RRB Nr. 361/2017
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Nothilfe für die Opfer der Hungersnot in Afrika, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. April 2017
361. Lotteriefonds des Kantons Zürich, Allgemeine Fondsmittel (Nothilfe für die Opfer der Hungersnot in Afrika)
Erwägungen
1. Formelles Sofort- bzw. Nothilfe zur Linderung der Auswirkungen von humanitären und Naturkatastrophen kann entweder über die Allgemeinen Mittel des Regierungsrates oder über den Rahmenkredit für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und der Inlandhilfe (IH) geleistet werden. Der Nothilfebeitrag für die Opfer der Hungersnot in Afrika kann aus den Allgemeinen Mitteln geleistet werden. Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2017 wurden bis anhin Beiträge von Fr. 810 000 bewilligt. womit dem Regierungsrat zulasten der Quote 2017 noch Fr. 19 190 000 zur Verfügung stehen.
2. Nothilfe für Opfer der Hungersnot in Afrika In Afrika haben 20 Millionen Menschen nicht ausreichend Nahrungsmittel, mehrere Millionen sind akut durch eine Hungersnot bedroht. Die Auswirkungen der schlimmsten Dürre seit 60 Jahren wird durch bewaffnete Konflikte in einigen Regionen zusätzlich verschärft. Im Südsudan hat die UNO offiziell eine Hungersnot ausgerufen, dort benötigen 4,9 Millionen Menschen dringend humanitäre Hilfe. In Nigeria mit 5,1 Millionen betroffenen Menschen und in Somalia mit 2,9 Millionen betroffenen Menschen ist die Lage sehr kritisch. Mit den Spenden werden Nothilfeprojekte von rund zehn Schweizer Partnerhilfswerken der Glückskette mitfinanziert, die im Südsudan, in Nigeria, in Somalia und in benachbarten Staaten, wo viele von Hunger und Krieg geplagte Menschen Zuflucht finden, humanitäre Hilfe leisten. Die Gelder werden in erster Linie zur Versorgung mit Nahrungsmitteln und Wasser eingesetzt. Ein besonderer Blickpunkt liegt auf der medizinischen Versorgung, insbesondere von Kleinkindern. Wo immer möglich, soll die Unterstützung auch dazu dienen, die Lebensgrundlagen der Menschen in den betroffenen Gebieten dank Wasser-, Landwirtschafts- und Präventionsprojekten so schnell wie möglich zu verbessern.
Die Partnerhilfswerke der Glückskette sind bereits im Einsatz, doch das Geld fehlt, um die Tätigkeiten weiterzuführen und die betroffene Bevölkerung zu erreichen. Im Südsudan, wo der Zugang zu den am stärksten betroffenen Gebieten schwierig ist, leisten das HEKS, Medair, Caritas Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz und Terre des hommes – Kinderhilfe Unterstützung für mehrere Tausend Menschen, indem sie notfallmässig Nahrung und Wasser verteilen und medizinische Hilfe leisten. In Somalia, wo in den letzten Tagen eine Choleraepidemie die Situation zusätzlich verschärft, sind Save the Children, ADRA und Medair aktiv. In Nigeria unterstützt Save the Children derzeit grosse Gruppen von Vertriebenen mit punktuellen Beiträgen der Glückskette. Angesichts der Notlage ist ein Soforthilfebeitrag von Fr. 250 000 angebracht.
3. Berücksichtigung der Glückskette Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu behandeln, ist es sinnvoll, den Beitrag von Fr. 250 000 der Glückskette auszurichten. Sie ist nicht ein eigentliches Hilfswerk, sondern eine Stiftung und arbeitet eng mit der SRG SSR und Schweizer Hilfswerken zusammen. Die Glückskette finanziert Hilfsprojekte von erfahrenen Schweizer Hilfswerken in der Sofort- und Rehabilitationshilfe.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3 63630 00000): in Franken Glückskette Spendenkonto «Hungersnot in Afrika» 250 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi