Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 488/2014

Strafverfolgung Erwachsene, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2014

488. Strafverfolgung Erwachsene, Stellenplan

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Stellenplan des Bereichs Strafverfolgung Erwachsene (SVE) wurde letztmals 2012 angepasst. Damals wurden vier neue Stellen (insbesondere) für die Besondere Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich für Wirtschaftsdelikte sowie drei neue Stellen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bewilligt (vgl. RRB Nrn. 383/2012 und 662/2012). Zwei Jahre zuvor wurde der Stellenplan der SVE bedingt durch die Schwerpunktbildung in der Strafverfolgung (Wirtschaftskriminalität, Vermögenseinziehung, Urbane Kriminalität, Internetkriminalität, Jugendgewalt) sowie durch die neue Strafprozessordnung im Jahr 2010 um 16 Stellen erweitert (vgl. RRB Nr. 1194/2010). Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung drängt sich eine Stellenplanaufstockung um insgesamt fünf Stellen zugunsten der Allgemeinen Staatsanwaltschaften auf. Die Anzahl der Eingänge bei den Allgemeinen Staatsanwaltschaften war von 2007 bis 2010 verhältnismässig konstant bei rund 25 000 Eingängen pro Jahr. Von 2010 auf 2011 stieg die Zahl der Eingänge um 3,4% auf knapp 26 000 an. 2012 stieg sie um weitere 11,4% auf gut 28 900 an. Dies entspricht einer Zunahme um rund 15% innerhalb von zwei Jahren. 2013 verharrten die Eingänge praktisch auf diesem hohen Niveau, nämlich bei fast 28 600. Die neuen Eingänge verteilen sich auf alle Kategorien von Delikten sowie auf das gesamte Gebiet des Kantons, weshalb die strukturelle Unterkapazität einer Allgemeinen Staatsanwaltschaft nicht mit kurzfristigen personellen Umverteilungen aus einer anderen Staatsanwaltschaft oder befristeten Änderungen des Stellenplans innerhalb der SVE behoben werden kann. Hinzu kommt, dass wegen der gestiegenen Geschäftslast auch die Kantonspolizei ihren Bestand von 2010 bis 2012 vergrösserte. Dies dürfte ebenfalls dazu geführt haben, dass mehr Verfahren untersucht und den Staatsanwaltschaften rapportiert wurden. Entsprechend hält auch der Bericht der Justizkommission zum Geschäftsbericht des Regierungsrates 2012 fest, dass die SVE aufgrund der starken Zunahme der Eingänge nicht umhinkomme, 2013 zusätzliche Stellen zu beantragen.

Besonders stark betroffen und beispielhaft zu erwähnen ist die Zweigstelle Zürich-Flughafen der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, wo die Zahl der Eingänge der letzten fünf Jahre um 25% anstieg. Diese Entwicklung ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: Zum einen dürfte die steigende Kriminalitätslast im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich-Kloten stehen, zum anderen dürfte das Bevölkerungswachstum in den stark wachsenden Gemeinden des Glattals ursächlich dafür sein. Auch der Anteil erfasster Straftaten (Strafgesetzbuch und Betäubungsmittelgesetz) steigerte sich gemäss polizeilicher Kriminalstatistik 2012 um beinahe 9% (Bezirke Bülach und Winterthur). Es ist davon auszugehen, dass dieser Anstieg der Nettoeingänge angesichts des weiteren Wachstums der Agglomerationsgemeinden rund um den Flughafen Zürich weiterhin anhält. Gesamtschweizerisch wird der durch die neue Strafprozessordnung bedingte Mehraufwand für die Verfahrensführung auf 10–15% beziffert. Die 2010 nur zum Teil aufgrund der neuen Strafprozessordnung bewilligten Stellen für die SVE decken diesen zusätzlichen Aufwand nicht vollständig ab. Die Mehrbelastung führt dazu, dass Ende 2013 die über einjährigen Pendenzen um 1% auf 12,7% anstiegen. Auch die über zweijährigen Pendenzen konnten nicht abgebaut werden und verharren bei knapp 4%. In der Tendenz führt dies zu einer längeren Verfahrensdauer. Diese Entwicklung ist nicht im Interesse der Öffentlichkeit und entspricht auch nicht den Zielvorgaben der OSTA und der Direktion der Justiz und des Innern. Zudem werden die Bemühungen, die ausserordentlich hohen Zeitguthaben der Mitarbeitenden der SVE zu verringern, beeinträchtigt. Im Gegenteil: Die durchschnittlichen Zeitguthaben pro 100%- Stelle sind 2013 um gut zehn Stunden auf 186,6 Stunden angewachsen. Aufgrund dieser sich abzeichnenden Entwicklung wurden in der SVE im Juli 2013 bereits die folgenden internen Massnahmen ergriffen, um einen Teil der Mehrbelastung mit den bestehenden Mitteln auffangen zu können: – Entwicklung von Instrumenten, um «ältere» Fälle/Geschäfte zu verhindern (Verbesserung Altersstruktur der Fälle/Geschäfte) – Kategorisierung der Fälle/Geschäfte (zielgerichtete Zuteilung) – Verbesserung der Untersuchungsplanung bei komplexen Fällen/Geschäften – Vermehrte Aufgabendelegation an qualifizierte Verwaltungssekretariate

– Vermehrte Fallübernahmen von stark belasteten Amtsstellen durch weniger belastete Amtsstellen

Diese Massnahmen genügen nicht, um die dargestellte Entwicklung auffangen zu können. Deshalb wurden im September 2013 mittels Direktionsverfügung vorab drei Stellen von der Jugendstrafrechtspflege auf die SVE übertragen. Dies war vertretbar, da sich in der Jugendstrafrechtspflege im Unterschied zur SVE ein Rückgang der Eingänge abzeichnet(e), sodass diese Stellen in der Jugendstrafrechtspflege präventiv nicht besetzt wurden und deshalb stellenplantechnisch auf die SVE übertragen werden konnten. Bei den drei Stellen handelt sich um zwei Stellen der Funktion Staatsanwalt/-anwältin (LK 24 VVO) sowie um eine Stelle der Funktion Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin; LK 15 VVO). Sie wurden bei der Oberstaatsanwaltschaft (OSTA) als sogenannte «Joker»-Stellen (Stellen mit Springerfunktion) angegliedert und von dieser auf Antrag einer Allgemeinen Staatsanwaltschaft mit nachgewiesener Überlastung befristet zugeteilt. Das gewählte Modell der Mittelverstärkung durch «Joker-Stellen» in den Funktionen Staatsanwalt/-anwältin bzw. Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) bietet die Möglichkeit einer längerfristigen, aber dennoch flexiblen Unterstützung der dezentralen Staatsanwaltschaften. Neben diesen drei bereits übertragenen Stellen sind zusätzlich fünf neue Stellen zu schaffen.

B. Anpassung Stellenplan 1,0 Stellen Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin LK 18 VVO (1,0 Stellen) und 4,0 Stellen Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) LK 15 VVO Eine Stelle ist in der Funktion Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin zu bewilligen. In der SVE gibt es insgesamt 23 entsprechende Stellen. Diese Funktion, für die ein juristisches Studium vorausgesetzt wird, kann sowohl einfache, lediglich administrativ aufwendige als auch juristisch komplexere Verfahren erledigen. Aus diesen Gründen setzte die OSTA im Rahmen einer Sofortmassnahme einen Mitarbeitenden in dieser Funktion zur Entschärfung der kritischen Situation an der Zweigstelle Zürich- Flughafen als befristete Aushilfe ein. Diese Massnahme bewährte sich, weshalb der Stellenplan der Allgemeinen Staatsanwaltschaften um eine entsprechende Stelle aufzustocken ist. Analog zur Einreihung der übrigen Assistenz-Staatsanwälte/-anwältinnen der SVE ist die Stelle in LK 18 VVO einzureihen. Mit der Schaffung einer weiteren Stelle dieser Funktion wird das Ziel der SVE, potenzielle Nachwuchskräfte auszubilden und zu fördern, weiter unterstützt. Geeignete Assistenz-Staatsanwälte/-anwältinnen können das Wahlfähigkeitszeugnis erlangen und dereinst als Staatsanwälte/-anwältinnen (Funktionswechsel) eingesetzt werden. Inner- halb der SVE ist die Stelle dem Stellenplan der Oberstaatsanwaltschaft, der alle Assistenz-Staatsanwälte/-anwältinnen administrativ angegliedert sind, zuzuteilen. Der Einsatzort der neuen Stelle ist bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Zweigstelle Zürich-Flughafen. Vier zusätzliche Stellen sind in der Funktion Verwaltungsassistent/in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) zu bewilligen. In den Allgemeinen Staatsanwaltschaften gibt es heute 13 solche Stellen. Mit dieser qualifizierten Funktion im kaufmännischen Bereich wurden in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht. Bei den Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern handelt es sich entweder um langjährige sowie sehr erfahrene Mitarbeitende der SVE oder um Mitarbeitende, die eine Zusatzausbildung im Bereich «Para-Legal» absolvier(t)en. Die kaufmännischen Assistenz-Staatsanwälte/-anwältinnen haben beschränkte Untersuchungsbefugnis und führen im Rahmen ihrer Kompetenzen Strafuntersuchungen im Bereich der Massendelinquenz. Analog zur Einreihung der übrigen

Verwaltungsassistenten/-innen (kfm. Assistenz-Staatsanwälten/-anwältinnen) der SVE sind die Stellen in LK 15 VVO einzureihen. Mit der Schaffung von vier zusätzlichen qualifizierten kaufmännischen Stellen werden Fachlaufbahnen von kaufmännischen Mitarbeitenden der SVE, die in tieferen Lohnklassen eingereiht sind (LK 11, 12 oder 13 VVO), ermöglicht und unterstützt. Innerhalb der SVE sind zwei dieser Stellen der Staatsanwaltschaft See/Oberland, eine der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland sowie eine der Oberstaatsanwaltschaft in Verbindung mit der ebenfalls dort angegliederten Stelle des/der Joker-Staatsanwalts/-anwältin für befristete Einsätze zugunsten der Allgemeinen Staatsanwaltschaften zugeteilt. Allgemeine Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaft Stellen Richtposition gemäss Personalgesetz (Bemerkungen) Klasse VVO 1,0 Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin 18 4,0 Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) 15

C. Finanzierung Die für 2014 höchstens anfallenden Kosten von rund Fr. 350 000 (ohne Sozialversicherungsbeiträge) für die fünf Stellen sind im Budget 2014 nicht enthalten; sie sind intern zu kompensieren. Die jährlichen Kosten der fünf neuen Stellen von rund Fr. 600 000 (ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind sodann im KEF 2015–2018 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Strafverfolgung Erwachsene werden mit Wirkung ab 1. April 2014 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO Allgemeine Staatsanwaltschaften 3,0 Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) 15 Oberstaatsanwaltschaft 1,0 Verwaltungsassistent/-in (kfm. Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin) 15 1,0 Assistenz-Staatsanwalt/-anwältin 18

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli