RRB Nr. 507/2011
Nationalstrassen, N1 Zürich - St. Gallen, Autobahn-Raststätte Forrenberg Süd, Parkplätze, Fahrbahnbeläge, Beleuchtung, Sanierung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. April 2011
507. Nationalstrassen (N 1, Zürich–St. Gallen, Abschnitt 48,
Erwägungen
Ohringen–Kantonsgrenze ZH/TG, Raststätte Forrenberg, Süd) Die Autobahn-Raststätte Forrenberg Süd zwischen Winterthur und Seuzach wurde mit der Eröffnung der Nationalstrasse A 1 vor etwa 36 Jahren in Betrieb genommen. Grosse Sanierungsmassnahmen wurden in der Vergangenheit nicht vorgenommen. Zurzeit werden in der Anlage 88 Parkplätze für Personenwagen (PW) und 13 Lastwagen (LKW)- Abstellplätze angeboten. Die PW-Parkplätze werden ungenügend genutzt, indessen ist der Bedarf nach zusätzlichen LKW-Abstellplätzen gegeben. Unter anderem auch auf Wunsch der Kantonspolizei wird mit dem vorliegenden Projekt im bestehenden Perimeter deshalb das Angebot für LKW von 13 auf 24 erhöht. Dafür muss die Zahl der PW- Parkplätze auf 66 verringert werden. Mit der Sanierung wird zudem die Entwässerung an die neusten Anforderungen angepasst. Die ursprünglich in Beton ausgeführten Randabschlüsse sind durch die Frost- Tausalzeinwirkung stark angegriffen und müssen ersetzt werden. Die bestehenden Beläge in den Fahrbahnen und den Abstellplätzen sind stark gealtert und weisen zum Teil erhebliche Verformungen und Ausbrüche auf. Je nach Belastung werden diese durch bituminöse Beläge oder in Bereichen mit hoher Belastung durch Betonplatten ersetzt. Mit der Anordnung von zusätzlichen Öko-Sammelstellen sollen die Sauberkeit und mit der Anpassung der Beleuchtung die Sicherheit auf der Raststätte verbessert werden. Die privaten Werkleitungseigentümer wurden aufgefordert, ihre Leitungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 28. Februar 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten – Bauarbeiten 2 290 200 Nebenarbeiten 349 800 Technische Arbeiten 226 800 Total 2 866 800
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (91%) 2 624 700 Staatsstrassen Beleuchtung (9%) 242 100 Total 2 866 800 Diese Arbeiten sind bereits im Zusammenhang mit den Hauptarbeiten für die Erhaltungsmassnahmen an der Nationalstrasse N 1.1.4/ N 1.1.5 (Anschluss Ohringen bis Grenze ZH/TG) und der N 7.1.1./N 7.1.2 (Verzweigung N 1/N 7 bis Grenze ZH/TG), umfassend die Strassenbauarbeiten, die Instandsetzung Kunstbauten, die Leitschranken und die Markierung, mit RRB Nr. 570/2008 an die Leonhard Weiss Bau AG, Zürich, vergeben worden. Die Vergabesumme betrug Fr. 146 499 169.65. Aufgrund dieser kantonalen Vergabe schloss das Bundesamt für Strassen (ASTRA) nach Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auf den 1. Januar 2008 (NFA) mit der Zuschlagsempfängerin einen Werkvertrag ab. Da die Nebenanlagen gemäss Art. 7 des Nationalstrassengesetzes vom 8. März 1960 (NSG) wie Raststätten im Eigentum der Kantone verblieben sind (vgl. Art. 8 Abs. 2 NSG) ist für deren Bau und Unterhalt der Kanton Zürich zuständig und kostenpflichtig, soweit er die Rechte nicht mit einer Konzession Dritten verliehen hat. Aus diesem Grund soll nun die geplante Sanierung aus dem Werkvertrag des ASTRA mit der Leonhard Weiss AG «herausgelöst» werden, damit der Kanton, vertreten durch die Baudirektion, direkt als Bauherrschaft gegenüber den Planern und Unternehmern auftreten kann. Es wird im Übrigen noch geprüft, ob und in welcher Weise das ASTRA sich an den Kosten der LKW-Abstellplätze beteiligt. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 2 866 800 zu bewilligen, wovon Fr. 2 624 700 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Investitionsrechnung sowie Fr. 242 100 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 2 866 800 Fr. 2 624 700 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Staatsstrassen Erneuerung (Objekt 84S- 80237, Seuzach, Raststätte Forrenberg Süd). Als neue Ausgaben gehen Fr. 242100 zulasten des Kontos 8400.5011080010, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 121 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag % Fr. Fr. % Fr. Erneuerung Staatsstrassen Konto 50111 00000 91 2 624 700 39 000 2,5 66 000 Beleuchtungsanlagen Konto 50110 80010 9 242 100 4 000 5 12 000 Zwischentotal 43 000 78 000 Total 2 866 800 121 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 3061/2010 und 4045/2010 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 99 000 für die Projektierung enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80237, Seuzach, Raststätte Forrenberg Süd, aufzunehmen. Der Anteil für Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2011 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Parkplätze, der Fahrbahnbeläge und der Beleuchtung bei der Autobahn-Raststätte Forrenberg Süd, (N 1 Zürich– St. Gallen) werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 624 700 und eine neue Ausgabe von Fr. 242 100, insgesamt Fr. 2 866 800, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 28. Februar 2011)
III. Die Verfügungen Nrn. 3061 und 4045/2010 des Tiefbauamtes werden aufgehoben.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Seuzach, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, das Bundesamt für Strassen ASTRA, 3063 Ittigen, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi