RRB Nr. 342/2025
Anfrage Tobias Langenegger, Selma L'Orange Seigo und Gianna Berger, Zürich, betreffend Wie viel Geld wird jährlich im Kanton Zürich dank Pensionskasseneinkäufen nicht versteuert? Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 27/2025
Sitzung vom 2. April 2025
342. Anfrage (Wie viel Geld wird jährlich im Kanton Zürich dank Pensionskasseneinkäufen nicht versteuert) Kantonsrat Tobias Langenegger sowie die Kantonsrätinnen Selma L’Orange Seigo und Gianna Berger, Zürich, haben am 27. Januar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Mitte Januar wurde der Artikel «Top-Verdiener sparen Millionen mit legalem Pensionskassen-Trick»1 in der SonntagsZeitung veröffentlicht. Der Artikel beleuchtet die Bedeutung von Pensionskasseneinkäufen für die Steuerreduktion von Top-Verdienerinnen und -Verdienern. Konkret wird anhand von kantonalen Daten aufgezeigt, in welchem Ausmass diese von den Steuerabzügen von Pensionskasseneinkäufen profitieren. Die Zahlen haben es in sich: Beispielsweise wird von einem Beispiel aus Zug berichtet, bei dem 2022 eine Person 7,5 Millionen Franken Alterskapital bezogen hat. Darauf zahlte sie eine halbe Million Franken Steuern – hätte sie das Geld vorab regulär als Einkommen versteuert, wären schätzungsweise 1,5 bis 2 Millionen Franken fällig geworden. Überhaupt legen die Recherchen bei den Steuerämtern nahe, dass diese Möglichkeit rege genutzt wird: Im Kanton Bern machen beispielsweise je nach steuerbarem Einkommen bis zu einem Drittel der Ehepaare von diesem Steuerabzug Gebrauch – und profitieren von tieferen Steuern im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Wie bei den meisten Steuerabzügen ist klar: Wer weniger verdient, profitiert kaum von den Abzugsmöglichkeiten. Was am Artikel besonders heraussticht, ist, dass der Kanton Zürich kaum vorkommt. Konkret steht: «Interessant wären Zahlen des Kantons Zürich. Doch die Steuerverwaltung war nicht bereit, eine Datenauswertung zu liefern.» Weiter habe das Steueramt mitgeteilt: «Die Systeme im Kanton Zürich lassen eine Abfrage der gewünschten Daten ‹per Knopfdruck› nicht zu.» Das ist natürlich bedauerlich. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele verheiratete Paare haben je das folgende steuerbare Einkommen im Kanton Zürich: 100–20’000, 20’100–40’000, 40’100–60’000, 60’100–80’000, 80’100–100’000, 100’100–125’000, 125’100–150’000,
1 Publiziert von Mischa Aebi am 12. Januar 2025 (tagesanzeiger.ch/grossverdiener-7-5-
millionen-franken-fast-steuerfrei-625633404525).
150’100–175’000, 175’100–200’000, 200’100–250’000, 250’100–300’000, 300’100–400’000, 400’100–500’000, 500’100–750’000 sowie 750’100 Franken und mehr?
2. Wie viele Ehepaare pro Kategorie oben haben Pensionskasseneinkäufe getätigt?
3. Wie hoch war der durchschnittliche Einkauf pro Ehepaar pro Kategorie?
4. Es wurden bereits mehrfach externe Studien in Auftrag gegeben, um Daten auszuwerten, welche beim Steueramt anfallen. Warum können diese Daten nicht vom Steueramt selbst in geeigneter Form abgefragt und ausgewertet werden? Für die Legislative sind aussagekräftige Steuerdaten von grosser Bedeutung.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tobias Langenegger, Selma L’Orange Seigo und Gianna Berger, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: In der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahl Ehepaare, die Anzahl Ehepaare mit Pensionskasseneinkäufen sowie die durchschnittliche Einkaufssumme pro Ehepaar nach Einkommensklassen aufgeführt. Die Zahlen beziehen sich auf die Steuerdaten der Steuerperiode 2020 betreffend ordentlich besteuerte, unbeschränkt steuerpflichte Ehepaare. Steuerbares Einkommen Anzahl Ehepaare Anzahl Ehepaare Durchschnittliche Höhe vor Einkauf in Franken mit PK-Einkauf Einkauf in Franken 12 771 47 3 598 20 001 bis 40 000 23 237 76 5 777 40 001 bis 60 000 41 257 250 11 261 60 001 bis 80 000 48 553 574 12 213 80 001 bis 100 000 41 140 1 077 17 302 100 001 bis 125 000 35 542 1 760 20 051 125 001 bis 150 000 22 362 2 081 25 168 150 001 bis 175 000 14 172 1 833 29 078 175 001 bis 200 000 9 304 1 561 33 236 200 001 bis 250 000 10 918 2 274 41 210 250 001 bis 300 000 5 877 1 447 53 389 300 001 bis 400 000 5 685 1 657 70 723 400 001 bis 500 000 2 639 807 95 662 500 001 bis 750 000 2 579 811 140 622 750 001 und mehr 2 170 680 319 234
Zu Frage 4: Das kantonale Steueramt liefert periodisch die wichtigsten Steuerdaten an das Statistische Amt, das die Daten in den Steuerstatistiken veröffentlicht. Angaben zu spezifischen Steuerdaten für externe Anfragen liefert das kantonale Steueramt, sofern diese Daten mit einem vertretbaren Aufwand in der gewünschten Frist verfügbar gemacht werden können. Die im kantonalen Steueramt vorhandenen Systeme sehen vielfach keinen Datenabruf «auf Knopfdruck» vor. Damit die zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen erforderlichen Daten aus den Systemen abgerufen werden können, müssen vielfach kostenpflichtige und zeitaufwendige Aufträge an die Systemhersteller erteilt werden. Die für die vorliegende Anfrage erforderlichen Daten konnten aufgrund der Datenerhebung für den Bericht zum Postulat KR-Nr. 309/2021 betreffend Auslegeordnung bezüglich Steuerabzügen bei natürlichen Personen im Kanton Zürich zusammengestellt werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli