Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 324/2024

Strassen, Stallikon, 648 Bucheneggstrasse, Ersatzneubau, Instandstellung und Ertüchtigung verschiedener Stützbauwerke, Neubau einer Stützmauer, Ersatz von Belägen und Oberbau im Projektperimeter, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2024

324. Strassen (Stallikon, 648 Bucheneggstrasse, Ersatzneubau, Instandstellung und Ertüchtigung verschiedener Stützbauwerke, Neubau einer Stützmauer, Ersatz von Belägen und Oberbau im Projektperimeter, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Bucheneggstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Stallikon zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und ist im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 648 geführt. Die Kunstbauten innerhalb des Projektperimeters sind in einem schadhaften bis schlechten Zustand. Die Lehnenviadukte (Objekte Nrn. 013-002 und 013-003) werden ersetzt, die Stützbauwerke werden ertüchtigt und um eine weitere Stützmauer ergänzt (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Infolge dieser teils schwerwiegenden baulichen Eingriffe in die Bausubstanz und der altersbedingten Schäden an Belag und Entwässerungsleitungen soll auch der Strassenoberbau mitsamt der Strassenentwässerung gesamthaft erneuert werden (§§ 25 f. StrG). Die Baumassnahmen entlang des gesamten Perimeters werden unter Aufrechterhaltung des Strassenverkehrs ausgeführt. Eine Vollsperrung der Bucheneggstrasse während rund 14 Monaten für den Ersatzneubau der Lehnenviadukte wurde geprüft, aus verkehrspolitischen Gründen jedoch verworfen. Bezüglich des Zeitpunktes der Realisierung besteht aufgrund des schlechten Zustands der Lehnenviadukte eine erhöhte Dringlichkeit. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Ersatz der Strassenbrücken (Lehnenviadukte, Objekte Nrn. 013-002 und 013-003) zu vollen Brückenquerschnitten; – Instandstellung und Ertüchtigung der verankerten Stützmauer; – Instandstellung und Ertüchtigung der verankerten Spundwandriegel; – Instandstellung und Ertüchtigung der verankerten Rippenmauerkonstruktion; – Rückbau des Kassettenverbaus, Ersatz durch verankerte Stützmauer; – Errichtung eines neuen Betonpfahlriegels, der zwischen den beiden Brücken verankert wird; – Instandstellung und teilweiser Ersatz der Ribbertmauern mit einem Einbund an der Krone; – Umbau und Ersatz der Strassenentwässerungsleitungen; – Anpassen des Strassennivellements (Nivellete) zwecks besserer Führung der Strassenentwässerung;

– Ersatz der Beläge und des Oberbaus im gesamten Projektperimeter; – Anpassen der Radien und Sichtweiten gemäss Road Safety Inspection und -Audit; – Instandsetzung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung im gesamten Projektperimeter; – ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sowie Massnahmen zum Schutz der Reptilienbestände während der Bauzeit; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke sowie Waldareale im Projektperimeter.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 27. Februar 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 45 000 Bauarbeiten 14 860 000 Nebenarbeiten 566 000 Technische Arbeiten 3 446 000 Total 18 917 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 18 917 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, Konto 8400.50111 00000 Erneuerung Staatsstrassen, zu bewilligen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit RRB Nr. 1035/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 1 225 900 enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84B-20016, Stallikon, Ersatzneubau (Objekte Nrn. 013-002 und 013-003), Instandstellung und Ertüchtigung verschiedener Stützbauwerke, Neubau einer Stützmauer, Ersatz von Belägen und Oberbau, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatzneubau (Objekte Nrn. 013-002 und 013-003), die Instandstellung und Ertüchtigung verschiedener Stützbauwerke, den Neubau einer Stützmauer und den Ersatz von Belägen und Oberbau an der 648 Bucheneggstrasse in der Gemeinde Stallikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 18 917 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2023)

III. Die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1035/2023 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 25 — gelesen in der Fassung vom 1. Juni 2022; der Erlass wurde am 1. Juni 2026 erneut konsolidiert.

Zitiert in