Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 440/2018

Postulat René Truninger, Illnau-Effretikon, Peter Häni, Bauma, und Christian Hurter, Uetikon am See, betreffend Offenlegung der Zahlen über Langzeit-Sozialhilfebezüger, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 49/2018

Sitzung vom 16. Mai 2018

440. Postulat (Offenlegung der Zahlen über Langzeit-Sozialhilfebezüger) Die Kantonsräte René Truninger, Illnau-Effretikon, Peter Häni, Bauma, und Christian Hurter, Uetikon a. S., haben am 26. Februar 2018 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, den jährlichen Sozialbericht des Kantons Zürich mit folgenden Daten zu ergänzen:

Erwägungen

1. Wie viele Haushalte haben insgesamt mehr als 200 000.-- Franken Sozialhilfe bezogen (Kantons- und Gemeindeanteil)?

2. Wie viele Haushalte haben insgesamt mehr als 300 000.-- Franken Sozialhilfe bezogen (Kantons- und Gemeindeanteil)? Um welche Nationalitäten handelt es sich bei diesen Bezügern?

3. Wie viele Haushalte haben insgesamt mehr als 500 000.-- Franken Sozialhilfe bezogen (Kantons- und Gemeindeantei)? Um welche Nationalitäten handelt es sich bei diesen Bezügern?

4. Wie viele Haushalte haben insgesamt mehr als 700 000.-- Franken Sozialhilfe bezogen (Kantons- und Gemeindeanteil)? Um welche Nationalitäten handelt es sich bei diesen Bezügern? Begründung: Mit Bezug auf die teilweise Nichtbeantwortung der Anfrage KR- Nr. 327/2017 bitten wir um die Erhebung der folgenden, vom Kanton bis dato nicht gelieferten Daten. Eine Aufteilung der Nettoausgaben auf die einzelnen Bezugsgruppen zu Nationalitäten und Bezugshöhe ist sehr wohl möglich.Transparenz betreffend Lagzeit-Sozialhilfebezüger ist im öffentlichem Interesse, insbesondere zwecks Ergreifen von Massnahmen gegen Langzeit-Sozialhilfebezug.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat René Truninger, Illnau-Effretikon, Peter Häni, Bauma, und Christian Hurter, Uetikon a. S., wird wie folgt Stellung genommen: In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 327/2017 betreffend Transparente Zahlen über Langzeit-Sozialhilfebezüger hat der Regierungsrat zu allen Fragen Stellung genommen. Von einer Nichtbeantwortung der Fragen 5–8 kann entgegen der Darstellung im vorliegenden Postulat nicht gesprochen werden. Diese Fragen bezogen sich auf die Zahl der Haushalte im Kanton Zürich, die in den letzten Jahren Sozialhilfe über einem bestimmten Gesamtbetrag bezogen haben, und auf die davon betroffenen Nationalitäten. In der Anfragebeantwortung wies der Regierungsrat darauf hin, dass die für die Sozialhilfestatistik notwendigen Daten ausschliesslich vom Bundesamt für Statistik erhoben würden und dass die ihm von den Kantonen in zusammengefasster Form gelieferten Daten keine personenbezogenen Merkmale enthalten würden. Eine Aufteilung der Nettoausgaben auf einzelne Bezugsgruppen, beispielsweise bezüglich Nationalitäten oder Bezugshöhe, sei daher nicht möglich. Gegenstand des vorliegenden Postulats bildet die Ergänzung des jährlichen Sozialberichts mit den Daten, wie sie sich in den Fragen 5–8 der genannten Anfrage finden. Die damit geschaffene Transparenz zur Langzeit-Sozialhilfe liege namentlich mit Blick auf das Ergreifen von entsprechenden Massnahmen im öffentlichen Interesse. Hinsichtlich der vom Postulat geforderten Transparenz bei Langzeit- Sozialhilfe beziehenden Personen ist zunächst festzuhalten, dass die politischen Gemeinden für die notwendige Hilfe an Personen sorgen, die sich in einer Notlage befinden. Sie wirken mit vorbeugenden Massnahmen darauf hin, dass weniger Notlagen entstehen und dass sie von Personen, die in eine solche geraten sind, bewältigt werden können (vgl. § 1 Sozialhilfegesetz; LS 851.1). Den für den Vollzug der Sozialhilfe zuständigen Personen in den jeweiligen Gemeinden ist auf der Einzelfallebene bekannt, bei welchen der Sozialhilfe beziehenden Personen eine lange Bezugsdauer vorliegt. Soweit es hingegen um die Entwicklung von allgemeinen Massnahmen gegen den Langzeit-Sozialhilfebezug geht, sind Gesamtentwicklungen und nicht Einzelfälle von Belang. Die im Postulat vorgesehenen Daten erscheinen in diesem Zusammenhang

willkürlich gewählt. Sie dienen auch nicht dazu, Transparenz betreffend Langzeit-Sozialhilfebezug zu schaffen und gestützt darauf geeignete Massnahmen zu ergreifen. Ausserdem wäre die Erhebung des zur

Erfüllung des vorliegenden Postulats notwendigen Datenmaterials mit einem beachtlichen administrativen Mehraufwand und entsprechenden Kosten verbunden, ohne dass daraus ein konkreter Nutzen ersichtlich wäre. Zur Beurteilung der Gesamtentwicklung in der Sozialhilfe (z. B. Sozialhilfequote) liefert bereits heute der Sozialbericht des Kantons Zürich das notwendige Zahlenmaterial. Die geforderte Ergänzung des Sozialberichts ist demnach unnötig und verspricht trotz erheblichem Aufwand keinen konkreten Nutzen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 49/2018 nicht zu überweisen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli