RRB Nr. 374/2018
Gemeindewesen, Zweckverband Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken, neue Statuten, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. April 2018
374. Gemeindewesen (Zweckverband Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Benken und Marthalen bilden seit 1991 einen Zweckverband für den Betrieb und den Unterhalt von Quellwasserfassungen mit den dazugehörenden Zuleitungen für die angeschlossenen Gemeinden (RRB Nr. 2127/1991). Die Verbandsgemeinden beschlossen, die Verbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden stimmten den totalrevidierten Statuten am 30. November bzw. 4. Dezember 2017 zu. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken enthalten Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 11. November 2009. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zweckverband Gemeinsame Quellwasserversorgung Marthalen-Benken, Gemeindeverwaltung Marthalen, Underdorf 2, Postfach, 8460 Marthalen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Benken, Gemeindeverwaltung, Landstrasse 1, 8463 Benken ZH, – Marthalen, Gemeindeverwaltung, Underdorf 2, 8460 Marthalen, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli