Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 382/2025

Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Roger Cadonau, Wetzikon, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, betreffend Schaffung eines feministischen Theologielehrstuhls, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 24/2025

Sitzung vom 9. April 2025

382. Anfrage (Schaffung eines feministischen Theologielehrstuhls) Die Kantonsräte Hans Egli, Steinmaur, Roger Cadonau, Wetzikon, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, haben am 27. Januar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Synodale Jacqueline Sonego Mettner fordert einen feministischen Lehrstuhl an der Theologischen Fakultät Zürich, denn in der Kirche dominiert laut der Postulation immer noch ein patriarchales Gottesbild. Dies wurde auch in einem Interview in ref.ch klar ersichtlich. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welchen Einfluss haben die kantonalen Kirchensynoden auf den Lehrinhalt an der theologischen Fakultät Zürich?

2. Wie beurteilt die Regierung die Aussage, dass an der Universität Zürich eine patriarchale Tradition in Kirche und Theologie gelehrt wird?

3. Was sagt die Regierung zur Aussage, dass der bestehende theologischer Lehrstuhl angeblich eine einseitige Perspektive fördert und andere wichtige theologische Ansätze und Sichtweisen vernachlässigt.

4. Was sagt die Regierung zur Befürchtung, dass ein feministischer Lehrstuhl eine politische Agenda verfolgt, die nicht unbedingt mit den zentralen Glaubensüberzeugungen der Religion übereinstimmt.

5. Werden mit einer Schaffung eines feministischen Lehrstuhls allenfalls die Neutralität und Objektivität der theologischen Ausbildung und Verkündigung beeinträchtigten?

6. Teilt die Regierung die Befürchtung, dass ein solcher Lehrstuhl zu einer Polarisierung innerhalb der theologischen Diskussion führen kann?

7. Gehören Themen wie Ökologie und der interreligiöse Dialog, wie gefordert, wirklich in diesen Studiengang und könne diese «nur» von einem feministischen Lehrstuhl abgehandelt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Roger Cadonau, Wetzikon, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, wird wie folgt beantwortet:

Die Beantwortung der Fragen erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Universität Zürich (UZH). Zu Frage 1: Die Schweizer Hochschulen verfügen auf der Grundlage der in der Bundesverfassung (BV, SR 101) garantierten Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) und der daraus abgeleiteten Hochschulautonomie über eine eigenständige Governance. Der Gesetzgeber hat diese eigenständige Governance für die UZH im Universitätsgesetz vom 15. März 1988 (UniG, LS 415.11) umgesetzt. Die UZH ist demnach eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Angelegenheiten im Rahmen von Verfassung und Gesetz autonom erledigt (§ 1 UniG). Sie verfügt in diesem Rahmen über weitgehende Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungsrechte. Die Fakultäten der UZH definieren die Inhalte ihrer Forschung und Lehre eigenständig und ausschliesslich nach wissenschaftlichen Standards. Zur Umsetzung richten sie dafür u. a. Lehrstühle ein. Externe Akteurinnen und Akteure nehmen darauf keinen Einfluss. Die Lehrstühle stehen auf dem Fundament der Wissenschaft und sind den Ansprüchen an Vielfalt und Pluralität verpflichtet. Lehrstühle mit fachlicher Spezialisierung, wie sie regelmässig in deren Bezeichnung zum Ausdruck kommt, vermitteln deshalb immer auch generelle Kompetenzen und allgemeines Wissen im betreffenden Fachbereich. In den jeweiligen Studiengängen auf Bachelor- und Masterstufe werden die relevanten Themen und notwendigen Diskussionen abgedeckt. Das gilt für alle Lehrstühle an der UZH und damit auch für jene der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät (TRF). In den theologischen Studienprogrammen der TRF strebt die überwiegende Mehrheit der Studierenden eine Anstellung bei einer der reformierten Landeskirchen an. Ein Masterabschluss an einer Schweizer Fakultät oder ein äquivalenter Abschluss ist notwendige Voraussetzung für die Anstellung als Pfarrperson. Deshalb steht die TRF in gutem und regelmässigem Kontakt mit den Landeskirchen. Zu Fragen 2, 3 und 7: Die TRF verfügt derzeit über fünf religionswissenschaftliche und zwölf theologische Lehrstühle, die alle keiner spezifischen theologischen Tradition verpflichtet sind. Die TRF untersucht in einem umfassenden

Sinn religionsbezogene Themen und Phänomene aus verschiedenen Perspektiven und bedient sich dabei einer Vielzahl theoretischer und methodischer Herangehensweisen. Sie vermittelt ihren Studierenden sowohl fachliches Wissen als auch fachbezogene Kompetenzen und wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit. Dieser breite wissenschaftliche Ansatz schliesst viele Themen ein, darunter auch die Auseinandersetzung mit Genderthematiken, ökologischen Fragestellungen, aber auch die Pflege des interreligiösen Dialogs, und diese werden in den fakultätstypischen Disziplinen integriert behandelt. Der interreligiöse Charakter der Fakultät drückt sich unter anderem auch darin aus, dass am Theologischen Seminar eine islamische Theologin als Lecturer für Islamische Medizin und Bioethik angestellt ist, sowie in der engen Zusammenarbeit von Theologie und Religionswissenschaft. Zu Fragen 4–6: Theologie ist die wissenschaftliche Selbstreflexion einer religiösen Tradition. Als solche ist sie zwar mit einer konkreten Glaubensgemeinschaft verbunden, doch dies nicht im Sinne von Übereinstimmung mit Lehrinhalten, die von kirchlichen Instanzen definiert werden, sondern in einer (selbst)kritisch offenen Grundhaltung und im interdisziplinären Austausch mit nichtkonfessioneller religionsbezogener Forschung. Die Ausrichtung eines Lehrstuhls einzig auf Fragen der feministischen Theologie ist mit Blick auf den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs zur Diversität von Geschlechtsidentitäten nicht mehr angemessen. Die Schaffung eines solchen Lehrstuhls ist deshalb an der TRF nicht geplant. Vorgesehen ist allerdings unter Einnahme einer breiteren Perspektive auf dieses Themenfeld die Einrichtung einer Stiftungsprofessur «Religion und Gender unter besonderer Berücksichtigung von Machtstrukturen». Die Fakultät verfolgt die Strategie, das Thema Geschlecht zusammen mit anderen Themenfeldern wie die Verschiedenheit von Menschen hinsichtlich ihrer sozialen Stellung, ihres Alters oder ihrer kulturellen Prägung als einen wichtigen Aspekt in allen Disziplinen der Theologie und der Religionswissenschaft in Forschung und Lehre zu behandeln. Dabei werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Offenheit und Kollegialität auch die benachbarten Disziplinen anderer Fakultäten einbezogen. «Verkündigung» ist nicht die Aufgabe einer theologischen Fakultät,

sondern der Kirchen. Sie erfolgt aus einer reformiert christlichen Position heraus. Sie kann und will weder objektiv noch neutral sein. Aus diesen Gründen ist «Verkündigung» nicht an einer Universität zu verorten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli