Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 428/2026

Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung, Umsetzung Auflagen 2025, Kenntnisnahme, Abordnung, Verlängerung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026

428. Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung, Umsetzung Auflagen 2025, Kenntnisnahme, Abordnung, Verlängerung

Erwägungen

1. Ausgangslage Im März 2024 hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 326/2024 der Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung (Eleonorenstiftung) zur Finanzierung der gestiegenen Kosten des Neubaus eine Erhöhung des bestehenden Kantonsdarlehens um 100 Mio. Franken gewährt. Zudem hat er für den Betriebserhalt eine Subvention von höchstens 35 Mio. Franken zugesichert und festgehalten, dass die Eleonorenstiftung eine weitere Subvention von 25 Mio. Franken beantragen kann, wenn sie die Auflagen erfüllt. Bestandteil dieser Auflagen war eine Überprüfung der Governance durch die Res Publica Consulting AG (RPC). Im Januar 2025 hat der Regierungsrat auf Antrag der Eleonorenstiftung die zusätzliche Subvention von 25 Mio. Franken unter neuen Auflagen bewilligt (RRB Nr. 35/2025). Dabei hat der Regierungsrat verlangt, dass die Eleonorenstiftung die Empfehlungen aus dem RPC- Bericht umsetzt, die Werthaltigkeit des Kantonsdarlehens sicherstellt und hierfür eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kantonsvertreters einsetzt. Zudem wurde die Gesundheitsdirektion beauftragt, ein Risikomanagement auszuarbeiten für den Fall eines «Downside-Szenarios», bei dem die Zielgrössen gemäss Businessplan verfehlt werden. Gleichzeitig hat der Regierungsrat wieder zwei Vertreter in den Stiftungsrat abgeordnet (RRB Nr. 36/2025). Der langjährige Stiftungsratspräsident ist per Ende 2025 zurückgetreten. Der bisherige Geschäftsführer der Stiftung wurde zum Nachfolger befristet bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Stiftungsrates (Frühjahr 2027) gewählt. Zudem hat am 1. Januar 2026 die neue CEO die Verantwortung für die operative Führung übernommen.

2. Umsetzung der Auflagen Wahl Kantonsvertreter in Stiftungsrat und Stiftungsexekutive Um die Sicherstellung der Werthaltigkeit der Kantonsfinanzierung enger begleiten zu können, hat der Regierungsrat von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und im Januar 2025 mit Dr. Labinot Demaj und Dr. Hanspeter Conrad wieder zwei Vertreter in den Stiftungsrat abgeordnet (RRB Nr. 36/2025). Die Gesundheitsdirektion hat Dr. Hanspeter Conrad in die Stiftungsexekutive delegiert. Die Eleonorenstiftung hat die vorgeschlagenen Kantonsvertreter in die entsprechenden Gremien gewählt. Die Vertreter der Gesundheitsdirektion haben in der Eleonorenstiftung insbesondere bei der Gewährleistung und Weiterentwicklung einer funktionierenden Governance und bei der Begleitung der Umsetzung des Businessplans die Interessen des Kantons eingebracht. Die Zusammenarbeit im Jahr 2025 gestaltete sich teilweise anspruchsvoll, da Entscheidungsprozesse seitens des Stiftungspräsidiums nicht durchgängig stufen- und zeitgerecht sowie nicht immer unter Bereitstellung der erforderlichen Informationen erfolgten. Der Regierungsrat erwartet, dass sich die Zusammenarbeit unter der neuen Führung verbessert, sodass die Kohärenz zwischen Businessplan und strategischen Entscheiden der Stiftung sowie des Betriebs sichergestellt und die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Gremien gewahrt werden. Umsetzung der Empfehlungen zur Governance aus dem Bericht RPC Gemäss RRB Nr. 35/2025 hatte die Stiftung die Empfehlungen aus dem Bericht RPC selbstständig umzusetzen und der Gesundheitsdirektion bis Ende 2025 Bericht zu erstatten. RPC hat bezogen auf die Governance der Eleonorenstiftung empfohlen, den Stiftungsrat als oberstes Organ zu stärken, für die Mitglieder Anforderungs- und Kompetenzprofile zu erstellen, bei Neubesetzungen eine Findungskommission einzusetzen, die Rolle des Präsidiums hinsichtlich einer Stärkung der internen Checks and Balances neu auszugestalten und die Einführung von Entschädigungen zu prüfen. Auf dieser Grundlage hat die Eleonorenstiftung in einer Arbeitsgruppe verschiedene Massnahmen zur Weiterentwicklung der Governance ausgearbeitet und mit Wirkung spätestens ab 1. Mai 2027 beschlossen: Die Stiftungsexekutive wird als bisher eigenständiges, aus den Mitgliedern des Stiftungsrates bestelltes Organ aufgelöst und die Entscheidkompetenzen werden beim Stiftungsrat konzentriert. Der

Stiftungsrat kann Ausschüsse einsetzen, welche an den Stiftungsrat berichten, dem die abschliessende Entscheidungsbefugnis vorbehalten bleibt; u. a. wurde ein Präsidialausschuss definiert, um eine Machtkonzentration beim Präsidium zu verhindern. Schliesslich werden die Stiftungsratsmitglieder entschädigt und deren Mandat ist an eine Altersobergrenze sowie eine Amtszeitbeschränkung geknüpft. Insgesamt wird der Stiftungsrat auf 9 bis 12 Mitglieder verkleinert (bisher 12 bis 18) und auf der Grundlage von Anforderungs- und Kompetenzprofilen besetzt werden. In diesem Zusammenhang hat der Regierungsrat auf Antrag der Eleonorenstiftung sein Vorschlagsrecht von heute vier auf neu zwei Mitglieder reduziert und an den Zweck der Sicherstellung der Werthaltigkeit der Kantonsfinanzierung geknüpft. Für die Rekrutierung von neuen Stiftungsratsmitgliedern sind Findungskommissionen vorgesehen. Der Regierungsrat erwartet, dass bei der Besetzung des Stiftungsratspräsidiums und der Ernennung der Mitglieder des Stiftungsrates für die nächste Amtsperiode auf eine angemessene personelle Erneuerung geachtet wird, die erforderlichen fachlichen und strategischen Kompetenzen im Stiftungsrat vertreten sind und das Besetzungsverfahren professionell und extern begleitet durchgeführt wird. Mit diesen Neuerungen werden aus Sicht des Regierungsrates die Empfehlungen von RPC angemessen umgesetzt. Sicherstellung Werthaltigkeit Kantonsdarlehen Neben der Anpassung der Governance hatte die Eleonorenstiftung als weitere Auflage aus RRB Nr. 35/2025 die Werthaltigkeit des Kantonsdarlehens sicherzustellen und dafür eine Arbeitsgruppe zu bilden. Die Eleonorenstiftung hat die geforderte Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kantonsvertreters eingesetzt. Sie hat in monatlichen Sitzungen anhand eines rollierenden Finanzreportings die Einhaltung der finanziellen Ziele überprüft. Die Geschäftsleitung des Kinderspitals war ebenfalls in der Arbeitsgruppe vertreten und hat bei Bedarf Korrekturmassnahmen vorgelegt. Kooperation mit dem Universitätsspital Zürich Des Weiteren hat der Regierungsrat von der Eleonorenstiftung gefordert, Synergien mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) auszuschöpfen. Das USZ und die Eleonorenstiftung haben 2025 den bestehenden Rahmenvertrag für über 50 Kooperationen in verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen erneuert und weitere Kooperationsmöglichkeiten

geprüft. Bei der Ablösung des Klinikinformationssystems und weiterer IT-Infrastruktursysteme eröffnet sich ein bedeutendes Optimierungspotenzial. Entsprechend hat die Eleonorenstiftung ihre Planung mit dem USZ koordiniert und sieht von einer eigenständigen Erneuerung ab. Insgesamt wurden Optimierungen umgesetzt. Nach Einschätzung der Gesundheitsdirektion bestehen jedoch weiterhin nicht ausgeschöpfte Kooperationsmöglichkeiten und Synergiepotenziale im medizinischen Versorgungsbereich, in den Supportfunktionen sowie im Beschaffungswesen. Der Regierungsrat erwartet von der neuen Stiftungs- und Spitalführung eine vertiefte Prüfung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit des Kinderspitals mit dem USZ.

Risikomanagementkonzept für ein «Downside-Szenario» Schliesslich hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion beauftragt, für den Fall, dass die Zielgrössen gemäss Businessplan verfehlt werden («Downside-Szenario»), Massnahmen vorzulegen. Die Gesundheitsdirektion hat ein entsprechendes Risikomanagement erarbeitet und den Zwischenstand dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. Dieser hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten. Die Gesundheitsdirektion wird die Situation nach Vorliegen des Halbjahresabschlusses und des Jahresabschlusses 2026 beurteilen und den Regierungsrat wieder informieren.

3. Finanzielle Entwicklung der Eleonorenstiftung Die Eleonorenstiftung hat das Budget 2025 gegenüber dem von KPMG geprüften Businessplan (vgl. RRB Nr. 326/2024) nach unten korrigiert. 2025 wurde ein Ergebnisverbesserungsprogramm aufgesetzt. Die entsprechenden Massnahmen haben auf operativer Ebene im vierten Quartal Wirkung gezeigt und der Turnaround konnte in diesem Sinne eingeleitet werden; der Verlust im Spitalbetrieb wurde – auch dank des Kantonsbeitrags – auf 4,7 Mio. Franken reduziert (Vorjahr: 14,5 Mio. Franken). Dank Grossspenden und einmaligen Sondereffekten (u. a. Auflösung von Rückstellungen und Verkauf einer Liegenschaft) konnte auf Ebene der Gesamtstiftung der Verlust aus dem Spitalbetrieb kompensiert und ein positives konsolidiertes Ergebnis von 20,8 Mio. Franken erzielt werden, womit die Stiftung knapp unter dem Businessplan abschliesst. Die Eigenkapitalquote liegt dank den Sondereffekten mit 14,5% sogar leicht über dem Zielwert gemäss dem geprüften Businessplan. Die Liquidität bewegt sich über dem von KPMG empfohlenen Zielpuffer. 2026 und in den Folgejahren ist auf der operativen Ebene – bereinigt um Sondereffekte – wieder eine finanziell nachhaltige Entwicklung zu erreichen. 2026 soll das Ergebnisverbesserungsprogramm die volle Wirkung entfalten. Insgesamt bleibt die finanzielle Lage anspruchsvoll. Der von KPMG geprüfte Businessplan sieht eine eigenständige Refinanzierung der Anleihe von 200 Mio. Franken 2028 vor. Es ist Stand heute möglich, dass der Kanton hierfür finanzielle Massnahmen prüfen muss . Deshalb wird die Arbeitsgruppe die Umsetzung des Businessplans auch 2026 eng begleiten. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, die Mandate der beiden Vertreter des Regierungsrates in der Eleonorenstiftung um ein weiteres Jahr bis 2028 zu verlängern.

4. Finanzielle Auswirkungen Das Kostendach für das Mandat für die Vertretung des Regierungsrates im Stiftungsrat und in der Stiftungsexekutive beträgt Fr. 63 000 für das zusätzliche Jahr 2028. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe nach § 20 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. b des Spitalplanungs- und finanzierungsgesetzes in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Mittel sind in der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat, im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten und sind für das Planjahr 2028 im KEF 2027–2030 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung der Gesundheitsdirektion zum Umsetzungsstand der Auflagen und zur finanziellen Entwicklung der Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung wird Kenntnis genommen.

II. Vom Risikomanagementkonzept für das Universitäts-Kinderspital Zürich wird Kenntnis genommen.

III. Die Abordnung der Vertreter des Regierungsrates, Dr. Labinot Demaj und Dr. Hanspeter Conrad, für den Stiftungsrat der Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung wird um ein Jahr bis Ende 2028 verlängert.

IV. Mitteilung an Dr. Hanspeter Conrad, Dr. Labinot Demaj, die Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung (durch die Gesundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli