Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 518/2026

Anordnung kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2026

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2026

518. Anordnung der kantonalen Volksabstimmung

Erwägungen

vom 27. September 2026

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen 1. L ehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 2. März 2026; Anpassung neu definierter Berufsauftrag) (ABl 2026-03-06) 2. Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen») (ABl 2026-04-10) wird auf Sonntag, 27. September 2026, angesetzt.

II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 2. März 2026; Anpassung neu definierter Berufsauftrag) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»)

III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstimmungstag bis spätestens 15.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware VOTING.

IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli