Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 4 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 486/2020

Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich, Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020, Freigabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Mai 2020

486. Kulturförderung, Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Erwägungen

1. Am 8. Januar 2018 bewilligte der Kantonsrat der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (GTKZ) einen Rahmenkredit von Fr. 13 800 000 (Preisstand 1. Januar 2018) für den Betrieb des Theaters Kanton Zürich in den Spielzeiten 2018/19–2023/24 (Vorlage 5367a). Dieser Betrag erhöht sich im Rahmen der Leistungen für den Ausgleich der Teuerung nach Art. 7 des Subventionsvertrages zwischen dem Kanton Zürich und der GTKZ. Über die Freigabe der jährlichen Teilbeträge beschliesst der Regierungsrat (§ 39 Abs. 2 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, LS 611).

2. Mit Schreiben vom 20. Februar 2020 ersucht die GTKZ um Freigabe des Teilbetrages 2020.

3. Die Löhne des ständig beschäftigten Personals sind nach Massgabe des dem kantonalen Personal gewährten Teuerungsausgleichs anzupassen (Art. 7 Abs. 1 lit. a Subventionsvertrag) und der Ausgleich der Teuerung auf den Gagen und Honoraren des nicht ständig beschäftigten Personals sowie auf den Sachkosten erfolgt nach Massgabe der gemäss dem Zürcher Lebenskostenindex eingetretenen Teuerung (Art. 7 Abs. 1 lit. b Subventionsvertrag). 2020 wird dem kantonalen Personal ein Teuerungsausleich von 0,1% ausgerichtet (RRB Nr. 984/2019) und gemäss Zürcher Lebenskostenindex gab es 2019 keine Teuerung. Auf der Grundlage der gemäss Art. 7 Abs. 2 des Subventionsvertrages massgeblichen Zahlen der abgeschlossenen Jahresrechnung 2018/19 ergibt sich folgende Anpassung: in Franken 0,1% Anpassung der Löhne 2321 Keine Teuerung auf Gagen und Honorare 0 Keine Teuerung auf den Sachkosten 0 Total 2321

Der Teilbetrag für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 errechnet sich wie folgt: in Franken Jahresbeitrag gemäss Vorlage 5367a 2 300 000 Teuerung gemäss Art. 7 Subventionsvertrag Ab 1. Januar 2019 (RRB Nr. 193/2019) 29 382 Ab 1. Januar 2020 2 321 Total 2 331 703 Dieser Betrag ist im Budget 2020 der Fachstelle Kultur enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit für den Betrieb der Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich in den Spielzeiten 2018/19–2023/24 gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 8. Januar 2018 wird unter Anrechnung der bereits erfolgten Zahlungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 ein Teilbetrag von Fr. 2 331 703 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, freigegeben.

II. Mitteilung an die Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich (Präsident Christoph Ziegler, Scheideggstrasse 37, 8401 Winterthur [E]) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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