RRB Nr. 388/2009
Anfrage Carmen Walker Späh, Zürich, Dieter Klay, Winterthur, und Thomas Vogel, IllnauEffretikon betreffend Gewalt von und an Jugendlichen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 410/2008
Sitzung vom 11. März 2009
388. Anfrage (Gewalt von und an Jugendlichen) Kantonsrätin Carmen Walker Späh, Zürich, sowie die Kantonsräte Dieter Kläy, Winterthur, und Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, haben am 15. Dezember 2008 folgende Anfrage eingereicht: Berichte über grundlos angepöbelte und zusammengeschlagene Jugendliche mehren sich. Jugendliche Opfer leiden an Körper und an Seele; besorgte Eltern und Lehrkräfte berichten über die zunehmend hemmungslose Gewalt auf den Strassen, vor allem an den Wochenenden im nächtlichen Ausgang. Wichtige Informationen für den präventiven polizeilichen Einsatz bildet dabei die Kriminalstatistik (KRISTA). Diese beschränkt sich jedoch weitgehend auf die Statistik pro Gemeinde bzw. pro Stadtgebiet. Eine Erfassung der jeweiligen Tat – bezogen auf die konkrete Örtlichkeit – lässt sich aus der offiziellen KRISTA nicht entnehmen. Die Kenntnis dieser Örtlichkeiten könnte jedoch eine wichtige Funktion im Rahmen der präventiven Tätigkeit durch die Polizei ausüben, indem dort gezielt die polizeiliche Präsenz, zum Beispiel mittels künftiger Videoüberwachung, verstärkt würde. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Lassen sich im Rahmen der Datenaufarbeitung zur KRISTA auch Aussagen dazu zu tätigen, wo genau die meisten Taten unter Jugendlichen auf öffentlichem Grund passieren?
2. Wenn ja, kann der Regierungsrat Aussagen darüber machen, wie viele Jugendliche insbesondere an Wochenenden (Freitagabend und Samstagabend) Opfer von Anpöbelungen und Prügeleien durch andere Jugendliche werden und wo diese Orte im Kantonsgebiet ganz konkret sind?
3. Wenn nein, wäre der Regierungsrat bereit, eine solche Statistik über die jeweiligen konkreten Orte von Taten im Rahmen dieser Kriminalstatistik (KRISTA) neu zu führen?
4. Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, eine solche räumliche Statistik auch als Grundlage für die mit dem neuen Polizeigesetz mögliche Videoüberwachungen zu führen?
5. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zur Videoüberwachung des öffentlichen Grundes im Zusammenhang mit Gewaltdelikten von und an Jugendlichen?
6. Erkennt der Regierungsrat bereits jetzt Orte, wo die Videoüberwachung neu sinnvoll erscheint?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Carmen Walker Späh, Zürich, Dieter Kläy, Winterthur, und Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kriminalstatistik des Kantons Zürich (KRISTA), die am 1. Januar 2009 durch die gesamtschweizerische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) abgelöst wurde, lässt keine rückwirkende Auswertung von Örtlichkeiten zu, an denen durch Jugendliche bzw. zum Nachteil von Jugendlichen Straftaten verübt wurden. Den Mitarbeitenden des im ganzen Kantonsgebiet tätigen Jugenddienstes der Kantonspolizei, aber auch den Stadt- und Gemeindepolizeien sind allerdings die Örtlichkeiten bekannt, an denen es in der jüngeren Vergangenheit zu einer Häufung von Gewaltakten im Zusammenhang mit Jugendlichen gekommen ist. Oftmals sind dies Gebiete in oder bei Bahnhofsarealen, im Umfeld von Diskotheken oder in der näheren Umgebung von als Jugendtreffs bekannten Anlagen. An diesen Orten versucht die Polizei, mit vermehrter sichtbarer Präsenz strafbare Handlungen zu verhüten und Gefahren abzuwehren. Zu Frage 2: Von Anpöbelungen erhält die Polizei mangels Strafbarkeit zumeist keine Kenntnis. Prügeleien unter Jugendlichen werden selten durch sie selbst angezeigt. Angezeigt werden Prügeleien, wenn die Polizei gerufen wird oder wenn sich eine beteiligte Person deswegen in ärztliche Behandlung begeben muss. Solche Ereignisse werden deshalb häufig nicht in die KRISTA aufgenommen. Entsprechend können auch keine Angaben darüber gemacht werden, wie viele Jugendliche auf dem Gebiet des Kantons Zürich an welchen Wochentagen Opfer von Anpöbelungen und Prügeleien werden. Zu Fragen 3 und 4: Die seit diesem Jahr geführte gesamtschweizerische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ermöglicht personen- und ortsbezogene Auswertungen registrierter Straftaten. Im Vergleich zur KRISTA kann die PKS genauere und kantonsübergreifende Hinweise über gewisse örtliche, zeitliche und qualitative Trends im Bereich der Jugendgewalt aufzeigen. Auch die PKS baut jedoch (wie bisher die KRISTA) auf konkreten Anzeigen auf. Wegen der erwähnten grossen Dunkelziffer im Bereich der
Jugendgewalt wird deshalb die Aussagekraft der PKS über Anpöbelungen und Prügeleien unter Jugendlichen nur beschränkt sein, sodass sie als Grundlage für den Entscheid über Videoüberwachungen nicht ausreichen dürfte. Zu Fragen 5 und 6: Das neue, noch nicht in Kraft gesetzte Polizeigesetz vom 23. April 2007 (ABl 2007, 667) hält in § 32 fest, dass die Polizei zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben allgemein zugängliche Orte mit technischen Geräten offen oder verdeckt überwachen und soweit notwendig Bild- und Tonaufnahmen machen darf. Solche Überwachungen stellen einen Eingriff in die Grundrechte, insbesondere in das verfassungsmässige Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, weshalb sie einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Sie müssen zudem durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein. Davon zu unterscheiden ist die Überwachung im Rahmen der Strafverfolgung, wo Bild- und Tonaufnahmen der Beweissicherung dienen. Die Überwachung bestimmter Örtlichkeiten mit Videogeräten zur allgemeinen Gefahrenabwehr kann eine örtlich begrenzte präventive Wirkung haben. Zudem können solche Überwachungen das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung günstig beeinflussen. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen allerdings, dass Videoüberwachungen häufig nur zu einer örtlichen Verlagerung von deliktischem Handeln führen, insgesamt aber keine andauernde Verminderung der Gewaltkriminalität bewirken. Am ehesten von Nutzen sein dürften Videoüberwachungen dann, wenn die Geräte bedient sind und Sicherheitskräfte sofort eingreifen können, sobald sich Delikte abzeichnen. Diese Art der Videoüberwachung erfordert allerdings einen erheblichen personellen Aufwand. Werden jedoch die Bilder lediglich aufgezeichnet, dürfte die präventive Wirkung bedeutend geringer sein. Da Videoüberwachungen in die Grundrechte eingreifen, dürfen sie grundsätzlich nur mit Zurückhaltung an besonders ausgewählten Standorten durchgeführt werden. Eine flächendeckende Videoüberwachung von möglichen kritischen Örtlichkeiten als Massnahme gegen Jugendgewalt wäre nicht verhältnismässig. Mit Blick auf die begrenzte präventive Wirkung solcher Überwachungen wird deshalb der Jugendgewalt weiterhin in erster Linie mit gut sichtbarer Präsenz der Polizei an besonders von Gewalttaten betroffenen Orten vorgebeugt. Je nach Situation
kann auch die Präsenz von Jugend- und Gassenarbeitenden oder Lehrkräften den Gewaltakten Jugendlicher entgegenwirken.
Festzustellen ist, dass die Zahl der jugendlichen Tatverdächtigen bei den meisten Straftaten zurückgegangen ist. Bei den Straftaten gegen Leib und Leben ging die Zahl von 691 auf 574 zurück; auch bei weiteren Gewaltstraftaten ging die Anzahl der Tatverdächtigen zurück z. B. bei Raub von 230 auf 221, bei Drohung von 203 auf 140 und bei Nötigung von 79 auf 68.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi