RRB Nr. 399/2013
Anfrage Thomas Vogel , Illnau-Effretikon, betreffend "ZH 1" - "ZH 999": Da liegt Geld auf der Strasse, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 80/2013
Sitzung vom 10. April 2013
399. Anfrage («ZH 1» – «ZH 999»: Da liegt Geld auf der Strasse) Kantonsrat Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, hat am 4. März 2013 folgende Anfrage eingereicht: Der Kanton Zürich hat als einer der ersten Kantone damit begonnen, zahlentechnisch spezielle und deshalb für viele Autofahrer attraktive Autokennzeichen öffentlich zu versteigern. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich auktioniert auch heute noch Autokennzeichen, wie z. B. «ZH 738837», «ZH 66666» und tiefe Nummernschilder ab «ZH 1000». Unlängst hat der Kanton St. Gallen mit der erstmaligen Versteigerung der Autokennzeichen «SG 1» bis «SG 20» für Aufsehen gesorgt. Diese sehr tiefen Nummern gehörten ursprünglich der Feuerwehr der Stadt St. Gallen und spülten dank des Verkaufs hohe Summen in die Staatskasse. Im Kanton Zürich werden die Kontrollschilder «ZH 1» bis «ZH 999» weder produziert noch verkauft, da die Zahlen von 1 bis 999 ausschliesslich als Händlerschilder mit der Zusatzbezeichnung «U» ausgegeben werden. Neben den Autokennzeichen «ZH 1U» bis «ZH 999U» wäre die Einführung der Kontrollschilder «ZH 1» bis «ZH 999» aber aus finanzpolitischen Gründen sehr wünschenswert. Da keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen den Nummernschildern mit oder ohne «U» besteht («ZH 11» ist z. B. viel besser unterscheidbar von «ZH 11U» als von «ZH 12»), scheint der zusätzlichen Produktion und Auktionierung von 999 äusserst beliebten Kontrollschildern nichts im Wege zu stehen. Weshalb soll der Kanton eine Einnahmequelle nicht äufnen, die nicht über Steuern oder Gebühren realisiert wird, sondern auf reiner Freiwilligkeit basiert? In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Was spricht aus Sicht des Regierungsrates gegen die Realisierung brach liegender Einnahmen durch die Produktion und Auktionierung der äusserst lukrativen Kontrollschilder «ZH 1» bis «ZH 999»?
2. Warum bietet der Kanton Zürich im Unterschied zu anderen Kantonen keine Wahlmöglichkeit bei der Bestellung neuer Kontrollschilder an, so dass die Vergabe von individuellen gewünschten Zahlenschildern gegen eine Gebühr möglich wäre?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton Zürich als wichtiger Wirtschaftsstandort handelt wo immer möglich selbst streng nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Er hat tatsächlich als einer der ersten Kantone festgestellt, dass eine in bare Münze umsetzbare Nachfrage nach Kontrollschildern mit tiefen Zahlen (namentlich «ZH 1000» bis «ZH 9999») und besonderen Zahlenkombinationen besteht. Um einen grösstmöglichen Erlös zu erzielen, werden solche Kontrollschilder seit 2006 elektronisch versteigert. Das Strassenverkehrsamt erzielt seither mit der wöchentlichen elektronischen Kontrollschilderversteigerung über das Internet (eAuktion) ohne zusätzliches Personal jedes Jahr Einnahmen von rund 2,5 bis 3 Mio. Franken, die vollumfänglich in die Staatskasse einfliessen. Wie beispielsweise Kunstgegenstände, exklusive Sportwagen oder Motoryachten stellen solche Kontrollschilder eigentliche Luxusgüter dar, deren hoher Preis getreu dem italienischen Sprichwort «le cose rare sono le più care» nur mit dem knappen Angebot erklärt werden kann. Sollten auch die Kontrollschilder «ZH 1» bis «ZH 999» hergestellt und versteigert werden, dürften die Einnahmen für Schilder mit vierstelligen Nummern, die damit nicht mehr die tiefsten Nummern im Kanton enthielten, nachhaltig einbrechen. Schilder mit fünfstelligen Nummern dürften sogar so sehr an Attraktivität verlieren, dass sie kaum mehr mit nennenswertem Erlös versteigert werden könnten. Angesichts der gegenwärtig hohen Einnahmen mit Schildern mit vier- und fünfstelligen Nummern drängt es sich allein schon aus marktwirtschaftlichen Gründen derzeit nicht auf, die Schilder «ZH 1» bis «ZH 999» in Umlauf zu bringen. Unabhängig davon darf die Verwechslungsgefahr zwischen normalen und Händlerschildern, z. B. «ZH 11» und «ZH 11U», nicht unterschätzt werden. Immerhin bestimmt das Bundesamt für Strassen in seinen neuesten entsprechenden Weisungen, dass ab dem 1. August 2013 Kontrollschilder der ordentlichen Immatrikulation und der provisorischen Immatrikulation nicht mehr dieselbe Nummer tragen dürfen, obwohl die Kontrollschilder der provisorischen Immatrikulation zur Unterscheidung mit einem grossen roten Balken versehen sind. Besteht schon hier eine Verwechslungsgefahr, so gilt dies erst recht für Kontrollschilder, die sich nur durch einen Buchstaben unterscheiden.
Zu Frage 2: Eine Abgabe von Wunsch-Kontrollschildern gegen eine Sondergebühr wäre wiederum eine erhebliche Konkurrenzierung der erwähnten lukrativeren Kontrollschilderversteigerung. Im Gegensatz zu dieser wäre sie mit einem sehr grossen Zusatzaufwand verbunden. Mit der Möglichkeit, «attraktive» Kontrollschilder zu versteigern, holt der Kanton das Maximum aus dem «auf der Strasse liegenden Geld heraus». Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, hier weiterhin den Gesetzen des freien Marktes zu folgen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli