RRB Nr. 505/2019
Anfrage betreffend Auswirkungen der bestehenden zehnjährigen vollen Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt sowie die gesetzliche Meldepflicht, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 86/2019
Sitzung vom 22. Mai 2019
505. Anfrage (Auswirkungen der bestehenden zehnjährigen vollen Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt sowie die gesetzliche Meldepflicht) Die Kantonsräte Stefan Schmid, Niederglatt, Benjamin Fischer, Volketswil, und Claudio Schmid, Bülach, haben am 4. März 2019 folgende Anfrage eingereicht: Seit 10 Jahren haben die Schweiz und die EU die volle Personenfreizügigkeit. Gleichzeitig ist die Anzahl der Sozialhilfeempfänger aus den angrenzenden EU-Ländern in den letzten 10 Jahren stark gestiegen, weitaus stärker als jene von Schweizerinnen und Schweizern. Die übrigen EU/EFTA-Sozialhilfeempfänger haben sich sogar vervielfacht. Dem Erstunterzeichnenden ist aus mehreren Fällen bekannt, dass dubiose kleinere Firmen Landsleute (vor allem Ost und Südosteuropäer) aus dem Ausland einreisen lassen, kurzfristig einstellen, so den Betroffenen zu einer Aufenthaltsbewilligung verhelfen und sie dann wieder auf die Strasse stellen und der Sozialhilfe überlassen. In einzelnen Fällen wurde dann festgestellt, dass besagte Personen weiterhin schwarz für dieselben Firmen als «Leibeigene» ihre Aufenthaltsbewilligung abarbeiten. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen
Erwägungen
1. Wie haben sich die Stellensuchenden und die Arbeitslosen aus dem EU/EFTA-Raum pro Herkunftsland prozentual in den letzten 10 Jahren entwickelt?
2. Wie haben sich die Stellensuchenden und die Arbeitslosen aus den restlichen Kontinenten prozentual in den letzten 10 Jahren entwickelt?
3. Wie viele EU/EFTA-Staatsangehörige haben zwischen 2015 und 2018 länger als 12 Monate Sozialhilfe bezogen?
4. Wie viele Meldungen von EU/EFTA-Staatsangehörigen mit Sozialhilfebezug wurden dem Zürcher Migrationsamt durch die Zürcher Gemeinden gemeldet?
5. Melden die Arbeitsämter / RAV jene Personen, welche sich bereits innert einem Jahr nach Einreisedatum in die Schweiz beim RAV anmelden, dem Amt für Migration? Wenn Ja: Wie haben sich die Zahlen über die letzten Jahr entwickelt und welche Branchen sind dabei besonders vertreten?
6. Existiert ein Monitoring des Kantons über Firmen, welche dauernd neu einreisende ausländische Personen einstellen und dann wieder auf die Strasse stellen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Stefan Schmid, Niederglatt, Benjamin Fischer, Volketswil, und Claudio Schmid, Bülach, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, ist der Anteil an der Gesamtzahl sowohl der Stellensuchenden als auch der Arbeitslosen aus dem EU- Raum im Zeitraum von 2009 bis 2018 um rund 8,7 bzw. 8,6 Prozentpunkte grösser geworden. Die grössten Anteile entfallen auf deutsche, italienische und portugiesische Staatsangehörige. Hingegen ist der Anteil der Stellensuchenden und der Arbeitslosen aus dem EFTA-Raum mit 0,1% sehr gering und über den Beobachtungszeitraum unverändert geblieben. Ähnlich verhält es sich bei den Staatenlosen und Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist. Deren Anteil liegt zwischen 0,03% und 0,07%. Die Anteile der Stellensuchenden und Arbeitslosen aus der Schweiz, aus dem restlichen Europa sowie aus anderen Kontinenten sind gemessen am Total der Stellensuchenden bzw. der Arbeitslosen geringfügig gesunken. Prozentuale Zusammensetzung der Stellensuchenden 2009–2018 im Kanton Zürich: Stellensuchende in % des Totals 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Schweiz 57,2 57,3 57,1 56,5 55,4 55,2 54,2 54,1 53,9 53,9 EU total 19,2 19,8 20,5 22,1 23,7 24,8 26,2 27,0 27,5 27,9 EFTA total 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 Restliches Europa 14,5 13,9 13,1 12,2 11,9 11,5 11,2 11,1 10,6 9,9 Restliche, einschliesslich Staaten- 9,1 9,0 9,2 9,1 8,9 8,4 8,3 7,8 8,0 8,2 lose und Staat unbekannt Abweichungen beim Total sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Prozentuale Zusammensetzung der Arbeitslosen 2009–2018 im Kanton Zürich: Arbeitslose in % des Totals 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Schweiz 57,9 57,9 57,5 56,8 55,6 55,4 54,3 54,5 54,2 54,6 EU total 19,4 19,9 20,9 22,6 24,2 25,3 26,6 27,3 27,7 28,0 EFTA total 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 Restliches Europa 13,6 13,2 12,4 11,5 11,4 11,0 10,9 10,8 10,3 9,5 Restliche, einschliesslich Staaten- 9,0 8,9 9,2 9,1 8,7 8,3 8,1 7,5 7,7 7,8 lose und Staat unbekannt Abweichungen beim Total sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen.
Zu Frage 3: Gemäss den Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) lässt sich die Frage nur nach Anzahl Dossiers und nicht nach Personen beantworten. In einem Dossier werden alle sozialhilfebeziehenden Personen zusammengefasst, die miteinander zusammenleben und sich gesetzlichen Beistand schulden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt im Beobachtungszeitraum 2015 bis 2017 die Anzahl Dossiers mit einer Sozialhilfe-Bezugsdauer von über zwölf Monaten, bei denen die antragstellende Person aus einem EU-/EFTA-Land stammt. Jahr Anzahl Dossiers 2015 2804 2016 2928 2017 3054 2018 Daten noch nicht verfügbar Dabei ist es durchaus möglich, dass diese Person gemeinsam mit Schweizer Staatsangehörigen (z. B. Ehepartnerin oder Ehepartner, Kinder) unterstützt wird. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfestatistik des BFS keine Unterscheidung nach Aufenthaltsgründen trifft. So sind in diesen Zahlen auch Personen enthalten, die nicht als Arbeitnehmende, sondern im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist sind. Ebenso wird nicht unterschieden, ob die Personen schon vor oder erst nach Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU bzw. der EFTA eingereist sind. Der Anteil der Personen mit Sozialhilfebezug unter Personen, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens zwecks Arbeitsantritt zugewandert sind, ist deutlich kleiner als bei den vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zugewanderten Personen (14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU, S. 66 f.). Zu Frage 4: Nach Art. 97 Abs. 3 Bst. d des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.20) sowie § 47a des Sozialhilfegesetzes (LS 851.1) haben die für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen zuständigen Behörden dem Migrationsamt unaufgefordert den Bezug von Sozialhilfe durch Ausländerinnen und Ausländer zu melden. Die Sicherheitsdirektion hat zur Umsetzung der Meldepflicht zusammen mit dem Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich sowie der Sozialkonferenz des Kantons Zürich ein für den ganzen Kanton einheitliches Verfahren erarbeitet. Dieses konzentriert sich auf Fälle, bei denen unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit eine ausländerrechtliche Massnahme zur Diskussion stehen könnte. Bei Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung erfolgt eine Meldung ab
dem ersten Bezug. Bei Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erfolgt eine Meldung, wenn die Sozialbehörden anlässlich der periodischen Fallkontrolle feststellen, dass bestimmte Betragshöhen an Unterstützungsleistung erreicht sind. Dieses Meldeverfahren funktioniert seit Jahren gut. Die Anzahl Meldungen wird statistisch nicht erfasst und ist daher nicht bekannt. Zu Frage 5: Seit dem 1. Januar 2014 melden die Durchführungsorgane der Arbeitslosenversicherung dem Migrationsamt gestützt auf Art. 97 Abs. 3 Bst. dbis AIG in Verbindung mit Art. 82c Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201) unaufgefordert jene Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA, die sich im ersten Aufenthaltsjahr in der Schweiz beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum anmelden. Die Anzahl Meldungen und die Aufteilung der vertretenen Branchen werden statistisch nicht erfasst und sind entsprechend nicht bekannt. Zu Frage 6: Nein, ein solches Monitoring besteht nicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli