Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 37/2011

Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Beitrages aus dem Lotteriefonds zugunsten der Stiftung Zürcher Kunsthaus und die unentgeltliche Einräumung eines Baurechts zugunsten der Stiftung Zürcher Kunsthaus, Bewilligung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2011

37. Lotteriefonds

Erwägungen

Die Finanzdirektion unterbreitet mit Antrag vom 8. Dezember 2010 einen Bericht und Antrag über die Bewilligung eines Beitrages zugunsten der Stiftung Zürcher Kunsthaus und die unentgeltliche Einräumung eines Baurechts zugunsten der Stiftung Zürcher Kunsthaus aus dem Lotteriefonds. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe Amtsblatt, Textteil, Seite 181; Vorlage 4761).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi