Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 428/2011

Beschluss des Kantonsrates über den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz (KBüG) vom 22. November 2010, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2011

428. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Kantonalen

Erwägungen

Bürgerrechtsgesetz (KBüG) Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet mit Antrag vom 28. März 2011 einen Bericht und Antrag betreffend Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz (KBüG). Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe Amtsblatt 2011, Seite 1235; Vorlage

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi