Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 492/2019

Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste, Schreiben an das EDI

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019

492. Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste

Erwägungen

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste, welche die Verordnungen über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (SR 916.405.4), über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes in der Schweinehaltung (SR 916. 314.1) und über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (SR 916. 403.2) ersetzt. Tiergesundheitsdienste sind Selbsthilfeorganisationen, die zum Zwecke haben, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere sowie deren tiergerechte Haltung und damit letztlich die Herstellung von einwandfreien Lebensmitteln zu fördern. Die neue Verordnung umfasst im Wesentlichen Folgendes: – Die bisher zum Teil unterschiedlichen und zum Teil veralteten Regelungen betreffend die verschiedenen Tiergesundheitsdienste werden vereinheitlicht. – Die tierartspezifischen Einzelheiten werden mit Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und den jeweiligen Tiergesundheitsdiensten geregelt. – Der Geltungsbereich wird auf den Rindergesundheitsdienst ausgedehnt, wobei dessen Unterstützung durch den Bund – wie auch bei den anderen Tiergesundheitsdiensten – eine Subventionierung durch den Kanton voraussetzt. Die Revision ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings ist zu fordern, dass die Förderung der Tiergesundheitsdienste nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung weiterer Strategien des Bundes, wie der Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+, der Strategie Antibiotikaresistenzen und des Entwurfs der Agrarpolitik 2022+ zu betrachten ist, was beim vorliegenden Entwurf noch nicht im erforderlichen Mass umgesetzt ist. Bezüglich der bei den einzelnen Bestimmungen zu fordernden Präzisierungen kann auf die Stellungnahme des Veterinäramtes verwiesen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (einschliesslich Auswertungsformular; Zustelladresse: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@blv.admin.ch): Mit Schreiben vom 19. Februar 2019 haben Sie uns eingeladen, zur neuen Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste (TGDV) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Meinungsäusserung. Die Revision wird grundsätzlich begrüsst. Allerdings ist wichtig, dass die Förderung der Tiergesundheitsdienste nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung weiterer Strategien des Bundes, wie der Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+, der Strategie Antibiotikaresistenzen und des Entwurfs der Agrarpolitik 2022+ betrachtet wird, was beim vorliegenden Entwurf noch nicht im erforderlichen Mass umgesetzt ist. Für die Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen verweisen wir auf die beiliegenden Ausführungen des Veterinäramtes.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli