglicht eine einheitliche Unterstützungspraxis sämtlicher Sportveranstaltungen im Kanton und vereinfacht die Eingabe von Gesuchen für Vereine und Veranstalterinnen und Veranstalter. Die zentrale Gesuchsbearbeitung aller Sportveranstaltungen im Kanton ab dem 1. Januar 2026 durch das Sportamt führt zu einem zusätzlichen jährlichen Volumen von rund 200 Gesuchen. Der daraus resultierende Mehraufwand betrifft den gesamten Bearbeitungsprozess von der formellen Prüfung über die fachliche Beurteilung bis hin zur Beitragsverfügung und Auszahlung. Hinzu kommt, dass die zunehmende Professionalisierung des Sports zu einer wachsenden Zahl komplexer Sportfondsgesuche führt, die vertiefte Abklärungen hinsichtlich Gemeinnützigkeit, Förderwürdigkeit und Zielerreichung erfordern. Weiterer Personalbedarf besteht durch die Umsetzung von Sportprojekten und ‑Programmen im öffentlichen Raum sowie aufgrund des nationalen Projekts «Ethik im Sport» mit der verbindlichen Verankerung ethischer Standards im Sport.
B. Personelle Auswirkungen Aus den genannten Gründen ist das Sportamt trotz bereits umgesetzter Prozessoptimierungen und Organisationsanpassungen auf zusätzliche personelle Mittel angewiesen. Die internen Kompensationsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Ausgehend vom bisherigen Mitteleinsatz ergibt sich ein Bedarf von 0,8 Stellen. Im Stellenplan des Sportamtes sind daher mit Wirkung ab 1. April 2026 0,8 Stellen, Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/ in, Lohnklasse 17 VVO, zu schaffen. Die Einreihung der neu zu schaffenden Stelle wurde vom Personalamt geprüft und als nachvollziehbar erachtet.
C. Finanzielle Auswirkungen Die Personalkosten betragen für das Jahr 2026 anteilmässig rund Fr. 94 000 sowie ab 2027 rund Fr. 125 000 und werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3700, Sportamt, belastet. Diese Beträge sind im Budget 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029, ab Planjahr 2027, enthalten bzw. können verfügbar gemacht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Sportamtes wird mit Wirkung ab 1. April 2026 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli