Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 352/2020

Anfrage Carola Etter-Gick, Katrin Cometta und Andreas Daurù, Winterthur, betreffend anwohnerverträgliche Linienführung für die SBB-Linie zum Brüttener Tunnel in Winterthur-Töss, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 32/2020

Sitzung vom 8. April 2020

352. Anfrage (Anwohnerverträgliche Linienführung für die SBB-Linie zum Brüttener Tunnel in Winterthur-Töss) Die Kantonsrätinnen Carola Etter-Gick und Katrin Cometta-Müller sowie Kantonsrat Andreas Daurù, Winterthur, haben am 27. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die Projektierung des Brüttener Tunnels in Winterthur-Töss sieht im Vorbereich zum Portal eine Bahn-Überwerfung im Bereich der dicht besiedelten Quartiere «Eichliacker» und «Neumühle» vor. Diese Variante ist nicht sehr stadtverträglich. Die Anwohnerschaft soll in geringer Distanz mit einem wuchtigen Bauwerk konfrontiert werden. Nicht nur ergeben sich dadurch zusätzliche Lärmimmissionen, der Bau beeinträchtigt auch die optische Silhouette der beiden Quartiere massiv. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

Erwägungen

1. Liegen alternative Linienführungen für die Überwerfung weiter südlich ausserhalb der Stadtquartiere vor?

2. Inwiefern oder wie konkret setzt sich der Regierungsrat für eine alternative Linienführung ein?

3. Inwiefern wird der Winterthurer Stadtrat (auch als Vertreter der betroffenen Bevölkerung) in die Planungsarbeiten und in die Verhandlungen mit dem BAV einbezogen?

4. Wann wird das BAV über die Vorprojektvariante entscheiden, und wie sieht der weitere Zeitplan für die Submission aus?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Carola Etter-Gick, Katrin Cometta-Müller und Andreas Daurù, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die neuen Bahninfrastrukturen des Brüttenertunnels werden von den SBB im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr (BAV) projektiert. In Zusammenarbeit mit der Stadt Winterthur haben die SBB in Winterthur ­Töss den Stand des Projekts Brüttenertunnel im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vom 11. Juni 2019 vorgestellt. Dabei wurden insbesondere die Linienführung und die grossen Bauwerke im Raum Winterthur erläutert. In der Zwischenzeit wurde das Projekt weiter optimiert, wo- bei auch die Distanz der Überwerfung Neumühle zu Wohngebäuden überprüft wurde. Als Folge davon wurde der geringfügige Spielraum, der hinsichtlich der Lage dieser Überwerfung vorhanden ist, genutzt, um diese so weit wie möglich südlich anzuordnen. Die SBB haben das Ergebnis dieser Projektoptimierung mit der Stadt Winterthur erörtert. Laut SBB sind sich die Stadt Winterthur und die SBB einig, dass die um rund 300 m südlichere Lage der Überwerfung deutliche Vorteile aufweist (städtebaulich, landschaftsbildlich, brückenarchitektonisch). Neben der Stadt Winterthur sei die neue Lage auch von den Quartiervereinen begrüsst worden. Diese optimierte Linienführung ist Bestandteil der weiteren Projektierung und Realisierung. Zu Frage 2: Die SBB informieren den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) regelmässig über den aktuellen Stand. Von Bedeutung ist, dass die gefundenen Lösungen den gegebenen verkehrlichen Anforderungen gerecht werden. In Winterthur ist im Bereich Neumühle eine Entflechtung der bestehenden und neuen Linien zwingend erforderlich. Ein Verzicht auf eine Überwerfung ist keine Alternative, wohl aber die vorgesehene Verschiebung Richtung Süden. Der ZVV setzt sich dafür ein, dass die optimierte Lösung möglichst stadtverträglich und ressourcenschonend erfolgt. Zu Frage 3: Die SBB haben die betroffenen Gemeinden und Städte seit der Studienphase (2015) gezielt und wiederholt in die Planungen einbezogen. In Winterthur sind der Stadtrat, die Amtsleitung sowie Spezialistinnen und Spezialisten der Stadtverwaltung involviert. Auch die zuständigen Amtsstellen des Kantons werden im Projekt konsultiert. Von den SBB wird transparent informiert, sodass das Projekt laufend optimiert werden kann.

Neben der erwähnten öffentlichen Präsentation findet weiterhin ein Austausch mit der Bevölkerung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Quartiervereine statt. Zu Frage 4: Das BAV wird in Form einer sogenannten Phasenfreigabe über den nächsten Projektschritt des Bau- und Auf‌lageprojekts entscheiden. Damit wird auch über den Projektierungsschritt Vorprojekt entschieden. Die Phasenfreigabe wird im Frühling 2020 erwartet. Das Vorprojekt wird ausserdem durch den Verwaltungsrat der SBB genehmigt. Die Ausschreibungsunterlagen für die Planungsarbeiten der Phasen Bauprojekt und Ausführung wurden auf simap.ch (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz) publiziert. Zurzeit erarbeiten verschiedene Planungsbüros ihre Offerten. Nach Vergabe dieser Arbeiten werden die SBB im Frühjahr 2021 mit den Arbeiten für die Erstellung des Bau- und Auf‌lageprojekts beginnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli