Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 309/2017

Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, und Peter Häni, Bauma, betreffend Extasia in Staatsliegenschaften, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 34/2017

Sitzung vom 5. April 2017

309. Anfrage (Extasia in Staatsliegenschaften) Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, Kantonsrätin Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, und Kantonsrat Peter Häni, Bauma, haben am 30. Januar 2017 folgende Anfrage eingereicht: Am 11.11.2016 informierte das BAG, dass die sexuell übertragbaren Infektionen zunehmen. Die Gonorrhoe (Tripper) nahm gegenüber dem Vorjahr um 23 Prozent zu, die Syphilis um 7 Prozent und die Chlamydien um 5 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass der Kanton Zürich die Gesundheitspräventionskampagnen des Bundes nicht durch schmuddelige Sex- Messen torpedieren darf. Die Extasia-Erotikmessen vermittelt alles, nur kein respektvolles wohlwollendes Frauenbild. Die Frau wird einzig und allein zum Sexobjekt als Konsumware degradiert, erniedrigender kann man Frauen fast nicht darstellen. Dass Frauenhandel vor allem von dieser Branche ausgeht, ist ein weiteres Argument, um Extasia zu unterbinden. Extasia ist eine Schande für Zürich und nur mit negativen Begleiterscheinungen verbunden. Die Aussage der Veranstalter, dass Live-Sex auf den Nebenbühnen toleriert wird, belegt die Niveaulosigkeit dieser unnötigen Messe. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass durch Messen wie z. B. Extasia ein falsches, respektloses und degradierendes Frauenbild propagiert wird?

2. Gemäss der ehemaligen Staatsanwältin Silvia Steiner arbeiten 80% aller Strassenprostituierten unter Zwang (Sexsklavinnen). Demzufolge wird der Frauenhandel vor allem durch das Sex-Milieu ausgeübt. Erachtet der Regierungsrat in diesem Zusammenhang das Tolerieren von Sex-Messen wie Extasia ebenfalls als Menschenhandelsförderung?

3. Sieht der Regierungsrat bei der Zunahme von sexuell übertragbare Krankheiten ebenfalls einen Kausalzusammenhang, der durch Sex- Messen noch gefördert wird?

4. Ist der Regierungsrat bereit, sich dahingehend einzusetzen, dass Sex- Messen nicht in Liegenschaften stattfinden, an denen der Kanton beteiligt ist? Wenn nein, wieso nicht?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, und Peter Häni, Bauma, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Erotik und Sexualität sind in unserer freiheitlichen Gesellschaft schon lange keine Tabuthemen mehr. Die diesbezüglichen Moralvorstellungen sind einem stetigen Wandel unterworfen, der sich auch auf die Gesetzgebung auswirkt. Solange Erotikmessen wie die Extasia innerhalb des gesetzlichen Rahmens stattfinden und nicht durch öffentliche Gelder unterstützt werden, besteht für den Regierungsrat kein Grund, sich zu solchen Veranstaltungen zu äussern oder sie gar zu untersagen. Es liegt vielmehr an der mündigen Bürgerin und dem mündigen Bürger, darüber zu entscheiden, ob sie oder er derartige Messen besuchen will oder nicht. Zu Frage 2: Grundsätzliche Triebfeder des Menschenhandels ist das finanzielle Gewinnstreben – bei Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung also das Streben nach Profit aus der Prostitution. Es besteht deshalb wohl ein Zusammenhang zwischen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und der Nachfrage nach Prostitution. Eine wissenschaftlich vertiefte Untersuchung, ob Messen wie die Extasia die Nachfrage nach Prostitution fördern, ist dem Regierungsrat nicht bekannt. Ebenso ist nicht erhoben, ob sich unter den Besuchern der Extasia ein im Vergleich mit der übrigen männlichen Bevölkerung grösserer Anteil an Personen befindet, die Dienstleistungen von weiblichen Prostituierten in Anspruch nehmen. Aussagen zu einem Zusammenhang mit der Extasia und der Häufigkeit des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung können sich damit nicht auf fundierte Daten stützen. Nach Angaben des Veranstalters werde an der Extasia keine Prostitution anzutreffen sein und für diese auch keine Werbung betrieben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages wird die Stadtpolizei Zürich an Ort und Stelle sein. Sollte sich dabei der Verdacht auf strafbare Handlungen ergeben, wird das Notwendige veranlasst. Zu Frage 3: Sexuell übertragbare Krankheiten («Sexually Transmitted Infection», STI) wie Syphilis, Gonorrhoe und Chlamydiose haben in den letzten zehn Jahren zugenommen. Im Wissen um diese Problematik wurde die Präventionsarbeit im Kanton Zürich im Rahmen der vorhandenen Mittel entsprechend ausgerichtet mit dem Ziel, dass sich möglichst viele sexuell aktive Personen aktiv schützen. Personen aus Risikogruppen – insbeson-

dere Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) – sind häufiger von HIV und anderen STI betroffen als die Allgemeinbevölkerung. Deshalb ist es ein vorrangiges Anliegen in der Präventionsarbeit, Personen mit einem erhöhten Risiko für eine Ansteckung mit HIV oder einer anderen STI zu identifizieren und mit gezielten Angeboten für ihr Gesundheitsrisiko zu sensibilisieren. Die Extasia richtet sich laut Angaben des Veranstalters an die Allgemeinbevölkerung, wobei Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Besucherinnen und Besucher aus der spezifischen Risikogruppe MSM werden kaum erwartet. Die Messe bietet weder sexuelle Kontakte gegen Entgelt an, noch toleriert sie sexuelle Kontakte unter den Besucherinnen und Besuchern oder zwischen Besucherinnen und Besuchern und Artistinnen und Artisten. Der Veranstalter sieht vor, an der Messe auch auf die Problematik der sexuell übertragbaren Krankheiten hinzuweisen. Es sind Diskussionsrunden zum Thema sexuelle Gesundheit und die Auslage von entsprechendem Informationsmaterial geplant. Somit bietet die Messe auch Gelegenheit zur Aufklärung betreffend sexuell übertragbaren Krankheiten bei der Allgemeinbevölkerung. Aus all diesen Gründen sieht der Regierungsrat keinen Kausalzusammenhang zwischen der Extasia und der Zunahme von STI. Zu Frage 4: Das Grundstück Wallisellenstrasse 49 in Zürich Oerlikon, in dem die Extasia stattfinden wird, steht im Alleineigentum der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft der MCH Group AG ist. Letztere ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen Aktien börsenkotiert und mehrheitlich in privater Hand sind. Der Kanton Zürich hält bloss 4% der Aktien und einen von elf Verwaltungsratssitzen der MCH Group AG. Abgesehen davon, dass sich der Verwaltungsrat grundsätzlich nicht in operative Geschäfte einmischen sollte, ist der Einfluss der Zürcher Kantonsvertretung auf die Entscheide der MCH Group AG sehr begrenzt. Am fraglichen Grundstück ist der Kanton nicht direkt beteiligt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi