Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 487/2026

Anfrage Peter Schick, Zürich, und Rochus Burtscher, Dietikon, betreffend Absicherung betreffend Mehrkosten von «Stararchitekten», Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 78/2026

Sitzung vom 6. Mai 2026

487. Anfrage (Absicherung betreffend Mehrkosten von «Stararchitekten») Die Kantonsräte Peter Schick, Zürich, und Rochus Burtscher, Dietikon, haben am 2. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Das Forum UZH wird von Herzog & de Meuron geplant und realisiert. Im letzten Jahr konnte man in der Tageszeitung Blick lesen, dass sich die SBB gegen Kostenexplosion beim neuen Hauptsitz absichern. Sie hat einen Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt, was der Beschaffung eines schlüsselfertigen Gebäudes mit einem fixen Kostendach entspricht. Der Totalunternehmer Losinger Marazzi habe zusammen mit Herzog & de Meuron ein Projekt zu einem Pauschalpreis eingereicht. In der Vergangenheit hat sich gezeigt: Wenn man mit Stararchitekten baut, kann das zu grossen Kostenüberschreitungen führen. Man erhält kein 08/15-Bauwerk, sondern ein anspruchsvolles Unikat. Hamburg ist ein Beispiel, und in Vancouver hat ihnen das Kunstmuseum den Auftrag entzogen. Ist schon so, wenn sogenannte Stararchitekten den Auftrag bekommen, können am Schluss die Kosten höher sein als üblich. Die Architektur kommt meistens vor der Funktionalität. Das Forum UZH steht erst am Anfang und die Eröffnung ist im 2030 geplant. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie sichert sich der Kanton von möglichen Mehrkosten seitens Architekt ab?

2. Wie sieht der Kanton die Möglichkeit eines Gesamtleistungswettbewerbes? Der Kanton erhält ein schlüsselfertiges Gebäude zu einem fixen Kostendach. (Pauschal)

3. Wäre es denkbar ein Bonus/Malus-System bei Architekturleistungen einzuführen? Ausgangspunkt sind die vom Kantonsrat bewilligten Kosten. Bitte um detaillierte Beantwortung.

4. Wie sichert sich der Kanton generell im Vorfeld ab, dass es nicht zu massiven Kostenüberschreitungen kommt?

5. Wie wird der Architekt seitens Kanton überwacht/kontrolliert, damit keine Kostenüberschreitungen gegenüber dem bewilligten Kosten passieren? Bewilligte Projektänderungen ausgenommen.

6. Sind in den vergangenen 15–20 Jahren schon massive Kostenüberschreitungen vorgekommen, bei denen unter anderem der Architekt mitverantwortlich war? Bitte um detaillierte Beantwortung.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Peter Schick, Zürich, und Rochus Burtscher, Dietikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 4: Das Hochbauamt schliesst mit den Generalplanerinnen und Generalplanern sowie Architektinnen und Architekten Verträge ab, welche die zu erbringenden Leistungen und die zu zahlenden Honorare festlegen. Die Leistungen umfassen Termine, Qualität und die Einhaltung der vorgegebenen Kostenziele. Es obliegt dem Hochbauamt, im Rahmen einer strukturierten Projektsteuerung die Einhaltung der Kostenziele sicherzustellen. Diese Steuerung erfolgt über den gesamten Planungs- und Realisierungsprozess. Grundlage bilden sorgfältig ermittelte Kostenschätzungen und -voranschläge. Diese werden mit den jeweiligen Phasenabschlüssen mittels Benchmarks plausibilisiert und mit vergleichbaren Referenzprojekten abgeglichen. Für Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 100 Mio. Franken (wie das Forum UZH) beauftragt das Hochbauamt zusätzlich eine externe Qualitätssicherung, um mittels einer unabhängigen Zweitmeinung die Kosten, die Risiken und die Abläufe innerhalb der Projektorganisation zu überprüfen. Zu Frage 2: Das Hochbauamt führt Gesamtleistungswettbewerbe durch. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Projekt dafür eignet und die Projektziele mit diesem Modell am besten erreicht werden. Gesamtleistungswettbewerbe eignen sich für Projekte mit einem eher geringen Gestaltungsspielraum, einer klaren Projektdefinition und Leistungsbeschreibung in einer frühen Projektphase, einem geringen Anpassungsbedarf während Planung und Realisierung und eher geringen städtebaulichen Ansprüchen. Prädestiniert sind Neubauprojekte mit hohem Zeitdruck und kurzer Umsetzungszeit. Diese Voraussetzungen lagen beispielsweise beim Turnhallen-Provisorium Gloriarank vor. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, was bei der Mehrheit der Neu- und insbesondere der Instandsetzungsprojekte des Kantons der Fall ist, werden andere Verfahren gewählt, um den Projekterfolg sicherzustellen. Die Wahl des Planungs- und Realisierungsmodells erfolgt immer projektspezifisch. Zu Frage 3: Die Umsetzung eines solches Systems im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ist anspruchsvoll und wenig erprobt. Zudem werden in der Regel Anreize geschaffen für Ausführungsleistungen (Totalunternehmerinnen und Totalunternehmer) und nicht für die zugehörigen

Planungsleistungen. Die Vertragsgestaltung und die operative Umset- zung eines Vertrages, der Anreize schafft für die Planungsleistungen, ist anspruchsvoll. Die Einführung eines Bonus darf nicht dazu führen, dass Einsparungen in Bereichen erfolgen, die z. B. die Betriebskosten, die Langlebigkeit oder notwendige projektspezifische Qualitätsvorgaben negativ beeinflussen. Trotz dieser Risiken erachtet das Hochbauamt den Ansatz als prüfenswert, klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und wird den Bonus-Malus-Ansatz falls zweckmässig anwendbar in einem geeigneten Pilotprojekt testen. Zu Frage 5: Das Hochbauamt bildet für jedes Hochbauprojekt eine eigene Projektorganisation. Die bauherrenseitige Projektleitung steuert das Projekt. Überwacht wird die Projektleitung durch den Projektausschuss. Aufgaben und Kompetenzen sind im Projekthandbuch festgelegt und werden im Hochbauamt einheitlich umgesetzt. Dem Projektausschuss werden der Projektverlauf und die damit verbundene Kostenentwicklung regelmässig rapportiert. Bei drohenden Kostensteigerungen werden Korrekturmassnahmen verlangt und über diese entschieden. Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 beschrieben, wird für Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 100 Mio. Franken eine externe Qualitätssicherung beauftragt, um mittels einer unabhängigen Zweitmeinung die Kosten, die Risiken und die Abläufe innerhalb der Projektorganisation zu überprüfen. Zu Frage 6: Die Kostendisziplin in den durch das Hochbauamt geführten Projekten ist sehr gut. In den letzten 15 Jahren wurden die Kredite der abgerechneten Projekte um durchschnittlich 12% unterschritten. Nur vereinzelt ist es zu Kreditüberschreitungen gekommen. Kreditüberschreitungen von über 20% gab es in diesem Zeitraum in 26 von 1836 abgerechneten Projekten. 25 dieser Projekte hatten eine Investitionssumme von unter Fr. 650 000. Das grösste der 26 Projekte war das Projekt der Universität Zürich, Zentrum, Institut für medizinische Mikrobiologie (2012), mit einem Kredit von 6,2 Mio. Franken. Die Gründe der Kreditüberschreitungen in diesen Projekten sind vielfältig und liegen oft auch in nicht erkannten Komplexitäten. Eine Beauftragung sogenannter Stararchitekten spielt jedoch keine Rolle.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli