Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 35/2021

Anfrage Nora Bussmann, Zürich, und Karin Fehr, Uster, betreffend Drohende Schliessung des Paracelsus-Spitals in Richterswil – ein herber Schlag für die Komplementärmedizin im Kanton?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 394/2020

Sitzung vom 20. Januar 2021

35. Anfrage (Drohende Schliessung des Paracelsus-Spitals in Richterswil – ein herber Schlag für die Komplementärmedizin im Kanton?) Die Kantonsrätinnen Nora Bussmann Bolaños, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 26. Oktober 2020 folgende Anfrage eingereicht: Am Freitag, 23. Oktober 2020 verkündete das Paracelsus-Spital Richterswil, dass es die Nachlassstundung beantragen musste. Die für ein kleines Spital mit einem breiten Angebot sowieso schon wirtschaftlich schwierige Situation, wurde anscheinend durch die Coronakrise drastisch verschärft. Die drohende Schliessung des Spitals kann man verschieden beurteilen. Tatsächlich zeigen die Daten in den letzten Gesundheitsversorgungsberichten, dass das Spital schon länger in Schieflage ist. So gingen auf der einen Seite die Fallzahlen deutlich zurück bei gleichzeitig gleichbleibendem und sogar höherem Personalbestand. Besonders auffällig sind die rückläufigen Zahlen bei den Geburten (2017: 609, 2018: 481). Aber auch die EBITDA-Marge war in den Jahren 2017 mit ca. 8% und 2018 gar nur 3% unter der in Fachkreisen für eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit eines Spitals benötigte Marge von ca. 10%. Gemäss den Meldungen aus der Presse sind einige Bereiche des Paracelsus-Spitals rentabel (z. B. Onkologie, v. a. ambulant, Paracelsus Apotheke, Zentrum Sonnenberg). Daraus zu schliessen sind andere Bereiche wie Geburtshilfe und Chirurgie unrentabel am Standort Richterswil. Das Paracelus-Spital zeichnet sich aus durch einen ganzheitlichen Ansatz, respektive der Kombination von traditioneller Schulmedizin und komplementärer Medizin. Damit bietet sie ein wichtiges Angebot im Bereich Komplementärmedizin im Kanton Zürich. Gemässe Art. 118a der Bundesverfassung sind Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichtet für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu sorgen. Nicht in allen medizinischen Bereichen spielt die Komplementärmedizin eine gleich wichtige Rolle, so ist sie wohl auch in der Chirurgie im Paracelsus Spital weniger wichtig wie z. B. in der Onkologie und in der Geburtshilfe. Bei den Geburten hat das Paracelsus-Spital eine unterdurch- schnittliche Kaiserschnittrate (20% gegenüber 58% bei Hirslanden Klinik Zürich), was bestimmt auch auf das Ineinandergreifen von Schul- und

Komplementärmedizin, resp. die anthroposophische Ausrichtung zurückzuführen ist. Demzufolge bietet das Paracelsus-Spital bei den Geburten ein kostengünstiges Angebot. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welches Interesse hat der Kanton, die jahrelange Erfahrung im Bereich Komplementärmedizin des Paracelsus-Spitals im Kanton zu sichern?

2. Wie gravierend schätzt der Regierungsrat den Wegfall des komplementärmedizinischen Know-hows in Richterswil für das Leistungsangebot im Kanton ein?

3. Das Paracelsus-Spital bietet auch Ausbildungsplätze im Bereich Komplementärmedizin: Wie gravierend beurteilt der Regierungsrat den Wegfall der Ausbildungsplätze bei der Schliessung des Paracelsus Spitals? Können diese in anderen Institutionen ersetzt werden?

4. Wie kommt der komplementäre Ansatz in der Geburtshilfe in anderen Institutionen im Kanton zum Zug, respektive sieht der Regierungsrat ein Bedarf, dass bei einer allfälligen Schliessung des Paracelsus-Spitals der komplementärmedizinische Ansatz in anderen Spitälern im Kanton, welche Geburtshilfe anbieten, gefördert werden muss?

5. Gibt es in der Onkologie ähnlich arbeitende Abteilungen in anderen Spitälern oder würde die Schliessung des Paracelsus-Spitals bedeuten, dass der gut nachgefragte komplementärmedizinische Ansatz in der Onkologie zukünftig die Nachfrage nicht mehr decken könnte?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Nora Bussmann Bolaños, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Der Zürcher Bevölkerung steht neben dem Paracelsus-Spital bereits heute ein umfassendes Angebot an komplementärmedizinischen Leistungen auf allen Versorgungsstufen zur Verfügung. Dazu gehört das Institut für komplementäre und integrative Medizin des Universitätsspitals Zürich, das sowohl der ambulanten als auch der stationären Versorgung dient. Aber auch die Zentrumsspitäler sowie die Spitäler der erweiterten Grundversorgung im Kanton Zürich verfügen über komplementärme- dizinische Angebote, beispielsweise im Bereich der Geburtshilfe oder zur begleitenden Therapie bei Krebserkrankungen. Die ambulante Versorgung ist ebenfalls sichergestellt: Gemäss dem Medizinalberuferegister verfügen derzeit rund 180 im Kanton tätige Ärztinnen und Ärzte über eine Zusatzausbildung in einer oder mehreren komplementärmedizinischen Fachrichtungen wie Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophisch erweiterte Medizin oder Homöopathie. Mit ihrer Medienmitteilung vom 16. November 2020 informierte die Paracelsus-Spital Richterswil AG zudem, dass die ambulante Onkologie durch die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte in Richterswil weitergeführt wird. Die Leistungen der Paracelsus-Apotheke in Richterswil sowie des Paracelsus-Zentrums Sonnenberg in Zürich sollen ausserhalb des Spitals in neuen organisatorischen Einheiten ebenfalls weitergeführt werden. Mit diesem Entscheid der Spitalträgerschaft ist die Frage nach allfälligen Massnahmen zum Erhalt dieses Angebotes gegenstandslos geworden. Zu Frage 3: Sowohl im Kanton Zürich als auch gesamtschweizerisch gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen im komplementärmedizinischen Bereich. Die Ausbildungsplätze, die durch die Schliessung des stationären Bereichs des Paracelsus-Spitals wegfallen, sollten ohne Weiteres von anderen Anbietern kompensiert werden können. Zu Frage 4: Wie erwähnt, gibt es in verschiedenen Zürcher Spitälern mit geburtshilflichen Abteilungen, aber auch in den auf der kantonalen Spitalliste aufgeführten Geburtshäusern, komplementärmedizinische Angebote. Gerade bezüglich Geburtshilfe sind die komplementärmedizinischen Leistungen eine Möglichkeit, sich im Wettbewerb der Leistungserbringer zu

positionieren. Im Rahmen der Spitalplanung 2023 ist zudem die Einführung eines neuen Leistungsauftrags «Hebammengeleitete Geburtshilfe im/am Spital» vorgesehen. In der Ausbildung zur Hebamme wird auf die Thematik der Komplementärmedizin eingegangen, und die Förderung einer möglichst natürlichen Geburt hat einen hohen Stellenwert. Zu Frage 5: Auch nach der Schliessung des stationären Bereichs des Paracelsus-­ Spitals wird die ambulante Onkologie durch die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des Zentrums für Integrative Onkologie (ZIO) weitergeführt. Das ZIO bietet neben dem Standort in Richterswil auch Leistungen in den Städten Zürich und Winterthur an. Zudem wer- den komplementärmedizinische Begleitbehandlungen in anderen Praxen und Spitälern angeboten, teilweise in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten. Der Bedarf nach komplementärmedizinischen Angeboten im Bereich der Onkologie ist folglich durch die bestehenden Anbieter im Kanton nach wie vor gedeckt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli