RRB Nr. 489/2018
Anfrage Karin Fehr Thoma, Uster, betreffend Gefahr für Uster - was hat es mit der Aufhebung des Berufsschulstandortes Uster tatsächlich auf sich?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 103/2018
Sitzung vom 30. Mai 2018
489. Anfrage (Gefahr für Uster – was hat es mit der Aufhebung des Berufsschulstandortes Uster tatsächlich auf sich?) Kantonsrätin Karin Fehr Thoma, Uster, hat am 9. April 2018 folgende Anfrage eingereicht: Am 3. April 2013 hat der Regierungsrat die Strategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II bis 2040 verabschiedet. Die damals prognostizierten Schülerzahlen an den Mittelschulen und Berufsfachschulen müssen seither trotz Annahme einer gleichbleibenden Mittelschulquote laufend nach oben korrigiert werden. Für die Berufsfachschulen werden gemäss Prognoselauf 10/2017 für 2040 54 000 Lernende geschätzt (Stand 2016: rund 42 000 Lernende). An den Mittelschulen wird 2040 mit 21 900 Schülerinnen und Schülern gerechnet (Stand 2016: 16 400). 2013 hielt der Regierungsrat fest, dass zur Bewältigung dieses Wachstums an den Berufsfachschulen eine effizientere Raumausnützung genügen werde. Für die Mittelschulen sei dagegen der Ausbau bestehender sowie der Bau neuer Mittelschulen unausweichlich. Einer der zentralen Grundsätze zur Schulraumentwicklung lautete damals zudem: Die Investitionen sollen in den regionalen Zentren erfolgen. 2014 hat der Kantonsrat den Objektkredit für den Umbau des Bildungszentrums Usters und den Neubau der Kantonsschule Uster bewilligt. Die Zusammenarbeit der in Uster bestehenden Berufsbildungsangebote mit der neuen Kantonsschule und die gemeinsame Nutzung des Schulraums wurden in der Weisung zur Vorlage 5007 als grosse Vorteile gewürdigt. 2017 hat der Kantonsrat einen Objektkredit für Miete, Spezialausbau und Ausstattung des Scheller-Areals in Wetzikon, für Schulraum der Sekundarstufe II, namentlich für die private Wirtschaftsschule KV Wetzikon, bewilligt. Der Regierungsrat beantragt aktuell dem Kantonsrat (Vorlage 5425) zudem, einen Objektkredit für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes für die Berufsschule Rüti zu bewilligen. Mit den bereits bewilligten Objektkrediten hat sich der Kantonsrat immer einhellig für die Stärkung der Bildungsstandorte Wetzikon und Uster ausgesprochen. Das gleichzeitige Bestehen von Kantons- und Berufsfachschulen an den Standorten Uster und Wetzikon ist damit politisch völlig unbestritten.
Am 5. Februar 2018 hat der Bildungsrat die Bildungsdirektion nun mit der Optimierung der Berufszuteilung und der Bildung von Berufsbildungs-Kompetenzzentren beauftragt. In Uster wurden in den vergangenen Wochen bereits Befürchtungen laut, dass die Berufsfachschule in Uster mittelfristig gefährdet sei, weil die Kantonsschule Uster mehr Platz benötige. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist für den Regierungsrat die Aufhebung des Berufsbildungsstandortes Uster mittelfristig tatsächlich eine Option? Wenn ja, welche Bildungsstandorte würden von einer solchen Entwicklung potenziell profitieren?
2. Ist der Regierungsrat noch immer der Ansicht, dass das prognostizierte Lernendenwachstum an den Berufsfachschulen im Kanton Zürich allein mit einer effizienteren Raumausnützung bewältigt werden kann? Falls nein, wie sehen die aktuellen Überlegungen des Regierungsrats zu einem Ausbau der Berufsschulinfrastruktur im Kanton Zürich aus?
3. Bereits am 5. April 2016 erlaubte sich die NZZ die Frage, ob die Kantonsschule Uster nicht bereits mit Baubeginn zu klein sei. Diese Schule wird nun im Frühjahr 2019 fertig erstellt sein. Wie schätzt der Regierungsrat heute den Schulraumbedarf für die Kantonsschule Uster ein? Falls er einen erhöhten Raumbedarf für die Kantonsschule Uster sieht, mit welchen Massnahmen gedenkt er, diesem zusätzlichen Bedarf an Schulraum zu begegnen? Welche Rollen spielen dabei die beiden bereits bestehenden Provisorien an diesem Standort?
4. Wann gedenkt der Regierungsrat, seine 2013 verabschiedete und aufgrund der laufend nach oben zu korrigierenden Schülerprognosen für die Mittel- und Berufsfachschulen faktisch längst überholte Strategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II anzupassen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet. Zu Frage 1: Für den Regierungsrat stellt die Aufhebung des Berufsbildungsstandortes Uster zurzeit keine Option dar. Zu Frage 2: Hinsichtlich des prognostizierten Anstiegs der Anzahl Lernender in der Berufsbildung kann in den bestehenden Bauten, dem im Bau befindlichen Bildungszentrum Zürichsee in Horgen, dem Mietobjekt an der Schellerstrasse in Wetzikon, dem gemäss der Regionalstrategie «Winter- thur und Umgebung» vorgesehenen Neubau an der Tösstalstrasse sowie den in der Berufsbildungsmeile in Zürich geplanten Ersatzneubauten voraussichtlich genügend Schulraum zur Verfügung gestellt werden. Zur Bewältigung von kurzfristigen Bedarfsspitzen oder bei Sanierungen kann es überdies notwendig sein, kurzfristige Mietlösungen zu finden. Zudem ist es unabdingbar und dringlich, die Berufszuteilung an die Berufsfachschulen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Davon betroffen sind insbesondere Berufe, die im Kanton an mehreren Standorten unterrichtet werden und die stagnierende bzw. sinkende Lernendenzahlen oder allgemein tiefe Schülerbestände aufweisen. Zu Frage 3: Zurzeit werden im Zuge der Erarbeitung der Teilstrategie «Oberland/ Glattal Schulen Sekundarstufe II» die räumlichen Kapazitäten für die Berufsfach- und Mittelschulen im Raum Uster–Wetzikon–Rüti unter Berücksichtigung der Wechselwirkung mit den anderen kantonalen Schulen, insbesondere in der Stadt Zürich, überprüft. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Kantonsschule Uster zusätzliche Räume benötigen wird. Grund dafür ist, dass bei der Planung der Schule 2004 von einem Raumprogramm für 450 Schülerinnen und Schüler ausgegangen worden ist. Damals war das starke Bevölkerungswachstum im Kanton, insbesondere auch im Raum Oberland–Glattal, nicht absehbar. Als erste Massnahme zur Abdeckung des zusätzlichen Schulraumbedarfs hat der Kanton Zürich bei der Stadt Uster um eine Fristverlängerung für das Provisorium der Kantonsschule Uster an der Krämerackerstrasse 11 (Parkschulcampus) ersucht. Mit Beschluss vom 12. März 2018 hat die Stadt Uster diesem Antrag zugestimmt, allerdings befristet bis am 22. August 2022. Aus Sicht des Kantons ist eine mittelfristige Nutzung des Parkschulcampus anzustreben. Dieser fügt sich gut ins Ortsbild ein, auch zusammen mit dem Neubau, und ist bei den Nutzenden sehr beliebt.
Mit einer weiteren Verlängerung der Bewilligung für den Parkschulcampus würde voraussichtlich bis 2030 genügend Schulraum zur Verfügung stehen. Andernfalls müssten Ersatzlösungen angestrebt werden. Zu Frage 4: Die 2013 in der Strategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II festgelegten Grundsätze, übergreifenden Handlungsfelder und Regionalstrategien gelten nach wie vor. Bei der Erarbeitung der sechs Regionalstrategien wurden stets die neusten Schülerprognosen als Grundlage verwendet. Voraussichtlich 2019 soll die letzte Regionalstrategie fertiggestellt sein. Ob anschliessend eine Folgestrategie in Auftrag gegeben werden soll, ist noch offen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli