Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 461/2011

Limmat-Auenpark Werdhölzli, Projekfestsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. April 2011

461. Limmat-Auenpark Werdhölzli (Projektfestsetzung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit dem Projekt Limmat-Auenpark Werdhölzli wird der Hochwasserschutz verbessert, und es werden die Flusssohle, die Uferbereiche und die anliegenden Auenwälder ökologisch aufgewertet. Zudem soll eine für Erholungssuchende attraktive Flusslandschaft entstehen. Die Limmat wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kanalisiert. Dadurch konnte der Schutz gegen Überflutung und Erosion stark verbessert und Kulturland gewonnen werden. Die Limmat-Korrektion führte aber auch zum fast vollständigen Verlust von auentypischen Lebens- und Landschaftsräumen. Der rund 130 Jahre alte Hochwasserschutz genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Es kann zum Überströmen der Dämme und zur Flutung des Klärwerks Werdhölzli sowie angrenzender Gebiete mit hohem Schadenpotenzial kommen. Zudem ist der Uferschutz teilweise beschädigt oder zerstört. Deshalb ist der Hochwasserschutz zwischen dem Stauwehr Zürich-Höngg und der Autobahnbrücke bei Oberengstringen gestützt auf Art. 3 f. des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 105 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) und §§ 12 ff. des Wasserwirtschaftsgesetzes vom 2. Juni 1991 (LS 724.11) zu verbessern.

B. Auflageprojekt Das Projekt Limmat-Auenpark Werdhölzli sieht für die Grünau, das SIKA-Areal, das Klärwerk Werdhölzli und die Grundwasserfassungen Oberwerd in Oberengstringen einen besseren Hochwasserschutz vor. Gleichzeitig wird ein 1,8 km langer Limmatabschnitt ökologisch und landschaftlich aufgewertet. Der bestehende Damm wird teilweise landeinwärts versetzt, wodurch mehr Raum für eine neue Uferlandschaft geschaffen wird. Die bestehende monotone und stark verbaute Uferböschung weicht einem Flachufer. Ein breiteres Flussbett mit aufgeschütteten Kiesbänken soll eine natürliche Flusslandschaft bilden, die sich durch die Dynamik des Wassers laufend verändert. Der bestehende Auenwald − heute schon ein Naturschutzgebiet und reich an seltenen Pflanzen und Amphibien − soll zeitweise wieder unter Wasser stehen und so seine natürliche Funktion als Biotop zurückerlangen. Durch das Flachufer und den besseren Zugang zur Limmat wird das bereits heute stark genutzte Naherholungsgebiet für die Bevölkerung schonend aufgewertet. Das Naturerlebnis soll dabei im Zentrum stehen. Die beliebte Fussgänger- und Radverbindung auf dem Fischerweg wird auf 3,5 m verbreitert. Der Bevölkerung soll mit einem Erlebnissteg durch den Auenwald auch die Tier- und Pflanzenwelt näher gebracht werden. Dieser Erlebnissteg bietet Informationen über den Naturraum und ermöglicht Beobachtungen von Tieren und Pflanzen.

C. Projektorganisation Das Vorhaben wird unter Federführung der Baudirektion, vertreten durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich, mit dem «naturemade star»- Fonds des ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) sowie mit dem WWF Schweiz in Verbindung mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) geplant und umgesetzt. Diese Partner beteiligen sich zusammen mit dem Bund auch an der Finanzierung. Für das Teilprojekt Erlebnissteg Werdhölzli übernimmt Grün Stadt Zürich (GSZ) die Projektleitung.

D. Vernehmlassung Der Bund, die betroffenen Fachstellen des Kantons und der Stadt Zürich, die Gemeinde Oberengstringen und der WWF Schweiz unterstützen in ihren Vernehmlassungen das Auflageprojekt (vgl. Bericht vom April 2010). Einzelne kantonale Fachstellen (Abteilung Gewässerschutz des AWEL, Fachstelle Bodenschutz des Amtes für Landschaft und Natur [ALN] und die Abteilung Wald des ALN) haben jedoch auf technische Gesichtspunkte verwiesen, die bei der Umsetzung des Projekts zu berücksichtigen sind.

E. Landerwerb und Entschädigungen Die Baumassnahmen im Projektperimeter betreffen Grundstücke im Eigentum der Stadt Zürich, der Gemeinde Oberengstringen und des Kantons sowie private Grundstücke (Reitplatz im Oberwerd und SIKA-Areal im Tüffenwies). Das AWEL hat den für das Projekt benötigten Landerwerb im Oberwerd mit dem Verein zur Erhaltung des Reitplatzes Hardwiese mit Abtretungsvertrag vom 3. Juni 2010 geregelt. GSZ hat mit der SIKA Schweiz AG mit Vertrag vom 4. April 2010 die Einräumung einer Dienstbarkeit angrenzend an den Uferweg des Hauser-Kanals vereinbart. Das ERZ sichert die kostenlose Nutzung seiner Flächen für den Limmat-Auenpark Werdhölzli auf dem Gelände des Klärwerks und bei der Kompostierungsanlage zu. Dazu gehören auch die an die Limmat grenzenden Waldflächen (Auenwald Werdhölzli). Die Stadt Zürich gibt die Grundstücke auf der Werdinsel, entlang dem Ober- und Unterwasserkanal vom Kraftwerk Höngg, sowie die Flächen im Bereich der Bombachmündung und den obersten Abschnitt des Hauser-Kanals zur Umsetzung des Projekts frei. Schliesslich stellt die Gemeinde Oberengstringen das Gebiet Oberwerd am rechten Limmatufer zwischen Stadtgrenze und Reitplatz Hardwiese zur Verfügung.

F. Planauflage und Einsprachen Das Projekt-Dossier wurde vom 16. April 2010 bis zum 17. Mai 2010 öffentlich aufgelegt. Es gingen von den Anwohnerinnen und Anwohnern am Kirchweg sieben Einsprachen ein wegen befürchteter Lärmbelästigung durch Frösche in den geplanten Weihern. Ein im Auftrag des AWEL erstellter Expertenbericht (vgl. Expertise Amphibienstandort Oberwerd vom 16. August 2010) bestätigte eine unzumutbare Erhöhung der Lärmimmissionen von der Limmatseite her im Bereich des Kirchweges durch die Einwanderung des Seefroschs. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen wurden daher Massnahmen zur Verringerung der Emission erarbeitet. Geplant ist die bauliche Verbesserung der Amphibienstandorte durch dezentrale Anordnung von Kleinsttümpeln. In diesen flach gestalteten kleinen Nassflächen finden die lauten Seefrösche keinen günstigen Lebensraum vor. Hingegen bieten sie Lebensraum für die stark gefährdeten Gelbbauchunken. Die Anwohnerinnen und Anwohner am Kirchweg befürchteten zudem, dass auch von den ein bis zwei geplanten Sitzbänken an drei verschiedenen Standorten störender Lärm ausgeht. Insbesondere Jugendliche könnten hier Gelage veranstalten. Im bereinigten Projekt ist deshalb nur noch eine zentrale Sitzgelegenheit in der Nähe des Reitplatzes Oberwerd geplant, und es sind keine fest installierten Grillstellen vorgesehen, sodass sich dieser Ort für einen Aufenthalt von Gruppen weniger gut eignet. Mit den erwähnten Projektanpassungen wird den Anliegen der Einsprechenden entsprochen. Diese haben ihre Einsprachen zurückgezogen.

G. Informations- und Lenkungskonzept unterer Limmatraum GSZ hat in Zusammenarbeit mit den städtischen und kantonalen Fachstellen sowie der betroffenen Bevölkerung in einem partizipativen Verfahren für diesen Raum das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Limmatraum Stadt Zürich erarbeitet. Das Projekt Limmat-

Auenpark Werdhölzli ist das eigentliche Herzstück des LEK. Im kantonalen Massnahmeplan Wasser ist dieses Projekt ebenfalls an erster Stelle aufgeführt. Damit die vielfältigen Ansprüche an den unteren Limmatraum miteinander in Einklang gebracht werden können, sind eine durchdachte Besucherlenkung und eine entsprechende Information aller Betroffenen notwendig. Deshalb sieht das LEK Limmatraum Stadt Zürich ein Informations- und Lenkungskonzept für dieses Gebiet vor. Die Federführung liegt bei der Stadt Zürich. Die Finanzierung wird von den Partnern übernommen. Die aus dem Konzept anfallenden Unterhaltskosten übernimmt die Stadt Zürich. Es sollen damit folgende Ziele erreicht werden: – Lenkung der Besucherinnen und Besucher, z. B. gestalterische Massnahmen, Beschilderung, Informationsstellen, – Information der Besucherinnen und Besucher, z. B. Wissensvermittlung zu vorhandenen Naturwerten, Themen zu Nutzungskonflikten, – Koordination mit aktuellen Planungen und Projekten sowie den bestehenden Anlagen, z. B. Agglomerationspark Limmattal, Limmat- Auenpark Werdhölzli, Elektrizitätswerk Höngg, Klärwerk Werdhölzli, Kompostieranlage, – Aufnahme von Erfahrungen und Kenntnissen von lokal tätigen Berufsleuten und Organisationen, z. B. Grünflächenverwalterinnen und -verwalter, Quartiervereine.

H. Kosten Aufgrund des Kostenvoranschlags aus dem Auflageprojekt (gemäss SIA-Phase Bauprojekt mit einer Kostengenauigkeit von ±10%) vom 31. März 2010 ergeben sich folgende Gesamtkosten: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 335 500 Bauarbeiten 5 496 021 Technische Arbeiten 1 536 700 Reserve (rund 5%) 431 779 Total (einschliesslich 10% für Unvorhergesehenes und 8% MWSt) 7 800 000 Bei grösseren Revitalisierungsprojekten an Fliessgewässern ist eine Erfolgskontrolle aufgrund der Empfehlung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) notwendig (vgl. Handbuch für die Erfolgskontrolle bei Fliessgewässerrevitalisierungen, EAWAG, 2005). Für die vorliegende Erfolgskontrolle, die auf sechs Indikatorenbereiche ausgelegt ist (Fische, Fischlebensräume, Vegetation, Amphibien, Libellen, Flusssohle und Flussufer), wurde ein Beobachtungskonzept erarbeitet, das die Auf- nahme des Referenzzustandes, d. h. vor Baubeginn, und drei Momentaufnahmen innerhalb von fünf Jahren vorsieht. Dieses Beobachtungsprogramm wurde unter Berücksichtigung eines verhältnismässigen Aufwands aufgestellt. Die Kosten über fünf Jahre liegen bei Fr. 250 000 (einschliesslich 8% MWSt). Die beschriebenen Erfolgskontrollen im Bereich der Ökologie vor dem Bau und ein Jahr nach Bauabschluss (Fr. 100 000) werden über die Investitionsrechnung des Projekts abgerechnet; die beiden Erfolgskontrollen drei und fünf Jahre nach Bauabschluss (Fr. 150 000) werden über die Erfolgsrechnung abgerechnet. Die Erfolgskontrolle im Bereich Hochwasserschutz wird durch die systematische verdichtete Vermessung der Querprofile und der Uferlinie vor Baubeginn, unmittelbar nach Fertigstellung der Wasserbauarbeiten und nach Durchgang eines grösseren Hochwasserereignisses, gewährleistet. Dazu werden die Hochwasserspuren aufgenommen und die Hochwasserspiegel zur Prüfung der Hochwassersicherheit nachgerechnet. Die Aufwendungen für die gesamte Erfolgskontrolle im Bereich Hochwasserschutz (Vermessungen und Auswertungen) werden auf Fr. 100 000 geschätzt. Dabei sind Fr. 60 000 für die Aufnahmen vor Baubeginn und unmittelbar nach Fertigstellung der Wasserbauarbeiten vorgesehen. Diese Kosten werden den Projektkosten in der Investitionsrechnung zugeordnet. Der Restbetrag von Fr. 40 000 wird für die

Aufnahme und die Auswertung nach Durchgang eines grösseren Hochwassers eingesetzt. Diese Kosten werden in der Erfolgsrechnung abgerechnet, da der Zeitpunkt des Anfalls dieser Kosten ungewiss ist. Mit RRB Nr. 1881/2010 wurden weitere Investitionen von Fr. 210 000 für Planungskosten ausserhalb des Kostenvoranschlags vom 31. März 2010 bewilligt. Mit BDV Nr. 1245/2010 wurden Fr. 50 000 für die Begleitung des Submissionsverfahrens zur Gesamtprojektleitung und für die Erstellung des Projekthandbuchs bewilligt. Die Gesamtinvestitionen zur Umsetzung des Projekts betragen somit: in Franken Bauprojekt (Kostenvoranschlag vom 31. März 2010) 7 800 000 Erfolgskontrolle, Bereich Ökologie, vor dem Bau und ein Jahr nach Bauabschluss 100 000 Erfolgskontrolle, Bereich Hochwasserschutz, Aufnahmen vor Baubeginn und unmittelbar nach Fertigstellung der Wasserbauarbeiten 60 000 Weitere Planungskosten (RRB Nr. 1881/2010) 210 000 Begleitung Submissionsverfahren (BDV Nr. 1245/2010) 50 000 Total (einschliesslich 10% für Unvorhergesehenes und 8% MWSt) 8 220 000

Die Investitionen von Fr. 8 220 000 für die Umsetzung des Projekts werden ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren abgeschrieben (Kontierung 8500.5021 0 00000 / 85W-527, Ordnungsnummer 1042 0000). Daraus ergeben sich bei einer Nutzungsdauer von 80 Jahren Abschreibungen von jährlich Fr. 102 750 und bei einem internen Zinssatz von 3% durchschnittliche Zinskosten von jährlich rund Fr. 123 300. Weitere betriebliche und personelle Folgekosten entstehen keine, da die heutige Unterhaltsregelung für den Unterhalt der Dämme und des revitalisierten Flusslaufs beibehalten wird. Der Unterhalt wird wie bisher streckenweise gemäss Unterhaltskonzept (vgl. Projekt-Dossier vom 31. März 2010) durch den kantonalen Gewässerunterhalt, das ewz als Konzessionär und weitere Dienstabteilungen der Stadt Zürich sichergestellt. Hingegen entstehen Folgekosten, um die Erfolgskontrolle sicherzustellen. Folgekosten (Erfolgsrechnung): in Franken Erfolgskontrolle, Bereich Ökologie, drei und fünf Jahre nach Bauabschluss: im Jahr 2016 75 000 im Jahr 2018 75 000 Erfolgskontrolle, Bereich Hochwasserschutz, einmalig, nach Hochwasserereignis 40 000 Durchschnittliche Kapitalfolgekosten (Zinssatz von 3%), jährlich über 80 Jahre 226 050 Gemäss Vorgaben des BAFU muss der Kanton anhand einer Risikoanalyse das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Hochwasserschutzmassnahmen ermitteln und somit die Wirtschaftlichkeit des Projekts nachweisen, um einen Bundesbeitrag zu erhalten. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung gemäss Bundesstandard (vgl. EconoMe, Bericht vom 6. Mai 2010) führt zu einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1.9. Damit ist die Wirtschaftlichkeit gegeben.

I. Finanzierung Der Bund unterstützt das Projekt voraussichtlich mit einem Beitrag von 35% der anerkannten Kosten (vgl. Stellungnahme BAFU vom 23. Oktober 2009). Es wird eine Erhöhung der Bundesbeiträge von 2% beantragt als Zusatzleistung für die partizipative Bearbeitung des LEK Limmatraum Stadt Zürich. An die Erstellung des Erlebnisstegs als Massnahme zur Aufwertung des Naherholungsgebietes für die Bevölkerung wird kein Bundesbeitrag geleistet. An die Beiträge von ewz und WWF Schweiz in Verbindung mit der ZKB ist ebenfalls kein Bundesbeitrag möglich. Die vom Bund voraussichtlich anerkannten Kosten liegen bei Fr. 5 100 000, der Bundesbeitrag beträgt demzufolge rund Fr. 1 700 000. Das Beitragsgesuch kann erst nach der Kreditbewilligung gestellt werden. Der Bund wird nach der Kreditbewilligung einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung der neuen Dammwege entlang denjenigen Abschnitten prüfen, bei denen eine Dammabsenkung zugunsten der Renaturierung der Auenwälder vorgesehen ist. Mit dem vereinbarten Kostenteiler (vgl. Projekt-Dossier vom 31. März 2010) und den vorliegend beantragten Arbeiten wird die Finanzierung des Projekts folgendermassen ausgewiesen: in Franken Rechtskräftig zugesicherte Beiträge: Stadt Zürich (Stadtratsbeschluss vom 7. Juli 2010) 1 903 371 WWF Schweiz in Verbindung mit der ZKB, gemäss Vereinbarung vom 10. Dezember 2010 650 000 In Aussicht gestellte Beiträge: BAFU (Mindestsatz gemäss NFA) 1 700 000 Notwendige Finanzierung durch den Kanton Zürich: 3 966 629 Total 8 220 000 Der Verpflichtungskredit, der dem Kantonsrat beantragt werden soll, umfasst auch den Bundesbeitrag (Fr. 1 700 000) und den Anteil des AWEL (Fr. 3 966 629); er beträgt somit Fr. 5 666 629. Eine Etappierung des Projekts ist nicht möglich, da es sich um ein Vorhaben handelt und keine Trennung nach Hochwasserschutz und Renaturierung vorgenommen werden kann. Die Umsetzung von Hochwasserschutz und Renaturierung hat gemäss Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wasserbau zwingend gekoppelt zu erfolgen. Auch werden die Bundesbeiträge nur unter der Voraussetzung einer gesamtheitlichen Umsetzung gewährt. Im Kreditantrag an den Kantonsrat ist eine Erhöhung oder eine Ermässigung entsprechend der Bauteuerung nach dem Zürcher Baukostenindex zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (Preisstand: 31. März 2010) und der Bauausführung vorgesehen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt Limmat-Auenpark Werdhölzli wird gemäss § 18 des Wasserwirtschaftsgesetzes festgesetzt. Mit der Projektfestsetzung werden die baurechtliche Bewilligung und das Enteignungsrecht erteilt. Massgebende Unterlage: – Projekt-Dossier vom 31. März 2010.

II. Die Bewilligungen nach Art. 8 des Bundesgesetzes über die Fischerei und nach Art. 24 des Raumplanungsgesetzes werden erteilt.

III. Für die Verbreiterung des Fischerwegs auf 3,5 m Breite und die Anpassungen des Kloster-Fahr-Wegs innerhalb des gesetzlich frei zu haltenden Gewässerabstands nach § 21 des Wasserwirtschaftsgesetzes wird die wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung erteilt.

IV. Die Baudirektion wird mit der Durchführung der Verhandlungen betreffend Landerwerb beauftragt.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, 8022 Zürich, den Gemeinderat Oberengstringen, Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen, Grün Stadt Zürich, Beatenplatz 2, 8001 Zürich, ERZ Entsorgung + Recycling Zürich, Hagenholzstrasse 110, Postfach, 8050 Zürich, ewz, Tramstrasse 35, 8050 Zürich, Tiefbauamt, Werdmühleplatz 3, Amtshaus V, Postfach, 8021 Zürich, WWF Schweiz, Hohlstrasse 110, Postfach 8010, 8004 Zürich, das Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 105 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2011; der Erlass wurde am 1. Mai 2013, 1. Mai 2013, 1. Februar 2018, 1. Februar 2018, 1. Januar 2022, 1. Januar 2022, 1. November 2022, 1. April 2023, 1. April 2023, 1. Juli 2024 und 1. Juli 2024 erneut konsolidiert.
  • Bundesgesetz über den Wasserbau, Art. 3 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2011; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022 und 1. August 2025 erneut konsolidiert.