RRB Nr. 475/2014
Krankenversicherung, Psychiatrievertrag Assura / SUPRA ab 1. Januar 2014 für die Verrechnung von stationären Leistungen, hoheitliche Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2014
475. Krankenversicherung (Psychiatrievertrag Assura/SUPRA
Erwägungen
ab 1. Januar 2014 für die Verrechnung von stationären Leistungen) Zwischen den psychiatrischen Einrichtungen des Kantons Zürich und den Krankenversicherern Assura Kranken- und Unfallversicherung (heute: Assura-Basis SA) und SUPRA (heute: SUPRA-1846 SA) kam für die Abgeltung der stationären Leistungen der Psychiatrievertrag Assura/ SUPRA 2013 zur Anwendung. Dieser Vertrag war mit RRB Nr. 465/2013 genehmigt worden. Die Gesundheitsdirektion, die Clienia Schlössli AG und die Sanatorium Kilchberg AG einigten sich mit der Assura-Basis SA und der SUPRA- 1846 SA über die stationären Tarife ab 1. Januar 2014 (Psychiatriever- Nach Art. 46 Abs. 4 KVG bedürfen Tarifverträge der Genehmigung durch den Regierungsrat. Dieser hat zu prüfen, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Die Preisüberwachung und diejenigen Organisationen, welche die Interessen der Versicherten vertreten, sind anzuhören (Art. 14 Preisüberwachungsgesetz vom 20. Dezember 1985 [PüG; SR 942.20] und Art. 43 Abs. 4 KVG). Die Preisüberwachung verzichtete mit Schreiben vom 10. Februar 2014 auf eine Stellungnahme, und die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz und der Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen (DSVP) liessen sich innert der gesetzten Frist nicht vernehmen. Der vorliegende Vertrag ist befristet vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Die Vertragsbestimmungen entsprechen denjenigen des Psychiatrievertrags Assura/Supra 2013, die Tarife wurden jedoch um rund ein halbes Prozent erhöht. Die vereinbarten Tarife sind sowohl im Budget 2014 (Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung) als auch im KEF 2014–2017 berücksichtigt. Die Vereinbarung entspricht den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit. Sie ist daher zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertrag vom 20. Dezember 2013 zwischen der Gesundheitsdirektion, der Clienia Schlössli AG und der Sanatorium Kilchberg AG einerseits und der Assura-Basis SA und der SUPRA-1846 SA anderseits betreffend die Verrechnung von stationären Leistungen in den psychiatrischen Einrichtungen des Kantons Zürich (Psychiatrievertrag Assura/ SUPRA 2014) wird genehmigt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Beschluss und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen.
III. Dispositiv I und II werden im Amtsblatt veröffentlicht.
IV. Mitteilung an folgende Parteien (E): – Assura-Basis SA, Avenue C.-F. Ramuz 70, 1009 Pully, – SUPRA-1846 SA, Chemin des Plaines 2, Case postale 190, 1000 Lausanne 3, – Psychiatrische Universitätsklinik, Lenggstrasse 31, Postfach 1931, 8032 Zürich, – Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Wieshofstrasse 102, Postfach 144, 8408 Winterthur, – Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich, Neumünsterallee 9, 8032 Zürich, – Clienia Privatklinik Schlössli, Schlösslistrasse 8, 8618 Oettwil am See, – Sanatorium Kilchberg, Alte Landstrasse 70, 8802 Kilchberg, – die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli