RRB Nr. 370/2023
Postulat Sarah Akanji, Winterthur, und Mitunterzeichnende betreffend Verteilschlüssel für die Sportfondsgelder, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 69/2023
Sitzung vom 29. März 2023
370. Postulat (Verteilschlüssel für die Sportfondsgelder)
Erwägungen
Kantonsrätin Sarah Akanji, Winterthur, und Mitunterzeichnende haben am 27. Februar 2023 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird dazu eingeladen, in einem Bericht darzulegen, wie die Sportfondsgelder unter den Geschlechtern verteilt werden (und wurden) und wo ein geschlechtergerechter Verteilungsschlüssel als Kriterium/Richtlinie bei der Vergabe von Sportfondsgelder eingeführt werden könnte. Zusätzlich wird er dazu eingeladen darzulegen, welche weiteren Massnahmen zu einer Geschlechterparität bei der Geldervergabe führen könnten. Begründung: Ein wichtiger Teil der kantonalen Sportförderung umfasst die Vergabe von Geldern aus dem Sportfonds. Der Regierungsrat nahm auf die Anfrage vom 25. August 2021 Stellung, dass Frauen heute etwa gleich viel Sport treiben wie Männer. Vereine, welche von kantonalen Geldern unterstützt werden, seien die «bedeutendsten Sportanbieter», verzeichnen aber einen Frauenanteil von nur 30%. Menschen, die in der Kategorie der Frauen oder Mädchen starten, profitieren dementsprechend weniger vom kantonalen Sportfonds. Die Bachelorarbeit von Meret Böni zur Sportinfrastruktur in der Stadt Zürich zeigt zusätzlich, dass die städtischen Fussballanlagen hauptsächlich Männer- und Jungenteams überlassen werden. Diese Bevorzugung von Männern führt dazu, dass anderen Geschlechtern weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Bönis Bachelorarbeit lässt vermuten, dass die Situation auf kantonaler Ebene ähnlich ist. Denn es gibt zahlreiche Fussballvereine, die keine bis wenige Frauen- und Mädchenteams stellen trotz der steigenden Anzahl an Fussballerinnen. In der Konsequenz benützen hauptsächlich Fussballer die Fussballplätze. Sportlerinnen wird somit der Zugang zu vom Kanton subventionierten Sportangebot verwehrt, mit der Begründung, dass die Infrastruktur oder Ressourcen nicht für sie ausreichen. Unbeachtet bleibt hierbei, dass Männer und Jungs übermässig profitieren. Gemäss zahlreichen Medien- und Erfahrungsberichten profitieren Frauen trotz Interesse, trotz dem gleich hohen Bevölkerungsanteil verhältnismässig weniger von den Geldern im Sport, bekommen weniger Zugang und weniger Investitionen.
Deshalb ist in dem Bericht aufgeschlüsselt nach Bereich (unterstützte Sportvereine, Sportanlagen und deren Nutzung, Sportveranstaltungen, Sportprojekte etc.) und Sportart darzulegen, welche Geschlechter indirekt oder direkt zu wie viel Prozent von den verteilten Fördergeldern profitieren. Ich bitte um eine Übersicht der letzten 10 Jahre, welche die gesamten Ausgaben des Sportfonds umfasst. Des Weiteren ist im Bericht aufzuzeigen, welche Massnahmen es bereits gibt, um diesem Zustand entgegenzuwirken und welche Massnahmen (bspw. Richtlinien, gesetzliche Anpassung, Monitoring) ergriffen werden könnten, sodass die Geschlechter im Verhältnis zur Bevölkerung von den gesprochenen Sportfondsgelder profitieren können.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Sarah Akanji, Winterthur, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Anteil der sportlich aktiven Mädchen und Frauen ist im Kanton Zürich in den letzten Jahren stetig gestiegen und Mädchen und Frauen sind heute beinahe gleich häufig sportlich aktiv wie Knaben und Männer. Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung der Förderung des Mädchen- und Frauensports im Kanton Zürich bewusst. So wurden in den letzten Jahren zahlreiche spezifische Projekte zur Förderung des Mädchen- und Frauensports initiiert und aus dem Sportfonds unterstützt (z. B. «Sporttreff Girls Only», «Girls Soccer School», «KickIt» oder «School Dance Awards»). Fördermassnahmen aus dem kantonalen Sportfonds erreichen im Übrigen nicht nur Mitglieder von Zürcher Sportvereinen sowie wettkampforientierte Sportlerinnen und Sportler, sondern auch ungebundene Sportlerinnen und Sportler sowie Schülerinnen und Schüler. Hinsichtlich der Sportanlagen ist zu bemerken, dass die Gemeinden entscheiden, welche Sportinfrastruktur gebaut und wie diese betrieben wird. Der Kanton unterstützt sie subsidiär mit Beiträgen aus dem kantonalen Sportfonds. Dabei ist zu beachten, dass alle Sportanlagentypen gleichwertig unterstützt werden. Rund ein Viertel der Sportanlagenbeiträge kommt Sporthallen und etwa ein Fünftel Hallen- und Freibädern zu. Der Anteil an Fussballanlagen beträgt rund 10%. Sporthallen werden vielseitig genutzt. Organisationen in Sportarten mit hohem Männeranteil (Unihockey, Handball) sowie Organisationen mit mehrheitlich Sportlerinnen (Geräteturnen, Turnen, Gymnastik/Tanz, Volleyball) nutzen
Sporthallen gleichermassen. In den Schwimmbädern liegt der Anteil der Schwimmerinnen über jenem der Schwimmer. Fussballanlagen werden stärker von Knaben benutzt, weil Fussball bei ihnen mit grossem Abstand die beliebteste Sportart ist. Die Sportaktivitäten der Mädchen verteilen sich dagegen weitaus gleichmässiger auf die verschiedenen Sportarten. Von der Nutzung von Fussballanlagen auf die Nutzung der gesamten Sportinfrastruktur zu schliessen, ist deshalb falsch. Überhaupt zeigen sich hinsichtlich bevorzugter Sportarten und Sportmotive Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Diesem Umstand trägt der Kanton durch eine breit gefächerte Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports Rechnung. Das Sportamt verfolgt aktuelle Trends und gesellschaftliche Entwicklungen und bezieht diese bei der Ausarbeitung neuer Unterstützungsmassnahmen ein. Förderbeiträge aus dem kantonalen Sportfonds schliessen ausdrücklich Programme ein, die bei Mädchen und Frauen beliebt sind (z. B. freiwilliger Schulsport: Mädchenanteil 50%, «Ä Halle wo’s fägt»: Mädchenanteil 50%, 1418coach: Mädchenanteil 53%, Active City: Frauenanteil 81%). Das Verfassen des mit dem vorliegenden Postulat verlangten Berichts mit einer zehnjährigen Retrospektive erachtet der Regierungsrat als wenig zielführend und äusserst aufwendig. Viel wertvoller ist ein Engagement für konkrete Projekte für Sportlerinnen und Sportler. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 69/2023 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli