Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 522/2015

Bildungszentrum für Erwachsene, Instandsetzung und statische Ertüchtigung Turnhallentrakt, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2015

522. Bildungszentrum für Erwachsene (Instandsetzung und statische Ertüchtigung Turnhallentrakt)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Schulanlage wurde 1969/1970 als Töchterschule Riesbach erstellt. Der Schulhaustrakt wurde vor rund zehn Jahren den Bedürfnissen der neuen Nutzung als Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE) entsprechend umgebaut. Von diesen Baumassnahmen ausgenommen wurde der Turnhallentrakt. Aufgrund von Nutzerhinweisen bezüglich der in der Turnhallendecke festgestellten Schwingungen wurde die Turnhallenstatik im Herbst 2014 untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Dimensionierung der Decke den heutigen Normen nicht entspricht. Die Turnhallendecke muss statisch ertüchtigt werden.

B. Bauvorhaben Das ursprüngliche Vorhaben, das eine Erneuerung der inneren Oberflächen (neue Turnhallenböden, Malerarbeiten), den Ersatz der Beleuchtung und den Einbau einer Toilette in der Sportlehrergarderobe vorsah, wird aus Gründen der Sicherheit um statische Ertüchtigungsmassnahmen erweitert. Das Tragsystem der Turnhallendecke ist zu verstärken und die teilweise frei liegenden Armierungen sind vor Korrosion zu schützen. Die Wände der Garderoben, Geräteräume und Nebenräume sind hinsichtlich Erdbebenschutz zu verstärken. Zudem sollen die reparaturanfälligen Turnhallentüren ersetzt werden.

C. Finanzielles Die Baukosten für die Instandsetzung und statische Ertüchtigung des Turnhallentraktes werden auf Fr. 1 352 000 veranschlagt (Stand Kostenvoranschlag: 5. Februar 2015; Genauigkeitsgrad +/–10%, Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2014, Indexstand: 10 661,0 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Ausgabe in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 51 900 2 Gebäude 932 500 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 246 900 6 Reserve 120 700 Total 1 352 000 Dafür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 352 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen (§ 36 lit. b CRG). In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten und die Kosten für die ursprünglich geplanten Massnahmen (ohne statische Ertüchtigung) von Fr. 496 000 gemäss Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 4. August 2014 enthalten. Diese Verfügung ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung der Bauinvestitionen erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Vorhaben ist im KEF 2015–2018 nicht eingestellt, die Finanzierung kann durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, sichergestellt werden.

D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen Kapitalfolgekosten für die aktivierbaren Investitionskategorien an, die für die Investitionsausgabe von Fr. 1 352 000 jährlich Fr. 40 634 betragen. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungszinssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,75% der Baukosten. Es fallen keine betrieblichen und personellen Folgekosten an. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kostenanteil Nutzungsdauer Kalk. Zinsen Abschreibungen Total Kostenanteil in Franken in % in Jahren Hochbauten Rohbau 1 641 131 47,4% 120 5 610 5 343 10 953 Hochbauten Rohbau 2 28 127 2,1% 40 246 703 949 Hochbauten Ausbau 538 480 39,8% 30 4 712 17 949 22 661 Hochbauten Installationen 144 262 10,7% 30 1 262 4 809 6 071 Total 1 352 000 100% 11 830 28 804 40 634

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung und statische Ertüchtigung des Turnhallentraktes des Bildungszentrums für Erwachsene an der Mühlebachstrasse 116, Zürich, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 352 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2014)

III. Die Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 4. August 2014 wird aufgehoben.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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