RRB Nr. 451/2015
Motion Cäcilia Hänni-Etter, Zürich, Sabine Wettstein-Studer, Uster, und Regine Sauter, Zürich, betreffend Deutschkenntnisse der Kinder bei Kindergarteneintritt, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 40/2015
Sitzung vom 29. April 2015
451. Motion (Deutschkenntnisse der Kinder
Erwägungen
bei Kindergarteneintritt) Die Kantonsrätinnen Cäcilia Hänni-Etter, Zürich, Sabine Wettstein- Studer, Uster, und Regine Sauter, Zürich, haben am 9. Februar 2015 folgende Motion eingereicht: Wir bitten den Regierungsrat, im Volksschulgesetz die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, welche die Eltern verpflichten, dafür besorgt zu sein, dass ihre Kinder bei Kindergarteneintritt über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht von Beginn an mehrheitlich folgen und sich in die Gruppe integrieren zu können. Dabei ist zu prüfen, inwieweit finanzielle Ressourcen aus dem Budget für DaZ oder andere schulische Fördermassnahmen in diesen Frühbereich zweckgebunden verlagert werden können. Begründung: Heute sind Kindergartenklassen sehr heterogen zusammengesetzt bezüglich Entwicklungsstand und Herkunft. Oftmals sind in einer Klasse bis zu zehn verschiedene Nationalitäten vertreten. Für den Schulerfolg eines Kindes ist die Kommunikation zwischen ihm und den Lehrpersonen sowie mit andern Kindern essenziell. Dazu gehören Kenntnisse der Unterrichtsprache Deutsch. Kinder, die bei Kindergarteneintritt kein Deutsch verstehen oder sprechen, haben von Beginn weg schlechtere Startchancen und es dauert mehrere Jahre, bis die Kinder die Unterrichtssprache beherrschen. Dieses Startdefizit sollte so früh als möglich wirkungsvoll reduziert oder gar eliminiert werden. Wir sind überzeugt, dass sich damit viele schulische Laufbahnen und damit auch die beruflichen und persönlichen Perspektiven wirkungsvoll und nachhaltig verbessern lassen. In den meisten Gemeinden bestehen heute verschiedene Angebote, wo Kinder bereits vor dem Eintritt in den Kindergarten im Spiel altersgerecht auch sprachlich gefördert werden (Spielgruppen, Kitas, Tagesmütter). Wichtig ist aber, dass die Kinder, die vor dem Kindergarteneintritt im Elternhaus nicht ausreichend mit der deutschen Sprache vertraut gemacht werden können, von diesen Möglichkeiten auch profitieren und in einem solchen erweiterten Umfeld altersgerecht und spielerisch mit der deutschen Sprache in Kontakt kommen.
Der Kanton Basel Stadt hat seit 1.1.2013 in seinem Volksschulgesetz mit zwei Gesetzesergänzungen die nötigen Grundlagen geschaffen, um die Eltern in die Pflicht zu nehmen. Wir sind überzeugt, dass auch im Zürcher Volksschulgesetz entsprechende Regelungen Sinn machen würden, damit sich Eltern ihrer diesbezüglichen Erziehungsverantwortung bewusst sind und diese auch eingefordert werden kann. Wie kürzlich in der Sonntagspresse zu lesen war, zeigen erste wissenschaftliche Evaluationen, dass das Modell in Basel erste Erfolge zeigt und sehr effektiv ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Cäcilia Hänni-Etter, Zürich, Sabine Wettstein-Studer, Uster, und Regine Sauter, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Es ist unbestritten, dass gute Kenntnisse der Unterrichtssprache für den Schulerfolg eine zentrale Rolle spielen. Desgleichen steht fest, dass die Sprachförderung idealerweise bereits im Vorschulalter einsetzen sollte. Die Motion verlangt, dass analog zu einer gesetzlichen Regelung im Kanton Basel-Stadt eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, welche die Eltern verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder beim Kindergarteneintritt über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Am 9. Februar 2015 wurde eine parlamentarische Initiative (KR-Nr. 47/ 2015) eingereicht, die analog zur Regelung im Kanton Basel-Stadt eine Gesetzesbestimmung vorschlägt, wonach die Erziehungsberechtigten für eine entsprechende Sprachförderung ihrer Kinder im Vorschulalter sorgen. Es ist nicht zielführend, den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zu beauftragen, wenn zugleich der Kantonsrat beabsichtigt, in gleicher Sache gesetzgeberisch tätig zu werden. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 40/2015 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi