Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 37/2019

Lotteriefondsgesetz, Neuerlass, 1. Lesung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Januar 2019

37. Lotteriefondsgesetz, Neuerlass

Erwägungen

Über den Antrag der Finanzdirektion vom 7. Januar 2019 wird die 1. Lesung durchgeführt.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli