Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 337/2016

Anfrage Andrew Katumba, Zürich, und Theres Agosti, Turbenthal, betreffend personelle Ressourcen Projekt Berthold im Hochschulquartier, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 42/2016

Sitzung vom 13. April 2016

337. Anfrage (Personelle Ressourcen Projekt Berthold im Hochschulquartier) Kantonsrat Andrew Katumba, Zürich, und Kantonsrätin Theres Agosti Monn, Turbenthal, haben am 1. Februar 2016 folgende Anfrage eingereicht: Der Regierungsrat hat 2013 mit RRB-Nr. 580/2013 insgesamt zehn neue Stellen für das Projekt Berthold bewilligt. Auf dieser Grundlage hat das Hochbauamt bereits vier Stellen für die Bearbeitung der Gesamtplanung Hochschulgebiet Zürich Zentrum besetzt. Der Kantonsrat hat an seiner 31. Sitzung vom 14. Dezember 2015 den Budgetantrag zur Schaffung der zehn Stellen abgelehnt und damit eine Verbesserung über 1 500 000 Franken beschlossen. Der Baudirektor sagte an der Budgetdebatte zu Handen des Protokolls im Wortlaut: «Sollte der Kantonsrat diese Kürzung beschliessen, müssen wir das Projekt Berthold stoppen und die vier bereits eingestellten Mitarbeiter entweder entlassen oder für andere Hochbauprojekte einsetzen. Dies bedeutet das Ende der koordinierten Entwicklungsplanung im Hochschulgebiet Zürich Zentrum zwischen ETH, Universitätsspital und Universität». In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Auswirkungen hat der Budgetentscheid in der Leistungsgruppe 8100 im Hochbauamt konkret auf das Projekt Berthold?

2. Was geschieht mit den bereits eingestellten Mitarbeitenden des Projekts Berthold? Werden sie entlassen? Und falls nicht, für welche Projekte werden die Ressourcen eingesetzt?

3. Durch das Projektteam Berthold wurden mit grosser Intensität die Gestaltungspläne im Hochschulgebiet erarbeitet. Im Jahre 2016 sind Vertiefungen in den Bereichen Mobilität und Freiraumgestaltung nötig. Welche Auswirkungen hat der Budgetentscheid auf diese Vorhaben?

4. Das Projektteam Berthold leistet einen zentralen Beitrag für die Sicherstellung aller Grundlagen und die Koordination aller Planungen zwischen den Institutionen und damit zur Gesamtentwicklung des Hochschulgebietes. Wer koordiniert ab 2016 nun die Planungen im Hochschulgebiet?

5. Müssen die Beratungen zur Vorlage 5180 (Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans) in der Kommission für Planung und Bau allenfalls sistiert werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Andrew Katumba, Zürich, und Theres Agosti Monn, Turbenthal, wird wie folgt beantwortet: Die Bauvorhaben im Hochschulgebiet Zürich Zentrum müssen als Teil einer gesamtheitlichen Quartierentwicklung verstanden werden. Durch die Aufgaben des Projektteams Berthold, unter anderem als Geschäftsstelle des Gebietsmanagements Hochschulgebiet Zürich Zentrum, konnte bisher gewährleistet werden, dass die Arbeiten der einzelnen Institutionen, der kantonalen und der städtischen Fachstellen aufeinander abgestimmt sind. Diese Koordination ist nötig, um das Ziel einer abgestimmten Quartierentwicklung zu erreichen. Angesicht der Komplexität der Arbeiten ist nicht vorstellbar, dass ohne die heute etablierten Koordinationsgremien und deren Unterstützung durch das Projektteam Berthold die einzelnen Vorhaben der Institutionen, der Stadt und des Kantons in der nötigen Qualität, termingerecht erreicht werden können. Der Regierungsrat hat zur Umsetzung des Budgetentscheids des Kantonsrates verschiedene Lösungsmöglichkeiten erwogen. Angesichts der zentralen Bedeutung des Projekts Berthold für die Entwicklung der beteiligten Institutionen und für die Standortattraktivität von Stadt und Kanton Zürich hat der Regierungsrat entschieden, dass die hauptsächlichen Arbeiten am Projekt Berthold weitergeführt werden. Die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion sind beauftragt, Vorschläge für die künftige Projektorganisation mit den entsprechenden Kreditanträgen auszuarbeiten. Zu Fragen 1–3: Die hauptsächlichen Arbeiten am Projekt Berthold werden weitergeführt. Für die betroffenen Mitarbeitenden führt dies zu keiner Veränderung. Ihre Arbeitsverhältnisse werden fortgesetzt. Der Aufwand wird von der Bildungsdirektion und der Gesundheitsdirektion getragen und ist für die Baudirektion saldoneutral. Dem Budgetentscheid des Kantonsrates wird entsprochen, indem das Budget 2016 der Leistungsgruppe Nr. 8100 von 23,6 Mio. Franken auf 22,1 Mio. Franken verringert bzw. auf die Budgeterhöhung verzichtet wird. Zu Frage 4: Die Arbeiten werden 2016 in unveränderter Organisation fortgeführt und vom Projektdelegierten koordiniert. Für die weitere Bearbeitung des Projekts bedarf es jedoch einer nachhaltigen organisatorischen Struktur. Diese Zielorganisation wird wesentlich von dem Entscheid des Kan- tonsrates betreffend Baurechtsmodell für das Universitätsspital Zürich

geprägt werden. Darauf stützende Vorschläge werden ab Herbst 2016 vorliegen und sollen ab spätestens Mitte 2017 umgesetzt werden können. Zu Frage 5: Nein. Die Beratungen der Vorlage 5180 werden durch das Amt für Raumentwicklung betreut, wobei das Projektteam einen wichtigen Beitrag für die Beantwortung von Fragen liefert. Damit ist sichergestellt, dass bei einem zustimmenden Entscheid des Kantonsrates zum Richtplan bis Ende Jahr die Gestaltungspläne in Kraft gesetzt werden und die nächsten Schritte der Vorstudien und der Wettbewerbe nahtlos weitergeführt werden können. Es sind deshalb keine Gründe ersichtlich, weshalb das Richtplanverfahren sistiert werden muss.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi