RRB Nr. 511/2021
Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, und André Müller, Uitikon, betreffend Wo bleibt der Impfstoff für den Kanton Zürich? Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 54/2021
Sitzung vom 19. Mai 2021
511. Anfrage (Wo bleibt der Impfstoff für den Kanton Zürich?) Die Kantonsrätinnen Linda Camenisch, Wallisellen, und Corinne Hoss- Blatter, Zollikon, sowie Kantonsrat André Müller, Uitikon, haben am 1. März 2021 folgende Anfrage eingereicht: Am 19. Januar 2021 wurde uns in der KSSG die Impfstrategie COVID- 19-Impfung vorgestellt. Wir bekamen Informationen betreffend Prioritäten Risikogruppen, Planungsgrössen sowie Zeitplan mit Impfstart 04.01. 2021. Heute, 1. März 2021, ist der Kanton Zürich das Schlusslicht betreffend verabreichter Impfungen sowie Online-Registrierung. Gemäss Aussage des Regierungsrates wird der Kanton Zürich vom Bund betreffend Verteilung des Impfstoffes klar benachteiligt. Kleinere Kantone konnten mit einem forscheren Vorgehen grosse Teile ihrer Bevölkerung bereits impfen. Eklatante Versäumnisse gibt es zudem beim Bund betreffend Beschaffung der diversen Impfstoffe sowie bei der Zulassung der Schnelltests. Es braucht offenbar Druck aus den Kantonen. Keine Option ist die Aussage, dass man sich einfach gedulden muss; 1. Gruppe bis Ende April,
Erwägungen
2. Gruppe bis Mai/Juni. Aus diesen Gründen bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Was unternimmt der Regierungsrat gegenüber dem Bund, damit der Kanton Zürich zum Wohle seiner Bevölkerung endlich mehr Impfstoff zugeteilt bekommt?
2. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Zuteilung an die bereitstehenden Hausärzte ausgeglichen und nicht willkürlich erfolgt?
3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Verabreichung der Impfdosen gemäss festgelegter Priorität der Risikogruppen erfolgt?
4. Offenbar hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Pilotprojekt des Kantons Zürich betreffend Selbsttest wegen fehlender Zulassung abgelehnt. Was unternimmt der Regierungsrat, damit solche Schnelltest rasch zugelassen und dann auch durchgeführt werden können?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, und André Müller, Uitikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton Zürich hat den Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mehrmals schriftlich sowie im direkten Gespräch dazu aufgefordert, den Verteilschlüssel anzupassen und die schweizweit verfügbaren Impfdosen gemäss der Bevölkerungsgrösse der Kantone zu verteilen. Per 26. April 2021 wurde der Verteilschlüssel schliesslich dahingehend angepasst, dass nun alle Kantone gemäss ihrem Bevölkerungsanteil Impfdosen zugeteilt erhalten. Zu Frage 2: Die Einteilung der Arztpraxen für die ersten Lieferungen der Impfstoffdosen nahm die Gesundheitsdirektion in Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich nach verschiedenen Kriterien vor. Berücksichtigt wurden die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die geografische Verteilung sowie der Eingang der Anmeldung. Weiter wurde auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppenpraxis geachtet, um sicherzustellen, dass auch kleinere Einzelpraxen zeitnah beliefert werden können. Aufgrund der Impfstoffknappheit zu Beginn wurden zudem nur diejenigen Hausärztinnen und Hausärzte und Spezialpraxen ausgewählt, von denen ausgegangen werden konnte, dass sie eine grosse Anzahl an Hochrisikopatientinnen und -patienten betreuen. Alle angemeldeten Arztpraxen haben garantiert, 100 Personen der höchsten Priorität (Alter über 75 Jahre oder Zugehörigkeit zur Hochrisikogruppe) innerhalb von 30 Tagen impfen zu können. In einer zweiten Phase wurden die Arztpraxen gemäss dem angegebenen Bedarf beliefert. Um diesen Bedarf an Impfstoff zu ermitteln, wurden mehrere Umfragen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Viele Arztpraxen haben weitere Mengen an Impfstoff bestellt und konnten mittlerweile die auf den Wartelisten vorgemerkten Patientinnen und Patienten impfen. Zu Frage 3: Der Kanton Zürich hält sich bezüglich Priorisierung der Impfgruppen an die Vorgaben der Eidgenössischen Kommission für Impffragen und des BAG. Seit dem 7. Mai 2021 sind nun alle Zürcherinnen und Zürcher ab 16 Jahren für die Anmeldung zur Covid-19-Impfung zugelassen.
Zu Frage 4: Mit Beschluss vom 12. März 2021 hat der Bundesrat die Testmöglichkeiten sowie die Kostenübernahme angepasst und angekündigt, dass künftig jeder Person fünf Antigen-Selbsttests pro Monat kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Infolgedessen hat sich der Kanton Zürich auf die Umsetzung der neuen Teststrategie konzentriert. Seit dem 6. April 2021 können die Selbsttests in den Apotheken gratis bezogen werden. Neben dieser Testmöglichkeit kann jede Person pro Woche einen Antigen- Schnelltest in einer Teststelle durchführen lassen. Dieser durch eine Fachperson abgenommene Nasen-Rachen-Abstrich ist zuverlässiger als ein Selbsttest. Grösstmögliche Sicherheit gibt ein PCR-Test, der in einem Labor ausgewertet werden muss. Eine solche Testung mit einem Nasen-Rachen- Abstrich oder mit Speichel erfolgt bei Symptomen, zur Testung in Quarantäne oder als gepoolte Probe für das repetitive Testen. Seit dem 29. März 2021 bietet der Kanton Zürich für alle Betriebe, Institutionen und Schulen die Möglichkeit des repetitiven Testens (Pool- Testing) an. Die Zahl der teilnehmenden Organisationen und Personen steigt laufend. Das grossflächige repetitive Testen ergänzt die Möglichkeit der Selbsttests und das Testen in Testzentren oder Apotheken und ist eine zentrale Begleitmassnahme für die angestrebten weiteren Lockerungsschritte, bis genügend Personen geimpft sind.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli