RRB Nr. 392/2022
Änderung der Covid-19-Verordnung 3, Schreiben an das EJPD
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2022
392. Änderung der Covid-19-Verordnung 3 (Konsultation)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 3. März 2022 wurden die Kantone vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zu einer Konsultation zur Änderung der Covid-19-Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.24) eingeladen. Die Covid-19-Verordnung 3 regelt unter anderem die besonderen Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige. Demnach müssen Drittstaatsangehörige, die für einen kurzen (bis zu 90 Tage), nicht bewilligungspflichtigen Aufenthalt aus einem Risikoland in die Schweiz einreisen wollen, einen gültigen Impfnachweis vorweisen oder nachweisen, dass sie sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit befinden. Neu soll die Einreise aus Risikostaaten für Tourismus- und Besuchsaufenthalte auch für Drittstaatsangehörige gestattet werden, die eine Genesung vom Coronavirus nachweisen können. Zudem sollen Kinder und Jugendliche, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich vom Einreiseverbot ausgenommen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen werden befürwortet.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Änderungsentwurf der Covid-19-Verordnung 3 Stellung nehmen zu können, und teilen Ihnen mit, dass wir mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden sind. Darüber hinaus würden wir es begrüssen, wenn die Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige weiter gelockert würden, sobald die epidemiologische Lage es zulässt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli