RRB Nr. 405/2023
Anfrage Sibylle Jüttner, Andelfingen, Sarah Akanji, Winterthur, und Carmen Marty Fässler, Andelfingen, betreffend Keine Unterstützung für das Projekt des ICT Campus im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 42/2023
Sitzung vom 5. April 2023
405. Anfrage (Keine Unterstützung für das Projekt des ICT Campus im Kanton Zürich) Die Kantonsrätinnen Sibylle Jüttner, Andelfingen, Sarah Akanji, Winterthur, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, haben am 30. Januar 2023 folgende Anfrage eingereicht: Wir laden die Regierung ein, zu den unten aufgeführten Fragen Stellung zu nehmen. Diese ergeben sich aufgrund eines NZZ-Artikels vom 12. Januar 2023, in dem berichtet wird, dass ein innovatives privates Projekt zur Bekämpfung des ICT-Fachkräftemangels vom Kanton Zürich nicht unterstützt wird und keine Fördergelder gesprochen werden. Jedoch unterstützen verschiedene Bildungsinstitutionen wie die ETH oder die Uni Basel, die Hochschule St. Gallen und verschiedene Fachhochschulen dieses Projekt. In St. Gallen ist das Programm sogar offizieller Teil der IT-Bildungsoffensive. Damit das Interesse für die Informatik möglichst früh und vor allem auch bei Mädchen geweckt werden kann, veranstaltet der Informatik-Förderverein ICT Scouts/Campus an jedem zweiten Samstag Projekttage, um das Interesse an ICT zu fördern und damit Jugendliche für eine Ausbildung im Bereich der Informatik zu gewinnen. Ausgelesen werden die Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren von Scouts, welche an die Schulen gehen und nach jugendlichen Talenten Ausschau halten.
Erwägungen
1. Warum unterstützt der Kanton Zürich dieses Projekt finanziell nicht?
2. Welche Projekte (auch private) wurden in den letzten vier Jahren in welchem Umfang und nach welchen Kriterien unterstützt? (Bitte tabellarisch aufführen.)
3. Welche gesetzliche Grundlage fehlt, damit das Projekt unterstützt werden kann? Warum können beispielsweise die 200’000 CHF und die 500 CHF pro Scouting nicht aus dem «Gemeinnützigen Fond Bildung» beglichen werden? Gäbe es alternative Finanzierungsmöglichkeiten?
4. Welche Alternativen oder weitere Projekte zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur Förderung der Mädchen im Bereich der Informatik plant die Bildungsdirektion?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sibylle Jüttner, Andelfingen, Sarah Akanji, Winterthur, und Carmen Marty Fässler, Adliswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Kanton Zürich führen die Gemeinden die öffentliche Volksschule (§ 41 Abs. 1 Volksschulgesetz [VSG, LS 412.100]). Der Kanton beteiligt sich an der Finanzierung, indem er 20% der Besoldung der dem Lehrpersonalgesetz unterstehenden Lehrpersonen und Schulleitenden übernimmt (§ 61 VSG). Zudem finanziert der Kanton weitere abschliessend aufgezählten Bereiche des Volksschulunterrichts gemäss §§ 62 ff. VSG. So richtet der Kanton beispielsweise Kostenanteile an die Schulung von Kindern aus Durchgangszentren für Asylsuchende aus (§ 62 Abs. 3 VSG). Beiträge an unterrichtsergänzende Angebote von Dritten gehören hingegen nicht dazu. Die Gemeinden können aber unterrichtsergänzende Angebote von Dritten wie den ICT Campus unterstützen, wenn diese den Bildungs- und Erziehungsaufgaben der öffentlichen Volksschule entsprechen (vgl. § 2 VSG). Zu Frage 2: Die Bildungsdirektion kann grundsätzlich keine unterrichtsergänzenden Projekte finanziell unterstützen (siehe auch Beantwortung der Frage 1). Eine Möglichkeit zur Unterstützung privater Initiativen bietet sich bis zum 31. Dezember 2023 einzig über den Gemeinnützigen Fonds Bildung (GFB). Folgende ICT- und allgemein MINT-Vorhaben zugunsten von Kindern und Jugendlichen konnten vom GFB im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel in den letzten Jahren unterstützt werden: – Verein Startbahn 29, Projekt Forschen und experimentieren im Innovationspark, u. a. mit Robotik & 3D-Druck, Fr. 400 000 für vier Jahre, startbahn29.ch – Schweizer Jugend forscht, fünf Jahre, jährlich Fr. 36 000, total Fr. 180 000 – Simply Science Stiftung, Simply Nano, Projektbeitrag, Fr. 150 000, https://simplynano.ch/ – Kovive, Mathe- und Sprachcamps, Fr. 15 000 – Stiftung go tec, Workshops und Kurse go tec u. a. in Informatik, Fr. 40 000 für zwei Jahre, Verlängerung geplant, gotec.ch – Forschertage Dancebots / MINT, Fr. 10 000 – UZH Foundation, Chancengleichzeit beim Zugang zu Wissenschaft und Forschung, Fr. 75 000, Universität Zürich Kinder-Universität Zürich.
Zu Frage 3: Ein Beitrag kann gewährt werden, wenn das entsprechende Vorhaben den Bestimmungen und Förderkriterien des GFB entspricht (vgl. zh.ch/ fondsbildung), die auf folgenden Grundlagen beruhen: – § 15 Abs. 3 lit. c des Lotteriefondsgesetzes vom 2. November 2020 (LS 612) – Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (LS 612.1) – Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und in der Kinder- und Jugendhilfe (RRB Nr. 803/2016). Seit 2016 wurden beim GFB jährlich zwischen 35 und 60 Gesuche eingereicht. Bei rund 60% der Gesuche konnte ein Beitrag ausgerichtet werden. Bei rund 40% der Gesuche resultierte eine Absage, da jeweils die Förderkriterien und Bedingungen des GFB nicht erfüllt waren. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag. Der GFB besteht noch bis 31. Dezember 2023. Danach gelten die Vorgaben und Rahmenbedingungen des kantonalen Gemeinnützigen Fonds (ehemals Lotteriefonds) in der Zuständigkeit des Regierungsrates bzw. ab 1 Mio. Franken des Kantonsrates. Um kantonale Beiträge für das Projekt ICT Campus ausrichten zu können, müsste im Volksschulgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden (vgl. Beantwortung der Frage 1). Das Gesuch zu den ICT Scouts wurde durch die Bildungsdirektion eingehend geprüft. Mit der Unterstützung des Gesuchs durch den GFB würde die öffentliche Hand eine Branche und in dieser Branche wenige «Spitzentalente» bevorzugt behandeln. Auch andere Berufsgruppen kennen einen Fachkräftemangel. Es ist nicht möglich, allen betroffenen Branchen zur (Vor-)Selektion von Nachwuchskräften den flächendeckenden Zugang zu den Schulen zu gewähren, wie das im Konzept von ICT Scouts vorgesehen ist. Das aktive Rekrutieren durch private Anbietende in der Volksschule ist mit der Aufgabe der Volksschule sowie dem Servicepublic-Auftrag der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung grundsätzlich nicht zu vereinbaren. Entsprechend musste das Gesuch abgelehnt werden. Zu Frage 4: Mit der Einführung des Lehrplans 21 wird über alle Zyklen der Volksschule hinweg seit 2019 neu ein Akzent bei Medien und Informatik gesetzt. Ein Drittel der Lektionen ist an der Volksschule für die sogenannten MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) reserviert. Der Zürcher Lehrplan 21 enthält über alle Schulstufen
hinweg Ziele in Medien und Informatik. In der 5. und 6. Klasse stehen dafür besondere Lektionen zur Verfügung. Der Unterricht in Medien und Informatik wird auf der Sekundarstufe fortgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler lernen, kompetent, verantwortungsvoll und kritisch mit neuen Medien umzugehen, und erarbeiten sich Grundlagen der Informatik. Die Lehrpersonen werden durch das Volksschulamt im wöchentlichen Newsletter «Wocheninformation» zudem regelmässig über Angebote zur Förderung im Bereich ICT informiert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli