Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 536/2017

Anfrage Andreas Erdin, Wetzikon, Benno Scherrer, Uster, und Thomas Wirth, Hombrechtikon, betreffend Konzept «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee», Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 97/2017

Sitzung vom 14. Juni 2017

536. Anfrage (Konzept «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee») Die Kantonsräte Andreas Erdin, Wetzikon, Benno Scherrer, Uster, und Thomas Wirth, Hombrechtikon, haben am 3. April 2017 folgende Anfrage eingereicht: Das Gebiet um den Pfäffikersee gehört zu den beliebtesten Naherholungs- und Ausflugszielen der Bevölkerung des Zürcher Oberlands. Doch es ist zunehmendem Druck ausgesetzt. Deshalb sind Verkehrsprojekte verschiedener Art rund um den See in Planung: Umfahrungsprojekte, die Entflechtung der Verkehrsteilnehmenden durch neue Rad- und Fusswege und die Anpassung der Parkierung und Erschliessung. Dieses Gesamtkonzept, das sog. Konzept «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee», ist bereits in den Jahren 2009–2011 vom Amt für Verkehr der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich erarbeitet und am 10. November 2011 in einer Informationsveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Darin sind als Planungs- und Realisierungshorizont des Konzepts explizit 5 bis 10 Jahre angegeben. Seit der Informationsveranstaltung von 2011 hat die Öffentlichkeit keine weiteren Informationen mehr erhalten zum Konzept. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen zum Konzept «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee»:

Erwägungen

1. Warum wird seit 2011 nicht mehr informiert über die Planung und Realisierung des Konzepts?

2. Ist der angegebene Planungs- und Realisierungshorizont (2016–2021) noch realistisch? 3. Wie verbindlich ist das Konzept?

4. Wie ist die Mitbestimmung von Verbänden und Direktbetroffenen (Gemeinden, weitere) bei der Planung und der Realisierung geregelt?

5. Gibt es Widerstand gegen das Konzept oder gegen Teile desselben? Und falls ja, von wem?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Andreas Erdin, Wetzikon, Benno Scherrer, Uster, und Thomas Wirth, Hombrechtikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landschaft um den Pfäffikersee ist eine durch die Bundesverfassung geschützte Moorlandschaft. Sie ist zudem durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) geschützt. Das Konzept Mobilität und Umwelt Pfäffikersee sieht vor, den Verkehr rund um den Pfäffikersee zu ordnen und wo möglich zu verringern. Geplant sind namentlich Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie die Verlagerung von Parkplätzen bei Moorbiotopen in weniger empfindliche Zonen. Wie in der Anfrage erwähnt, fand die letzte öffentliche Informationsveranstaltung im November 2011 statt. Nachfolgend werden die Ergebnisse der im Nachgang dazu erfolgten weiteren Abklärungen zusammengefasst. 2012 fällte das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid zum Bau von Infrastrukturanlagen in Moorlandschaften (BGE 138 II 281, Lückenschliessung Zürcher Oberlandautobahn). Dieser Entscheid zeigte deutlich auf, wie streng die Schutzvorgaben in Moorlandschaften sind. Die Volkswirtschaftsdirektion liess deshalb mit einem Rechtsgutachten die Rahmenbedingungen abklären, die für Verkehrsinfrastrukturanlagen in Moorlandschaften gelten. Das Rechtsgutachten ergab, dass das Vorhaben zulässig sein könnte, wenn in Bezug auf den Moorlandschaftsschutz eine positive Gesamtbilanz vorliegt, d. h. die Moorlandschaft insgesamt profitiert. Gestützt auf dieses Rechtsgutachten wurden die Grundlagen für eine solche Bilanzierung aller Massnahmen erarbeitet. Auf dieser Grundlage unterbreitete die Volkswirtschaftsdirektion 2015 das Vorhaben Mobilität und Umwelt Pfäffikersee der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Begutachtung. In ihrem Gutachten vom 5. Februar 2016 kommt die ENHK zum Schluss, dass die aufgezeigten Massnahmen zur Entlastung der Landschaft die neuen Eingriffe in das BLN-Objekt und in der Moorlandschaft insgesamt nicht auszugleichen vermögen. Positiv bewertet wird der Rückbau der Usterstrasse in Kombination mit dem Neubau der Westtangente Pfäffikon. Hingegen wird insbesondere die Verlegung der Rutschbergstrasse als zu grosser Eingriff in die Landschaft erachtet. Das Verlegen von Parkplätzen aus empfindlichen in weniger empfindliche Räume wird

im Grundsatz begrüsst, in Summe jedoch nicht als ausreichend bewertet.

Die ENHK stellt fest, dass die Gesamtbilanz hinsichtlich des Moorlandschaftsschutzes und der Schutzziele des BLN-Objekts negativ ist. Um eine positive Gesamtbilanz zu erreichen, ist entweder auf Projektbestandteile, die zu schweren Beeinträchtigungen führen, zu verzichten, sind deren negative Auswirkungen zu vermindern, oder es sind umfangreichere Aufwertungsmassnahmen vorzusehen. Aufgrund des ENHK-Gutachtens wurde beschlossen, die Projektarbeiten in einer zweiten Phase wieder aufzunehmen und neu auszurichten («Mobilität und Umwelt Pfäffikersee – Phase 2»). Neben den Erkenntnissen aus dem ENHK-Gutachten sollen auch inzwischen vorliegende weitere Grundlagen (wie die Mobilitätsbefragung Seegräben 2016) berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, ein Gesamtkonzept Pfäffikersee zu erarbeiten, darin die weiterzuverfolgenden Massnahmen festzulegen und die einzelnen Vorhaben sodann in separaten Projekten weiter auszuarbeiten. Das Gesamtkonzept soll 2018 abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage wird entschieden, zu welchem Zeitpunkt ein zweites Gutachten der ENHK einzuholen sein wird. Sobald gesicherte Ergebnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit wieder informiert werden. Zu Frage 2: Über den Realisierungszeitpunkt der Einzelmassnahmen kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Eine Aussage hinsichtlich des Gesamtkonzepts wird erst im Lauf des Jahres 2018 möglich sein. Zu Frage 3: Das Konzept Mobilität und Umwelt Pfäffikersee hat den Stand einer Planungsstudie mit verschiedenen Vorabklärungen und ist nicht rechtsverbindlich. Die behördenverbindliche Umsetzung wird über eine Teilrevision des regionalen Richtplans gesichert. Die eigentümerverbindlichen Festlegungen werden über die Nutzungsplanung und im Rahmen der Festsetzungsverfahren für die Infrastrukturprojekte erfolgen. Zu Frage 4: Die Gemeinden und die Planungsregion sind auch in Phase 2 wie bis anhin in der Projektorganisation vertreten. Ebenso werden die verschiedenen, in ihren Interessen betroffenen Organisationen und Verbände nach Vorliegen der neuen Erkenntnisse in geeigneter Form wieder einbezogen. Die breite Öffentlichkeit soll nach Abschluss der Phase 2 informiert werden. Darüber hinaus können sich die Öffentlichkeit und die Verbände zu gegebener Zeit im Rahmen der öffentlichen Auflage der Teilrevision des regionalen Richtplans sowie bei der Anpassung der Nutzungsplanung äussern.

Zu Frage 5: Gegen das Konzept Mobilität und Umwelt Pfäffikersee gibt es keinen grundsätzlichen Widerstand. Wie aber auch das ENHK-Gutachten aufzeigt, bestehen rund um den Pfäffikersee sehr vielfältige, zum Teil sich widersprechende Interessen und Ansprüche. Bei der weiteren Planung werden tragfähige Lösungen für den Umgang damit gefunden werden müssen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi