RRB Nr. 470/2021
Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration, Steuerung und Koordination der Integrationsförderung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021
470. Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration (Steuerung und Koordination der Integrationsförderung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Integrationsförderung als Querschnittaufgabe Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.2) verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden dazu, günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben zu schaffen. Im Zentrum steht dabei die Förderung des Spracherwerbs, des beruflichen Fortkommens, der Gesundheitsvorsorge sowie von Bestrebungen, die das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung und das Zusammenleben erleichtern (Art. 53 AIG). Die Integrationsförderung betrifft damit grundsätzlich alle zehn Politikbereiche der kantonalen Aufgabenerfüllung, insbesondere aber jene der Bildung, Volkswirtschaft, Gesundheit, Gesellschaft und sozialen Sicherheit sowie jenen der Kultur, Sport und Freizeit. Die Integrationsförderung folgt dem sogenannten Regelstrukturansatz, wonach der grösste Teil der Integrationsförderung bereits in den Strukturen der kantonalen Verwaltung erfolgt, die weitgehend durch die spezifischen gesetzlichen Regelungen bestimmt sind, wie z. B. in der Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, SR 412.10), der Weiterbildung (Bundesgesetz über die Weiterbildung, SR 419.1) oder der Arbeitsvermittlung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, SR 837.0). Komplementär zur Integrationsförderung in den Regelstrukturen verfolgt die spezifische Integrationsförderung im Wesentlichen zwei Stossrichtungen: Zum einen soll sie dazu beitragen, den Integrationsprozess in den Regelstrukturen durch gezielte Massnahmen zu optimieren. Zum anderen unterstützt sie die Regelstrukturen bei deren Integrationsauftrag. Dabei steht die Vollzugs- und Dienstleistungsqualität der Institutionen im Zentrum (Art. 54 und 55 AIG). Die Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung werden in Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) festgelegt und legen den Schwerpunkt auf die Förderung sozioökonomisch und sozial benachteiligter Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere auch Geflüchteter.
Weil die Integrationsförderung als Querschnittaufgabe sämtliche Politikbereiche betrifft und zudem zwischen Integrationsförderung in den Regelstrukturen und spezifischer Integrationsförderung zu unterscheiden ist, sind die Anforderung an ihre Steuerung und Koordination komplex und anspruchsvoll. Der Regierungsrat hat dem Thema in den vergangenen Jahren deshalb vertiefte Aufmerksamkeit gewidmet. Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration Am 11. November 2015 setzte der Regierungsrat eine direktionsübergreifende «Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration» ein (Arbeitsgruppe). Die Arbeitsgruppe hat unter anderem den Auftrag, für den Informationsaustausch zwischen den Bereichen zu sorgen sowie Schnittstellenprobleme zu ermitteln und zu bearbeiten. Bei Letzteren prüft sie insbesondere eine allfällige Ergänzung der Aufgaben der Regelstrukturen mit den Aufgaben der Integrationsförderung und erarbeitet Vorschläge zuhanden des Regierungsrates sowie einen Modus für die Berichterstattung. Die Arbeitsgruppe wird von der Staatsschreiberin geleitet und setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: stellvertretende Kantonsärztin, Chef Migrationsamt, Chefin Kantonales Sozialamt, Chefin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Chef Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Chefin Volksschulamt, Chef Amt für Jugend und Berufsberatung, Leiterin Fachstelle Integration, Mitarbeiterin der Staatskanzlei (Protokoll). Steuerungsausschuss neue Strategie für Geflüchtete (Integrationsagenda ZH) 2018 haben sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Integrationsagenda Schweiz (IAS) geeinigt, mit der vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge rascher in die Arbeitswelt und besser in die Gesellschaft integriert werden sollen. Mit Beschluss Nr. 709/2018 erteilte der Regierungsrat der Direktion der Justiz und des Innern den Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH) zu erarbeiten. Um die Auswirkungen der IAZH auf die gesamtkantonale Strategie zur Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen zu überwachen und die Arbeiten zwischen den betroffenen Einheiten der kantonalen Verwaltung zu koordinieren, wurde die Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration als direktionsübergreifender Projektausschuss eingesetzt. Mit Beschluss Nr. 434/2019 legte der Regierungsrat das
Umsetzungskonzept IAZH fest und beauftragte die Arbeitsgruppe damit, die Umsetzung der IAZH auf strategischer Ebene zu begleiten und die Erreichung der von Bund und Kantonen definierten Wirkungsziele der IAS im Kanton Zürich zu überprüfen.
Studie «Die Steuerung der Integrationsförderung im Kanton Zürich» Parallel zu den genannten Massnahmen im Bereich der Integrationsförderung für Geflüchtete beauftragte die Direktion der Justiz und des Innern die Hochschule Luzern (HSLU) damit, die Steuerung der Integrationsförderung im Kanton Zürich insgesamt genauer zu analysieren und Kriterien und Vorschläge für deren Verbesserung zu machen. Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit der kantonalen Verwaltung und weiteren, gesellschaftlichen Akteuren der Integrationsförderung erstellt und nimmt auch deren Erfahrungen und Einschätzungen auf. Im Schlussbericht vom 11 . Mai 2020 spricht sie im Wesentlichen drei Empfehlungen aus: – Die Klärung und Differenzierung der Verantwortungs- und Steuerungsebenen. – Eine integrale Sicht auf die Integrationsförderung, indem der Regelstrukturansatz und die spezifische Integrationsförderung laufend aufeinander abgestimmt sein sollen. – Die Steuerung der Integrationsförderung soll sich stärker auf die Steuerung von Netzwerkstrukturen ausrichten. Auftrag Mit dem vorliegenden Beschluss greift der Regierungsrat die Anregungen der HSLU-Studie auf und führt den mit der Bildung der Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration beschrittenen erfolgreichen Weg zur Koordination der Integrationsförderung weiter. Er erteilt der Arbeitsgruppe unter der Leitung der Staatsschreiberin den Auftrag, die Empfehlungen der Studie und insbesondere das darin vorgeschlagene Steuerungsmodell über Netzwerkstrukturen zu prüfen, eine integrale Sicht auf die Integrationsförderung und deren prioritäre Zielsetzungen zu entwickeln und dem Regierungsrat Vorschläge für die künftige Organisation und Steuerung der Integrationsförderung zu unterbreiten. Die Integrationsförderung ist dabei als gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen, die alle Politikbereiche betrifft. Der Steuerungsauftrag der Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration wird zudem auf das gesamte KIP erweitert. Im Vordergrund steht dabei die Koordination der Schnittstellen zwischen Integrationsfördermassnahmen in den Regelstrukturen und spezifischer Integrationsförderung und nicht der Vollzug in den Regelstrukturen. Neben der Sicherstellung der direktionsübergreifenden Koordination zwischen den Leistungen der Verwaltungseinheiten einerseits und zwischen den Verwaltungseinheiten und der spezifischen Integrationsförderung anderseits
gehört dazu auch, dass die Arbeitsgruppe regelmässige Lagebeurteilungen vornimmt, wichtige Entwicklungen sowie Handlungsbedarf früh erkennt und dem Regierungsrat entsprechende Vorschläge unterbreitet.
B. Umsetzung und Organisation Die Erfüllung des genannten Auftrags erfolgt in drei Phasen. Erste Phase (2021/2022) In der ersten Phase nimmt die Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration eine Standortbestimmung der Steuerung der Integrationsförderung im Kontext der Einführung der IAZH vor. Ausgehend von einer Bilanz der bisherigen Kooperation werden mögliche Schwachstellen ermittelt und geeignete Verbesserungsmassnahmen skizziert. Die Ergebnisse der Standortbestimmung werden dem Regierungsrat Ende März 2022 in einem Zwischenbericht vorgelegt, der aufzeigt, an welchen Schnittstellen es Koordinationsbedarf gibt und auf welcher Stufe die Steuerung der Integrationsförderung im Asyl- und Flüchtlingsbereich erfolgen soll. Zweite Phase (2022/2023) In der zweiten Phase übernimmt die Arbeitsgruppe die strategische Steuerung des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) 2bis 2022–2023 (RRB Nr. 471/2021) und damit der Integrationsförderung für die gesamte Migrationsbevölkerung. Gestützt auf die in dieser zweiten Phase gemachten Erfahrungen unterbreitet das neue strategische Steuerungsgremium des KIP dem Regierungsrat Ende Juni 2023 einen Bericht über die bisherigen Arbeiten und die erkannten Herausforderungen sowie Vorschläge, wie Letzteren künftig begegnet werden soll. Die Vorschläge sollen konkrete Ziele für die Koordination und Steuerung der Integrationsförderung aus integraler Sicht enthalten und die Zielgruppen und Bereiche der Integrationsförderung bezeichnen, für die eine übergreifende Aufgabenerfüllung erforderlich und rechtlich möglich ist. Die Ergebnisse der Phasen eins und zwei bilden die Grundlage für einen Beschluss des Regierungsrates, mit welchem dem strategischen Steuerungsgremium der Auftrag für die dritte Phase erteilt wird. Dritte Phase (ab 2024) In der dritten Phase übernimmt das strategische Steuerungsgremium gestützt auf den entsprechenden Beschluss des Regierungsrates die Steuerung der Integrationsförderung als gesellschaftliche Querschnittaufgabe. Zusammensetzung und Unterstützung der Arbeitsgruppe bzw. des strategischen Steuerungsgremiums Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration bleibt in der ersten und zweiten Phase der Auftragserfüllung grundsätzlich dieselbe wie bisher. Sollte die Standortbestimmung in der ersten Phase oder die Zusammenarbeit in der zweiten Phase zeigen, dass für die Er
reichung der Integrationsförderziele des Kantons eine andere Zusammensetzung der Arbeitsgruppe bzw. des Gremiums nötig ist, kann diese in der dritten Phase angepasst werden. Die Arbeitsgruppe bzw. das strategische Steuerungsgremium kann Aufträge an Unterarbeitsgruppen erteilen, deren Tätigkeiten sie koordiniert und steuert. Die Gruppe bzw. das Gremium wird in ihrer bzw. seiner Arbeit in administrativen Belangen wie bisher von der Fachstelle Integration und der Staatskanzlei unterstützt.
C. Finanzierung Gestützt auf Art. 58 AIG und Art. 14 Abs. 2 der Verordnung vom 15. August 2018 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA, SR 142.205) haben sich der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen darauf geeinigt, die Integrationsförderung weiterhin mit Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen fortzusetzen. Die IAS definiert die Integration dabei als einen Prozess, der bereichsübergreifend abläuft und daher koordiniert werden muss. Das AIG und die VIntA bilden damit nicht nur die Grundlage für die Finanzierung unmittelbarer Massnahmen zur Integrationsförderung, sondern auch für die Finanzierung administrativer Massnahmen zur Steuerung der Ersteren. Die Arbeit der Arbeitsgruppe bzw. des Steuerungsgremiums sowie die Tätigkeit der von der Arbeitsgruppe bzw. dem Steuerungsgremium allenfalls eingesetzten Unterarbeitsgruppen erfolgen mit den bestehenden personellen Mitteln. Die Arbeitsgruppe kann für die Abklärung einzelner Fragestellungen externe Unterstützung beiziehen. Dafür ist der Staatskanzlei eine neue Ausgabe für das KIP 2bis (2022–2023) von Fr. 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, zu bewilligen und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 zu budgetieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration wird beauftragt, bis Ende Juni 2023 einen Zwischenbericht zur Steuerung der Integrationsagenda im Kanton Zürich in der Einführungsphase vorzulegen.
II. Die Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration wird mit Start des Kantonalen Integrationsprogramms 2bis als strategisches Steuerungsgremium KIP eingesetzt.
III. Das strategische Steuerungsgremium wird beauftragt, dem Regierungsrat bis Juni 2023 einen Vorschlag für die künftige direktionsübergreifende Steuerung und Gestaltung der Integrationsförderung zu unterbreiten.
IV. Die Staatskanzlei wird mit der Leitung des Steuerungsgremiums beauftragt und stellt dem Regierungsrat in deren Namen Antrag. Die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion stellen die Vertretungen ihrer Direktion in der Arbeitsgruppe sicher.
V. Für Aufträge der Arbeitsgruppe Integrationsförderung an Dritte wird der Staatskanzlei eine neue Ausgabe von Fr. 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, bewilligt.
VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli