RRB Nr. 428/2017
Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend gefährliche Zugsfahrten im Bahnhof Stettbach (Ergänzung), Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 54/2017
Sitzung vom 9. Mai 2017
428. Anfrage (Gefährliche Zugsfahrten im Bahnhof Stettbach [Ergänzung]) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 27. Februar 2017 folgende Anfrage eingereicht: Ich bedanke mich beim Zürcher Regierungsrat für die geschätzte Beantwortung meiner Fragen zu gefährlichen Zugsfahrten im Bahnhof Stettbach. Die Sicherheit auf den Bahnsteigen in den Bahnhöfen sei im Grundsatz dadurch sicherzustellen, dass genügend Platz vorhanden ist. Der Aufenthalt hinter der Sicherheitslinie sei grundsätzlich sicher. Um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl im Bahnhof Stettbach auch bei einer grossen Zahl wartender Fahrgäste auf dem Perron zu verbessern, sollen in den nächsten Jahren verschiedene Perronaufbauten und eine der beiden Wartehallen abgebrochen werden. Damit könne die Wartefläche auf den Perrons vergrössert und gleichzeitig Staubildungen an neuralgischen Punkten vermindert sowie eine bessere Verteilung der Fahrgäste erreicht werden. Die Geschwindigkeit der durchfahrenden Züge der S5 und S15 von 120 km/h sei notwendig, um den Fahrplan der Zürcher S-Bahn einhalten zu können. Die SBB erachte die Verhältnismässigkeit der Durchfahrtsgeschwindigkeit als gegeben. Eine SRM-Untersuchung habe ergeben, dass der Aufenthalt im Bahnhof hinter der Sicherheitslinie sicher sei. Vergleicht man die durchfahrenden Züge mit einer Durchfahrtsgeschwindigkeit von 120 km/h im Bahnhof Stettbach mit einer Autobahn, kommen Zweifel auf. Bei einer Autobahn ist der Spaziergang von Fussgängern verboten. Zudem wird vergessen, dass die kleine Wartehalle, die der einzig mögliche Rückzugsort vor orkanartigen unangenehmen Zugsfahrten ist, stark benützt wird. Diesen Schutzbereich abzubrechen, wäre ein fataler Fehler. Ich ersuche daher den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat bereit, um die Situation bei grosser Anzahl wartender Fahrgäste zu entschärfen, den Bau eines weiteren Zuganges zum Perron zu ermöglichen?
2. Die kleine Wartehalle auf dem Perron ist ein geschätzter Schutz- und Rückzugsbereich. Ist der Regierungsrat bereit, diesen Wartebereich zu erhalten und andere Optimierungsmassnahmen anhand zu nehmen? Wenn ja, welche?
3. Ist der Regierungsrat bereit, Massnahmen zu treffen, um die direkte und speditive Verschiebung der ankommenden Fahrgäste, welche den eintreffenden Fahrgästen den Weg zum Zug versperren, in den Aussenbereich zu ermöglichen? Wenn ja, welche?
4. In der Beantwortung meiner ersten Anfrage ist von einer zweiten Wartehalle die Rede. Wo befindet sich diese Halle?
5. Ist der Regierungsrat bereit, Massnahmen zu treffen, um das Tempo aller durchfahrenden Züge im Bahnhof Stettbach zu reduzieren oder anhalten zu lassen?
6. Wird die ständig defekte Rolltreppe regelmässig gewartet? Wird sie ersetzt?
7. Welche und wie viele Straftaten wurden in den letzten Jahren bis heute im Bahnhof Stettbach verzeichnet?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Einleitend ist wie bereits bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 379/ 2016 betreffend Gefährliche Zugsfahrten im Bahnhof Stettbach festzuhalten, dass die SBB Inhaberin der Infrastruktur des Bahnhofs Stettbach sind. Damit sind sie nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für den Betrieb und den Unterhalt des Bahnhofs Stettbach zuständig. Die Finanzierung der Bahninfrastruktur der SBB wird grundsätzlich durch den Bund allein sichergestellt. Ein Aus- oder Umbau im Bahnhof Stettbach hätte somit durch die SBB als Inhaberin der Infrastruktur zu erfolgen und wäre durch den Bund zu finanzieren. Das beträfe sowohl den Bau eines weiteren Zugangs zum Perron als auch den Umgang mit den bestehenden Wartehallen, aber auch den Unterhalt der Rolltreppen oder grundsätzliche Massnahmen zur Veränderung des Fahrgastflusses. Die SBB überprüfen ihre Bahnhöfe regelmässig insbesondere anhand der Vorgaben, wie sie namentlich in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV; SR 742.141.11) definiert sind (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 379/2016). Bei Bedarf werden erforderliche Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Im Bahnhof Stettbach sind zwei Wartehallen zu finden: eine beim Hauptzugang (Rolltreppe in Richtung Zürich), eine zweite beim Nordzugang (Treppe in Rich- tung Dietlikon/Dübendorf). Um die Platzverhältnisse auf dem Perron in Stettbach zu verbessern, soll in den nächsten Jahren unter anderem eine der beiden Wartehallen entfernt werden. Den Fahrgästen wird weiterhin eine Wartehalle zur Verfügung stehen. Zu Frage 5: Durchfahrende Züge des Fern- und Güterverkehrs sowie der schnellen S-Bahnen sind im Netz der Zürcher S-Bahn keine Ausnahme, sondern die Regel. Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 379/2016 ausgeführt, hat eine Risikobeurteilung der SBB ergeben, dass der Aufenthalt im Bahnhof Stettbach hinter der Sicherheitslinie grundsätzlich sicher ist. Das Betriebskonzept mit durchfahrenden Zügen wird im Bahnhof Stettbach seit dem Start der S-Bahn 1990 mit der S5 und seit der Umsetzung der 3. Teilergänzungen 2006 mit der S15 angewendet. Die Erhebung der SBB ergab zudem, dass es in den letzten zehn Jahren im Bahnhof Stettbach zu keinem Vorfall kam. Auch aus der regelmässigen Überprüfung der Situation im Bahnhof Stettbach und mit Blick auf die
Verhältnismässigkeit und die Fahrpläne ergibt sich kein Anlass, die Geschwindigkeit der durchfahrenden Züge zu vermindern oder einen zusätzlichen Halt einzuschalten. Die Situation für eine Fussgängerin oder einen Fussgänger auf einer Autobahn mit einer Vielzahl von Fahrzeugen, individuellen Lenkerinnen und Lenkern, individuellen Verkehrsmanövern und fehlendem Trottoir kann nicht mit dem Aufenthalt auf einem Perron beim schienengebundenen Zugverkehr verglichen werden. Zu Frage 6: Der Unterhalt der Rolltreppen hat durch die SBB als Inhaberin der Infrastruktur zu erfolgen. Gemäss Auskunft der SBB gab es seit der Inbetriebnahme der Rolltreppen 2010 viele Störungen an den beiden Rolltreppen im Bahnhof Stettbach, obwohl sie neunmal jährlich gewartet werden. Es werden sowohl von den SBB und als auch vom Dienstleister grosse Anstrengungen unternommen, um die Situation zu verbessern. Über die Hälfte der Störungen im Bahnhof Stettbach sind auf Fremdverschulden zurückzuführen (z. B. willkürlich betätigter Notstopp). Zu Frage 7: Gemäss dem Rapportierungssystem wurden für die Zeitspanne von 2012 bis Mitte 2017 von den Mitarbeitenden der Kantonspolizei und den kommunalen Polizeistellen mit Bezug zum Bahnhof Stettbach insgesamt 306 Anzeigen aufgenommen bzw. Rapporte erstellt. Bei rund der Hälfte der Fälle (insgesamt 158; aufgeteilt wie folgt: 2012: 47, 2013: 32, 2014: 26, 2015: 31, 2016: 22) handelt es sich um Diebstahlsdelikte, mehrheitlich im
Zusammenhang mit der Entwendung von Fahrrädern. Im Weiteren wurden vor allem Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (insgesamt 37; aufgeteilt wie folgt: 2012: 7, 2013: 10, 2014: 5, 2015: 6, 2016: 8, 2017: 1) und Sachbeschädigungen (insgesamt 17; aufgeteilt wie folgt: 2012: 2, 2013: 2, 2014: 7, 2015: 5, 2016: 1) registriert. Die restlichen Vorfälle aus der angegebenen Periode fallen auf unterschiedliche Straftatbestände wie beispielsweise Betteln, Körperverletzungen oder Widerhandlungen im Bereich der Ausländergesetzgebung.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi