Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 389/2015

Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015-2019, Ergebnisse des ersten Wahlgangs vom 12. April 2015, Publikation

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2015

389. Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates

Erwägungen

für die Amtsdauer 2015–2019, Ergebnisse des ersten Wahlgangs vom 12. April 2015, Publikation Am 12. April 2015 fand der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015–2019 statt. Der Zusammenzug der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) ist die Zusammenstellung der Ergebnisse für den ganzen Kanton, ergänzt mit einem Auszug der gemeindeweisen Auflistung der massgebenden Zahlen, im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von fünf Tagen, den Herausgabetag des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betreffend diese Wahl schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). Die Anordnung eines zweiten Wahlganges entfällt, da im ersten Wahlgang sieben Mitglieder gewählt wurden. Die Direktion der Justiz und des Innern hat die Wahl den gewählten Mitgliedern unter Hinweis auf das Rechtsmittel und die Bestimmungen über die Wahlablehnung und die Unvereinbarkeit mitzuteilen (§ 81 Abs. 1 GPR und § 13 Abs. 2 lit. f Verordnung über die politischen Rechte, VPR).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015–2019 vom 12. April 2015 werden mit Rechtsmittelbelehrung im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2015-04-17).

II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi