Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 505/2009

Seebecken der Stadt Zürich, Leitbild und Strategie, Vernehmlassung, Ermächtigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. März 2009

505. Seebecken der Stadt Zürich, Leitbild und Strategie (Vernehmlassungsverfahren)

Erwägungen

1. Ausgangslage und Ziel Der Zürichsee und seine Ufer sind für die Stadt Zürich von grossem Wert. Viele Menschen nutzen das Wasser und die Uferbereiche als Erholungsraum. Auf die Gestaltung und Nutzung des Stadtzürcher Seebeckens wirken verschiedenste Akteure innerhalb der städtischen und kantonalen Verwaltungen ein. Zahlreiche Vorhaben und Projekte wie Ersatzneubauten für Kioskanlagen, Ergänzungen des Seeuferwegs, Bootsvermietungen oder Erneuerungen von Parkanlagen zeigen Veränderungsbedürfnisse auf. Neben baulichen Veränderungen ist das Zürichseebecken auch bezüglich der Nutzungen einem steten Wandel unterworfen. Die Nutzungsintensität durch die Bevölkerung nimmt zu und gleichzeitig wird der attraktive Freiraum vermehrt für temporäre kommerzielle Nutzungen entdeckt. 2004 wurde durch die Stadt Zürich unter Mitwirkung des kantonalen Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und des Amtes für Raumordnung und Vermessung (ARV) die Konzeptstudie «Visionen zum Seeufer Stadt Zürich» erstellt. In einem Workshopverfahren hat das Amt für Städtebau (AfS) zusammen mit Expertinnen und Experten sowie drei eingeladenen Teams Entwicklungsvorstellungen erarbeitet und diskutiert. Das Ergebnis zeigte unter anderem, dass der See der bedeutendste und prägendste Freiraum von Zürich ist – ein «Wasser- Park» in der Mitte der Stadt. Kanton und Stadt möchten die Entwicklungen am See nicht dem Zufall überlassen. Sie haben deshalb gemeinsam ein Leitbild und eine Strategie für das Zürcher Seebecken erarbeiten lassen (kurz: «Leitbild Seebecken Stadt Zürich») mit dem Ziel, ein gemeinsames Verständnis für Funktion, Nutzung und Gestaltung des Seebeckens zwischen Kanton und Stadt zu schaffen sowie eine gemeinsame strategische und konzeptionelle Entscheidungsgrundlage für die qualitative Weiterentwicklung zu erarbeiten. Ebenso soll das «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» im rechtlich zulässigen Rahmen Grundlage für nachfolgende Bewilligungen (z. B. Baubewilligungen, Konzessionen, Veranstaltungsbewilligungen) darstellen. Darüber hinaus sollen einzelne ausgewählte Projekte (z. B. Entwicklungsplanung Marina Tiefenbrunnen) bezeichnet und zur Umsetzung vorbereitet werden.

Die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1106/1992 an die Stadt Zürich erteilte generelle Bewilligung für Veranstaltungen auf konzessionierten Landanlagen genügt den heutigen Anforderungen insbesondere in Bezug auf die festgelegte Gesamtbelegungsdauer nicht mehr. Das «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» soll die notwendigen Eckwerte zur Anpassung dieser Verfügung liefern. Grundlage für das nun vorliegende «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» waren neben verschiedenen städtischen und kantonalen Strategien, Konzepten und Inventaren insbesondere die oben erwähnte städtische Studie «Visionen zum Seeufer Stadt Zürich» sowie Grundlagen aus dem Projekt «Vision Zürichsee 2050», einem seit 2002 unter der Federführung des AWEL laufenden kantonalen Projekt. Dieses Projekt befasst sich mit der langfristigen Gestaltung und Aufwertung der Erholungsräume für die Bevölkerung und der Naturräume für Tiere und Pflanzen im und am Zürichsee.

2. Organisation und Vorgehen Im Oktober 2006 erteilte die Behördendelegation als Auftraggeberin den Auftrag zur Ausarbeitung des «Leitbild Seebecken Stadt Zürich». Die Behördendelegation besteht aus den Vorstehenden der Baudirektion des Kantons Zürich, des Hochbaudepartements und des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich. Mit der Lenkung des Projektes wurde der Steuerungsausschuss betraut, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt: – Chef Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft, AWEL (Leitung), – Kantonsbaumeister Hochbauamt (HBA), – Kantonsplaner Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV), – Chef Amt für Landschaft und Natur (ALN), – Abteilungsleiter Wasserbau (AWEL), – Direktor Amt für Städtebau (AfS), – Direktorin Stadtentwicklung (STEZ), – Stv. Direktor Grün Stadt Zürich (GSZ), – Stadtingenieur Tiefbauamt (TAZ), – Chef Region Ost der Stadtpolizei Zürich (StaPo). Für die Bearbeitung wurde ein Projektteam unter der Koleitung des AfS und des AWEL eingesetzt. Es setzt sich zusammen aus Vertretungen der städtischen Liegenschaftenverwaltung (LV), der Wasserschutzpolizei, der StaPo, GSZ, TAZ und STEZ.

In der Analyse- und der Entwurfsphase wurde das Projektteam mit Personen weiterer betroffener Amtsstellen erweitert. Ergänzend zu den Projektteammitgliedern wären dies Personen aus folgenden Bereichen: AWEL, Gewässernutzung; ARV, Orts- und Regionalplanung; ALN, Fischerei- und Jagdverwaltung; Bauverfahren und Koordination Umweltschutz; GSZ, Unterhalt; AfS, Planungsinstrumente; ERZ, Stadtreinigung; Präsidialdepartement, Kultur, Sportamt. Die Erarbeitung des «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» erfolgte in folgenden Arbeitsschritten: – Bestandesaufnahme, Definition Rahmenbedingungen und Analyse: Januar 2007 bis Juni 2007 – Definition Handlungsfelder und Erarbeitung Leitbildentwurf in Teilprojekten: Juni 2007 bis Dezember 2007 – Zusammenfügen der Teilprojekte zum Leitbildentwurf: Januar 2008 bis Mai 2008 – Vernehmlassung: Juni 2008 bis Mitte Juli 2008 – Überarbeitung: Mitte Juli 2008 bis Oktober 2008 – Verabschiedung durch Behördendelegation: November 2008 In einem Konsultationsverfahren bei den betroffenen Ämtern und Dienstabteilungen von Kanton und Stadt wurde das «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» verwaltungsintern konsolidiert. Ebenfalls in die Konsultation einbezogen wurden: – die Nachbargemeinden Kilchberg und Zollikon und – die Regionalplanungsgruppen Zürich und Umgebung, Pfannenstil und Zimmerberg. Grundsätzlich stiess das «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» auf breite Zustimmung. Die meisten Hinweise zu einzelnen Themenbereichen konnten in der Überarbeitung berücksichtigt werden.

3. Inhalt von Leitbild und Strategie Mit dem «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» beabsichtigen Kanton und Stadt Zürich, ihre gemeinsame Haltung zum Stadtzürcher Seebecken auch für Dritte transparent zu machen. Das «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» setzt sich aus dem eigentlichen Leitbild sowie der Strategie zusammen. Der betrachtete Perimeter umfasst das Seebecken auf Stadtzürcher Boden und wird begrenzt von Seestrasse, Mythenquai, General-Guisan- Quai, Uto-Quai und Bellerivestrasse. Sofern jedoch inhaltliche Zusammenhänge bestehen, werden auch Gebiete einbezogen, die ausserhalb dieses Perimeters liegen.

3.1 Leitbild Das Leitbild zeichnet die grossen Linien für Zürichs bedeutendsten Freiraum und formuliert zunächst eine Grundhaltung: Das Seebecken – ist imagebildende Visitenkarte, – ist für alle zugänglich, – bietet vielfältige Möglichkeiten, – bedingt verantwortungsvollen Umgang. Aus der Grundhaltung werden folgende acht Leitsätze abgeleitet: Das Seebecken

1. leistet einen zentralen Beitrag zur Lebensqualität Zürichs, 2. ist allseits öffentlich zugänglich, 3. bietet eine hohe Erlebnisvielfalt,

4. stellt Angebote für alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung,

5. ist kulturelles Erbe von herausragender Bedeutung,

6. ist ein hochwertiger Frei- und Naherholungsraum in der sich stetig verdichtenden Stadt,

7. ist eine wichtige Trinkwasserquelle für viele Zürcherinnen und Zürcher,

8. ist Standort von qualitativ hochstehenden Bauten und Anlagen. Das anschliessende Zielbild dient der Visualisierung eines möglichen Zielzustandes für das Seebecken im Jahr 2030.

3.2 Strategie Die Strategie konkretisiert die Grundhaltung und die Leitsätze. In sieben Themenfeldern (Stadträume und Gestaltung; Denkmalpflege, Archäologie und Ökologie; Erholung und Sport; Kultur und Veranstaltungen; Gastronomie; Erschliessung und Verkehr; Ver- und Entsorgung) werden konkrete Ziele formuliert, die zur Verwirklichung des Leitbildes beitragen. Die Interessenabwägung zwischen den einzelnen Zielen findet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf Projektebene statt. Deshalb wurden die Ziele nicht gewichtet. Weiter definiert die Strategie vier Gebiete mit Entwicklungspotenzial: Wollishofen, Enge, Bürkliplatz – Uto-Quai und Tiefenbrunnen. In diesen Gebieten stehen aus heutiger Sicht massgebliche Veränderungen an. Diese sollen als treibende Kräfte zur Erreichung der Ziele genutzt werden. Jedes der vier Gebiete weist unterschiedliche Schwerpunkte auf.

4. Umsetzung Es ist geplant, die «Drehscheibe Wasser» mit der Umsetzung zu beauftragen. Die Drehscheibe Wasser ist ein Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen und der städtischen Verwaltung zusammensetzt. Dieses Gremium wurde 2003 ins Leben gerufen und diente bisher vorwiegend dem informellen Austausch zwischen Stadt und Kanton für Planungs- und Bauvorhaben am Zürichsee sowie an den Flüssen Sihl, Limmat und Glatt. Die personelle Zusammensetzung der Drehscheibe Wasser ist praktisch identisch mit dem Steuerungsausschuss für das «Leitbild Seebecken Stadt Zürich». Die Zusammenarbeit in der Drehscheibe Wasser hat sich bisher bewährt. Die Umsetzung des «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» soll folgende Aufgaben umfassen: – Früherkennung der Entwicklungen und Problemstellungen sowie Einleitung nötiger inhaltlicher Arbeiten, – Einleitung öffentlicher Projekte sowie inhaltliche und zeitliche Koordination der öffentlichen und privaten Teilprojekte auf der Grundlage des «Leitbild Seebecken Stadt Zürich», – rechtzeitige Vernetzung der öffentlichen und privaten Beteiligten, – Beurteilung von wesentlichen Bau- und Konzessionsgesuchen auf der Grundlage des «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» zuhanden der zuständigen Instanzen, – Durchführung periodischer gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit den Mitgliedern der Behördendelegation. Erkenntnisse aus dem «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» oder nachfolgende Projekte können dazu führen, dass Anpassungen in der Richtplanung oder der Bau- und Zonenordnung geprüft werden müssen. Bereits im Laufe der Erarbeitung des «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» konnte auftragsgemäss ein erstes Schlüsselprojekt herausgelöst und weiterbearbeitet werden. Mit der Entwicklungsplanung Marina Tiefenbrunnen sollen folgende Ziele verfolgt werden: – stadträumliche Aufwertung des Seeuferabschnittes zwischen Badeanstalt Tiefenbrunnen und der Freifläche «Wässerig» auf Gemeindegebiet von Zollikon, – Erhöhung der Attraktivität und Vermehrung der Erholungs- und Freiräume in diesem Gebiet, – räumliche Festlegung einer neuen Hafenanlage bzw. eines Wassersportzentrums.

Um in der Praxis das Verfahren im Zusammenhang mit Veranstaltungen auf den konzessionierten Landanlagen in der Stadt Zürich zu vereinfachen und durch lang andauernde Grossveranstaltungen die bestimmungsgemässe Nutzung der konzessionierten Landanlagen nicht allzu stark einzuschränken, verfügte die Baudirektion am 25. Mai 1992 auf Antrag der Stadt Zürich «eine generelle Bewilligung für Vorhaben von kurzer Dauer» an die Stadt Zürich. Mit dieser Bewilligung wurde die Stadt Zürich ermächtigt, Veranstaltungen mit einer Dauer von nicht länger als zehn Tagen und mit einer Gesamtbelegungsdauer von insgesamt zwanzig Tagen pro Jahr in eigener Verantwortung zu bewilligen. Für alle anderen Veranstaltungen ist die Bewilligung durch die Baudirektion bzw. das AWEL erforderlich. Die Verfügung der Baudirektion Nr. 1106/1992 vermag insbesondere in Bezug auf die Gesamtbelegungsdauer nicht mehr zu genügen. Mit dem «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» sollen die Eckwerte so weit bestimmt werden, dass die Verfügung aus dem Jahre 1992 ersetzt werden kann.

5. Vernehmlassungsverfahren Eine öffentliche Vernehmlassung zum «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» soll bis vor den Sommerferien 2009 durchgeführt werden. Bis im Herbst 2009 sollen die Vernehmlassungsresultate ausgewertet und sodann das Leitbild fertiggestellt werden. Es soll künftig als gemeinsame Grundlage von Stadt und Kanton dienen und ermessensleitend für die Verwaltungen von Stadt und Kanton sein. Für die Umsetzung des «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» werden vielfach verschiedene öffentlich-rechtliche Verfahren, insbesondere planungs- und baurechtlicher Art, durchzuführen und Entscheide übergeordneter Organe und Instanzen (Gemeinderat, Stimmberechtigte von Zürich, kantonale Instanzen usw.) erforderlich sein. Die Anforderungen, Zuständigkeiten und Regeln dieser Verfahren sowie die entsprechenden Entscheide bleiben in jedem Fall vorbehalten. Insbesondere umfasst die Zustimmung zum «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» keine planungsrechtliche Entscheide oder baurechtliche Bewilligungen und / oder Vorentscheide.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich ein Vernehmlassungsverfahren zum «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» durchzuführen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat bis Ende 2009 das überarbeitete «Leitbild Seebecken Stadt Zürich» zur Festsetzung vorzulegen.

III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, die Mitglieder des Regierungsrates und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in