Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 505/2016

Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge, Änderung, Beiträge des Staates an die Unterbringung in ausserkantonalen Heimen, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Mai 2016

505. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge,

Erwägungen

Änderung Die Bildungsdirektion unterbreitet mit Antrag vom 20. Mai 2016 einen Antrag über eine Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge, Beiträge des Staates an die Unterbringung in ausserkantonalen Heimen. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2016-06- 03; Vorlage 5278).

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi