RRB Nr. 31/2020
Postulat Jasmin Pokerschnig, Zürich, Mark Wisskirchen, Kloten, und Cristina Wyss-Cortellini, Dietlikon, betreffend Wohnsituation von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen in kantonalen Unterkünften und in Gemeinden, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 324/2019
Sitzung vom 15. Januar 2020
31. Postulat (Wohnsituation von Asylsuchenden und vorläufig
Erwägungen
aufgenommenen Personen in kantonalen Unterkünften und in Gemeinden) Kantonsrätin Jasmin Pokerschnig, Zürich, Kantonsrat Mark Anthony Wisskirchen, Kloten, und Kantonsrätin Cristina Wyss-Cortellini, Dietlikon, haben am 21. Oktober 2019 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten in einem Bericht darzulegen, wie er die Wohnsituation anerkannter Flüchtlinge und vorläufig aufgenommener Personen einschätzt, damit die Wirkungsziele der Integrationsagenda Schweiz erfüllt werden können. Der Regierungsrat gibt Auskunft darüber, wie vor dem bestehenden Hintergrund die Integrationsagenda umgesetzt werden kann. Und ob ein Anpassungsbedarf vorliegt, wie etwa die Einführung von verbindlichen Mindeststandards bezüglich Siedlungsnähe, Erschliessung, Ausgestaltung der Räumlichkeiten (Tageslicht, Privatsphäre, Platzbedarf, Nachtruhe) etc. Begründung: Im Frühjahr 2018 beschlossen Bund und Kantone die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz. Das Kernelement bei der Integrationsagenda ist die durchgehende Fallführung. Die Förderung der betreffenden Personen soll zukünftig so früh wie möglich einsetzen und möglichst zielgerichtet entlang eines Integrationsplans verlaufen. Um die in der Integrationsagenda aufgeführten Ziele verwirklichen zu können, müssen die Kantone künftig dafür sorgen, dass Geflüchtete von Beginn weg verbindlich und intensiv gefördert werden, dass bei ihren Potenzialen und individuellen Möglichkeiten angeknüpft wird und dass die zweckmässigen Fördermassnahmen intensiv und ohne unnötige Warteschlaufen aufeinander abgestimmt sind. Neu ist an der Integrationsagenda, dass schweizweit die gleichen messbaren Ziele bezüglich nachhaltiger Integration in die Gesellschaft und in den ersten Arbeitsmarkt für alle Kantone gelten. Entscheidend für die Erreichung der Ziele ist unter anderem der zur Verfügung gestellte Wohnraum. Das Verständnis und das Lernen unserer Sprache, der Kontakt und das Verstehen unserer Schweizer Zivilgesellschaft sowie die Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Schule und Ausbildung benötigen eine förderliche Infrastruktur. Ohne eine entspre- chende Infrastruktur bzw. einen angemessenen Wohnraum, bei dem auch die soziodemographische Durchmischung berücksichtigt wird, wird die Erreichung der Wirkungsziele der Integrationsagenda Schweiz massiv erschwert.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Jasmin Pokerschnig, Zürich, Mark Anthony Wisskirchen, Kloten, und Cristina Wyss-Cortellini, Dietlikon, wird wie folgt Stellung genommen: Zur Erreichung der Ziele der Integrationsagenda Schweiz sind viele Faktoren wichtig, insbesondere der frühzeitige Start der Förderung, die muttersprachliche Erstinformation, die durchgehende integrationsorientierte Fallführung bzw. die individuelle Integrationsbegleitung und Integrationsplanung, die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von bedarfsgerechten Integrationsförderangeboten sowie medizinische (Versorgungs-) Aspekte. Auch die Wohnsituation ist eine wichtige Rahmenbedingung für die Integration von geflüchteten Personen. In verschiedenen Berichten und Studien wurde nachgewiesen, wie sich enge Platzverhältnisse (sowohl in Kollektivunterkünften als auch in Wohnungen) und die Wohnlage (segregierte Wohngegend und hohe Lärmbelastungen) integrationshemmend auswirken können. Auch im Zusammenhang mit der Integrationsagenda wurde die Bedeutung des Wohnens betont, ist aber inhaltlich weder aus Sicht des Bundes noch der Kantone ein Thema der spezifischen Integrationsförderung. Dieser Bereich ist für die öffentliche Hand auch weniger steuerbar als beispielsweise die Fallführung und Integrationsbegleitung. Das Vorhandensein von bezahlbarem Wohnraum hängt im Gegenteil insbesondere von der Zins- und Marktsituation und deren Entwicklung ab. Insofern sind die Wohnsituationen der genannten Zielgruppen verschiedenen Entwicklungen und Dynamiken unterworfen, auf die Kanton und Gemeinden wenig Einfluss haben. Für die Wohnsituation von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sind, soweit die Personen asylfürsorge- bzw. sozialhilfeabhängig sind, die Gemeinden verantwortlich bzw. die Flüchtlinge selbst, da sie sich im Rahmen der sozialhilferechtlichen Vorgaben frei niederlassen können. Dort, wo die Gemeinden über Regelungs- und Umsetzungsautonomie verfügen, kommt dem Kanton keine Kompetenz für steuernde Eingriffe zu. Ebenso wenig bestehen über das Sozialhilfe- und Asylfürsorgerecht hinausgehende Einflussmöglichkeiten.
Die Integrationsagenda Schweiz liefert keinen Anlass, die bestehenden Einflussmöglichkeiten zu erweitern und den Gemeinden sozialhilferechtliche Vorgaben im Bereich «Wohnen» zu machen. Es würde vielmehr dem Rechtsgleichheitsgebot und dem Diskriminierungsverbot zuwiderlaufen, solche Erweiterungen sozialrechtlicher Vorgaben nur für eine besondere Gruppe und nicht für alle sozialhilfeabhängigen Personen einzuführen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 324/2019 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli