Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 499/2009

Dringliche Anfrage Esther Guyer, Zürich, Sabine Ziegler, Zürich und Hans Läubli, Affoltern a.A., betreffend Formel 1 Show Run auf der Autobahn, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 68/2009

Sitzung vom 31. März 2009

499. Dringliche Anfrage (Formel 1 Show Run auf der Autobahn) Die Kantonsrätinnen Esther Guyer und Sabine Ziegler, Zürich, sowie Kantonsrat Hans Läubli, Affoltern a. A., haben am 2. März 2009 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Zur Eröffnung der A 4 im Knonauer Amt organisiert die Baudirektion ein Volksfest mit einem gigantischen Programm. Die einzelnen Programmpunkte sind Geschmackssache. Ausserdem wird ja niemand gezwungen hinzugehen. Trotzdem stellen sich Fragen zur Finanzierung und zum «Red Bull Racing Formel 1 Show Run». Laut Ansage der Regierung fährt zum ersten Mal seit dem letzten Schweizer Grand Prix 1954 ein Formel 1 Rennwagen auf einer öffentlichen Strasse. «Der Schweizer Rennfahrer Neel Jani zeigt auf insgesamt 22,8 km, was er aus einem Formel 1 Boliden rauskitzeln kann» (Zitat aus dem Programm).

Erwägungen

1. Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass ein Formel 1 Bolide grundsätzlich nichts auf einer öffentlichen Strasse zu suchen hat?

2. Immer wieder kommt es zu tragischen Unfällen, oft mit tödlichem Ausgang, mit jugendlichen Rasern, die mit ihrem Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmende und auch sich selber gefährden. Nach entsprechenden Vorfällen ertönt der Ruf nach rigorosen Strafen und Präventionsprogrammen. Mit der Fahrt von Rennautos auf öffentlichen Strassen werden alle diese Bemühungen untergraben. Nachahmer werden angeregt zu zeigen, was aus ihren eigenen Autos insbesondere auf diesem Streckenabschnitt «rausgekitzelt» werden kann. Der Vergleich lockt. Ist sich die Regierung bewusst, dass sie mit dieser Show völlig falsche Signale setzt und damit eine hohe Verantwortung übernimmt?

3. Ein Volksfest solchen Ausmasses erfordert eine grosse planerische und organisatorische Leistung. Als Verantwortliche treten Mitglieder der Baudirektion auf. Wie viele Stunden wurden für diese Organisation eingesetzt? Was kostet der interne Einsatz? Der Finanzierungsanteil des Kantons für das Eröffnungsfest stammt zum einen Teil aus Mitteln des Strassenbaufonds, zum anderen aus dem Lotteriefonds. Die Vergaben von Beiträgen aus dem für gemeinnützige und kulturelle Zwecke bestimmten Lotteriefonds stützen sich auf die vom Regierungsrat am 7. Oktober 1992 erlassenen Richtlinien. Aufgrund dieser Richtlinien erteilt der Kantonsrat dem Regierungsrat die Kompetenz, über Vergabungen bis zum Betrag von Fr. 500 000 pro Gesuch selber zu entscheiden.

4. Gemäss § 3.7 dieser Richtlinien gilt ein Doppelsubventionierungsverbot: Wie lässt sich die Doppelsubventionierung dieses Anlasses mit diesem Verbot vereinbaren?

5. Gemäss § 3.6 der Richtlinien und der Anmerkungen dazu darf nicht der Eindruck entstehen, Privatfirmen seien die Hauptsponsoren eines vom Lotteriefonds unterstützten Anlasses. Wie verträgt sich der Werbeauftritt der oben erwähnten «Red Bull Racing Formel 1 Show Run» mit dem Beitrag aus dem Lotteriefonds?

6. Gemäss § 3.7 derselben Anmerkungen gilt, dass Kostenanteile und Subventionen gemäss Terminologie des Staatsbeitragsgesetzes gelten. Wie hoch sind andere öffentliche Anteile (z. B. Gemeinden, andere Kantone, Bund) an die Eröffnungsfeier? Inwiefern werden die für den Lotteriefonds üblicherweise geltenden Subsidiaritätsregeln bei diesem Beitrag eingehalten?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Esther Guyer und Sabine Ziegler, Zürich, sowie Hans Läubli, Affoltern a. A., wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Verkehrssicherheit auf dem Strassennetz des Kantons Zürich hat einen hohen Stellenwert, weshalb gegen das Rasen mit präventiven und repressiven Massnahmen vorgegangen wird. Zum Zeitpunkt der Formel-1-Show am WestFest sind das Autobahndreieck Zürich-West und der Islisbergtunnel noch nicht eröffnet und somit noch nicht dem Verkehr übergeben bzw. keine öffentliche Strasse. Die Kantonspolizei hat zudem verschiedene Sicherheitsempfehlungen für die Durchfahrt des Formel-1-Rennwagens durch den Islisbergtunnel abgegeben, insbesondere betreffend Geschwindigkeit. Mit dem WestFest will man alle Bevölkerungskreise ansprechen. Der Automobilsport ist eine beliebte Sportart und die Formel-1-Rennen erreichen am Schweizer Fernsehen regelmässig hohe Zuschauerzahlen. Der «Red Bull Racing Show Run» am WestFest ermöglicht den Interessierten, diese Sportart live zu erleben, ohne dass damit eine Aufforderung zum Rasen verbunden ist. Neben dem Formel-1-Wagen umfasst die Fahrzeugpalette historische Baumaschinen (z. B. Dampfwalzen), moderne Lastwagen, E-Bikes und Fahrzeuge, die mit Alternativ-Energien angetrieben werden. Ein Ausstellungsstand mit neuesten Informationen über Forschung und Entwicklung von alternativen Antriebsformen wie Sonnenenergie, Wasserstoff und Sauerstoff der Schweizer Institute und Hochschulen (PSI, ETH, EPFL, EMPA und Fachhochschule Nordwestschweiz) erlauben einen Blick in die Zukunft in Richtung emissionsfreie CO2-neutrale Mobilität. Zu Frage 3: Die Organisation des WestFests ist eine grosse planerische und organisatorische Leistung. Die Mitarbeitenden der Baudirektion, die dem Organisationskomitees WestFest angehören, werden rund 1500 Arbeitsstunden (OK-Sitzungen, Konzepterarbeitung, Bereitstellung für Infrastruktur und Logistik, Planung und Umsetzung für die Ausstellungen, Planung und Umsetzung für den offiziellen Eröffnungsakt, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit) hierfür leisten. Das entspricht ungefähr einem Betrag von Fr. 120 000, der im Gesamtbudget für das WestFest enthalten ist. Dieser Einsatz erfolgt nicht zulasten anderer Aufgaben der Baudirektion. Zu Fragen 4 und 5:

Die Richtlinien des Lotteriefonds enthalten in Ziff. 3.7 ein Doppelsubventionierungsverbot. Allerdings ist in Ziff. 3.12 derselben Richtlinien festgelegt, dass Abweichungen u. a. von Ziff. 3.7 in Einzelfällen möglich sind unter der Bedingung, dass dadurch deutlich ins Gewicht fallende Einsparungen beim Staatshaushalt erzielt werden. Von der Ausnahme gemäss Ziff. 4.12 soll nur in seltenen und wirklich gut begründbaren Fällen Gebrauch gemacht werden. Die Eröffnung dieses neuen Autobahnabschnitts ist jedoch ein so bedeutsames Ereignis, das eine solche Ausnahme rechtfertigt. Zudem werden die Lotteriefondsgelder ausschliesslich für das kulturelle Rahmenprogramm eingesetzt, also zur Finanzierung von rund 40 Schweizer Musik- und Künstlergruppen mit über 200 Mitwirkenden (darunter auch D. J. Bobo). Zu Frage 6: Die Beiträge des Kantons an das WestFest sind keine Staatsbeiträge: Aus dem Wortlaut des Staatsbeitragsgesetzes geht indirekt, aus der Weisung zum Staatsbeitragsgesetz (Vorlage 2923) und aus dem Beleuchtenden Bericht zur kantonalen Volksabstimmung über das Staatsbeitragsgesetz vom 1. April 1990 direkt hervor, dass Staatsbeiträge Beiträge an Dritte sind. In der Weisung heisst es unter Ziff. 5.1, Seite 53: «Mit den Staatsbeiträgen wendet der Kanton einem Dritten geldwerte Leistungen zu …» Der finanzielle Einsatz des Kantons für das WestFest ist kein

Staatsbeitrag, da die vom Regierungsrat direkt geführte kantonale Verwaltung nicht als «Dritte» bezeichnet werden kann. Der WestFest-Beitrag untersteht damit auch nicht den Regeln des Staatsbeitragsgesetzes. Zu den Subsidiaritätsregeln des Lotteriefonds: Je nach Standort und Art eines Projektes verlangt der Lotteriefonds eine Beteiligung der Standortgemeinde(n), der Region, bei ausserkantonalen Vorhaben eine Leistung des Standortkantons usw. Bei der Unterstützung von Vorhaben im Kanton beträgt das Verhältnis der Leistungen Standortgemeinde – Lotteriefonds im Idealfall 1 : 1. Allerdings hat der Kanton bei der Bemessung der Leistung der Standortgemeinde(n) usw. u. a. auf die jeweilige Finanzkraft Rücksicht zu nehmen. Das WestFest ist jedoch ein kantonal-zürcherischer Anlass. Deshalb besteht keine Ursache, eine Leistung einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden einzufordern. Ebenso besteht kein Grund, eine Beteiligung anderer Kantone zu verlangen. Die Beiträge der Kantone Aargau und Zug von je Fr. 300 000 aus ihren Lotteriefonds stellen vielmehr eine grosszügige Geste dar und sind ein Indiz dafür, welche Bedeutung auch diese Kantone dem neuen Autobahnteilstück zumessen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi