Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 461/2012

Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Beitrages aus dem Lotteriefonds zugunsten des Vereins Kunsthalle Zürich, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Mai 2012

461. Lotteriefonds

Erwägungen

Die Finanzdirektion unterbreitet mit Antrag vom 16. April 2012 einen Bericht und Antrag über die Bewilligung eines Beitrages aus dem Lotteriefonds zugunsten des Vereins Kunsthalle Zürich. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2012, Seite 1036; Vorlage 4898).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi