RRB Nr. 335/2023
Interpellation Nina Fehr Düsel, Küsnacht, Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Daniel Wäfler, Gossau, betreffend Mieter dürfen nicht ausgewiesen werden und Asylpolitik muss überdacht werden, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 96/2023
Sitzung vom 22. März 2023
335. Interpellation (Mieter dürfen nicht ausgewiesen werden und Asylpolitik muss überdacht werden) Kantonsrätin Nina Fehr Düsel, Küsnacht, sowie die Kantonsräte Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Daniel Wäfler, Gossau, haben am 13. März 2023 folgende Interpellation eingereicht: Vor Kurzem wurde die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass in der Gemeinde Seegräben im Bezirk Hinwil ein Mieter per Ende Mai aus seiner Wohnung ausgewiesen wurde, um Flüchtlingen Platz zu machen. Offenbar macht die Gemeinde Eigenbedarf geltend, und der Gemeinderat gab Auskunft, dass er keine Alternativen hatte. Die Begründung der Kündigung fällt kurz aus, und der Fall sorgt für Empörung. Inzwischen wurden die Aufnahmequoten in allen Gemeinden per Juni 2023 nochmals erhöht, was die grösste Erhöhung seit 1999 darstellt. Die Gemeinde Seegräben, welche die Anweisungen des Kantons umsetzen muss, ist in einer schwierigen Situation. Der Bund muss mit der Realität auf Gemeindeebene unbedingt konfrontiert werden. Dieser Fall wird sich wiederholen und zeigt exemplarisch auf, wie überfordert Gemeinden, Kanton und auch Bund bei der Bewältigung des Asylansturms in der Schweiz sind. Auch in der Stadt Zürich wurden Studenten aus ihren Wohnungen ausgewiesen, da Asylsuchende dort unterkommen sollen. Gerade Gemeinden wie Seegräben haben keine Unterstützung mit Asyldurchgangszentren oder Notcontainern, die sie bereitstellen können. Es kann nicht sein, dass rechtschaffene Bürger aus ihrer Wohnung ausgewiesen werden, um Flüchtlingen Platz zu machen. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Gäbe es in den vorliegenden Fällen Alternativen, wie Zivilschutzanlagen oder Notcontainer, um die Flüchtlinge unterzubringen?
2. Wie werden die Schweizer Mieter bei der Wohnungssuche unterstützt?
3. Was meint der Regierungsrat zum Schengener Abkommen und zu den Aufnahmequoten für Kanton und Gemeinden? Müssten diese nicht überdacht werden?
4. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass der Kanton Zürich durch die Personenfreizügigkeit bereits jetzt viele Zuzüger und Asylsuchende hat, im Vergleich zu anderen Kantonen?
5. Wie gedenkt der Regierungsrat die steigenden Zahlen an Flüchtlingen zu bewältigen, wenn es bereits jetzt zu Ausweisungen von Schweizern aus Wohnungen kommt? Wie können diese Flüchtlingsströme bewältigt werden?
6. Wie viele Wohnungen werden durch Asylbewerber belegt, welche eigentlich bereits ausgereist bzw. ausgeschafft werden sollten?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Nina Fehr Düsel, Küsnacht, Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Daniel Wäfler, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 5: Die Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden ist eine Verbundaufgabe, die von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam erfüllt wird. Der Bund verteilt die Asylsuchenden auf die Kantone nach einem Verteilschlüssel, der gestützt auf die Einwohnerzahl festgesetzt wurde. Der Kanton Zürich muss grundsätzlich 17,9% der Personen aufnehmen; eine Reduktion dieser Quote ergibt sich wegen der besonderen Leistungen des Kantons als Standortkanton von Bundeszentren und des Flughafens, über den viele Rückführungen abgewickelt werden. Der Kanton Zürich wendet seit Jahren ein Zweiphasensystem an. In einer ersten Phase werden die Asylsuchenden in Durchgangszentren des Kantons untergebracht. In dieser Zeit werden sie mit den Gepflogenheiten des Lebens im Kanton vertraut gemacht. Anschliessend werden die Personen mit Bleibeperspektive für die zweite Phase auf die Gemeinden verteilt. Die Aufnahmequote der Gemeinden muss per 1. Juni 2023 auf 1,3% der Wohnbevölkerung erhöht werden, obwohl der Kanton seine Kapazitäten verdoppelt hat, weil sich nach wie vor sehr viele Schutzbedürftige in der Schweiz aufhalten und die Zahl der Asylgesuche stark angestiegen ist. Wie die Gemeinden die Aufnahmequote erfüllen und die Personen aus dem Asylbereich unterbringen, ist ihre Sache. Wohnraum zu finden, ist derzeit mit grossen Herausforderungen verbunden. Die Sicherheitsdirektion hat den Gemeinden deshalb empfohlen, auf Kollektivstrukturen, insbesondere Zivilschutzanlagen, zurückzugreifen. Bei der Beschaffung von grösseren Infrastrukturen ist auch eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Gemeinden möglich. Die Baudirektion hat zudem zugesichert, temporäre Asylunterkünfte (Container und dergleichen) ausserhalb der Bauzonen unter gewissen Voraussetzungen zu bewilligen. Von der Kündigung bestehender Mietverhältnisse rät der Regierungsrat ab.
Zu Frage 3: Mit dem Verteilschlüssel und den Aufnahmequoten wird gewährleistet, dass alle Kantone und Gemeinden mit den Aufgaben im Asylbereich gleich stark belastet sind. Die Schweiz profitiert stark vom Schengen/ Dublin-System: Aufgrund der Beteiligung an diesen Abkommen muss die Schweiz keine Asylgesuche von Personen prüfen, die bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch eingereicht haben (vgl. dazu auch RRB Nr. 434/2022). Zudem können diese Personen einfacher an den Dublin-Staat überstellt werden, als eine Rückführung in den Herkunftsstaat möglich wäre. Der Wegfall von Schengen/Dublin hätte deutlich höhere Asylzahlen zur Folge. Zu Frage 4: Die Personen aus dem Asylbereich werden gestützt auf Art. 27 des Asylgesetzes (SR 142.31) gleichmässig auf alle Kantone verteilt. Die Zuwanderung gestützt auf die Personenfreizügigkeit setzt hingegen voraus, dass die Personen über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbend sind oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichend finanzielle Mittel nachweisen können. Zu Frage 6: Abgewiesene Asylsuchende sind verpflichtet, die Schweiz zu verlassen, weshalb diese Personen grundsätzlich in kantonalen Rückkehrzentren untergebracht sind. In den Gemeinden werden grundsätzlich nur verletzliche Personen mit besonderen Bedürfnissen untergebracht (z. B. kranke Menschen, unter bestimmten Voraussetzungen Kinder). Wie viele Wohnungen von diesen Personen belegt sind, ist dem Regierungsrat nicht bekannt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli