Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 453/2011

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlageverband Limmattal, Auflösung, Kenntnisnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. April 2011

453. Gemeindewesen (Zweckverband, Kläranlageverband Limmattal)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a. d. L., Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen schlossen sich im Jahr 1959 für den gemeinsamen Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserreinigungs- und Kehrichtaufbereitungsanlage in Dietikon zum Zweckverband Kläranlageverband Limmattal zusammen. Gleichzeitig bildeten sie als Untergruppen zwei weitere Zweckverbände für den Bau und Betrieb der Hauptsammelkanäle, deren einer den Gemeinden Dietikon, Oberengstringen, Schlieren, Unterengstringen und Urdorf, der andere den Gemeinden Geroldswil, Oetwil a. d. L. und Weiningen diente (vgl. RRB Nr. 3888/1959). 2009 haben die acht Verbandsgemeinden beschlossen, den Kläranlageverband Limmattal aufzulösen und die von ihm wahrgenommenen Aufgaben einer gemeinsamen Anstalt zu übertragen. Die Stimmberechtigten der acht Verbandsgemeinden stimmten in je gesonderten Urnenabstimmungen am 27. September 2009 einerseits dem Vertrag zur Gründung der gemeinsamen Anstalt Limeco zu und beschlossen anderseits die Auflösung des Kläranlageverbands Limmattal. Den Gründungsvertrag für die Anstalt Limeco hat der Regierungsrat am 13. Januar 2010 genehmigt (vgl. RRB Nr. 20/2010). Die Aufgaben, die der Kläranlageverband Limmattal wahrgenommen hatte, hat die gemeinsame Anstalt Limeco übernommen. Die Anstalt Limeco hat ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2010 aufgenommen, und der Kläranlageverband Limmattal wurde auf den 31. Dezember 2009 aufgelöst (vgl. Limeco Geschäftsbericht 2009, S. 16).

2. Die Auflösung des Kläranlageverbands Limmattal durch Umwandlung in die Anstalt Limeco gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Dietikon ins Gemeindearchiv überzuführen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auflösung des Kläranlageverbands Limmattal durch Umwandlung in die gemeinsame Anstalt Limeco wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Dietikon ins Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Stadt- und Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, Geroldswil, Huebwiesenstrasse 24, 8954 Geroldswil, Oberengstringen, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen, Oetwil a. d. L., Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil a. d. L., Schlieren, Freiestrasse 6, Postfach, 8952 Schlieren, Unterengstringen, Weiningerstrasse 50, 8103 Unterengstringen, Urdorf, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf, und Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, den Bezirksrat Dietikon, Kirchplatz 5, 8953 Dietikon, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi