Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 552/2026

Anfrage Luisa Schwegler, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Todesfall eines Zürcher Polizeitauchers im Dienst: Untersuchungspraxis, Sicherheitsstandards und institutionelle Unabhängigkeit, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 190/2026

Sitzung vom 27. Mai 2026

552. Anfrage (Todesfall eines Zürcher Polizeitauchers im Dienst: Untersuchungspraxis, Sicherheitsstandards und institutionelle Unabhängigkeit) Kantonsrätin Luisa Schwegler, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 11. Mai 2026 folgende Anfrage eingereicht: Am 28. September 2025 verlor die Kantonspolizei Zürich beim Taucheinsatz am Kraftwerk Dietikon erstmals seit 1979 wieder einen Angehörigen im aktiven Dienst. Der Tod des 44-jährigen Polizeitauchers ist eine menschliche Tragödie, die tief betroffen macht. Zugleich werfen die bekannt gewordenen Umstände des Einsatzes ernsthafte Fragen auf: zur Einsatzvorbereitung, zur Führungsverantwortung und zu den Sicherheitsabläufen innerhalb der Kantonspolizei sowie zur Durchführung der anschliessenden strafrechtlichen Untersuchung. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Welche Stellen wurden am Tag des Ereignisses in welcher Reihenfolge, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form über den Vorfall informiert?

2. Welche konkreten Anordnungen traf die zuständige Staatsanwaltschaft unmittelbar nach dem Ereignis im Hinblick auf die Einleitung und Durchführung der Falluntersuchung?

3. Welche ersten Untersuchungshandlungen wurden nach dem Ereignis vorgenommen, wer führte diese durch, und unter wessen Leitung bzw. Verantwortung standen diese Abklärungen?

4. Wann und durch wen wurde erstmals geprüft, die Untersuchung durch eine unabhängige oder ausserkantonale Stelle führen zu lassen, und welche Umstände oder Erkenntnisse führten zu dieser Prüfung?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Luisa Schwegler, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–4: Die gestellten Fragen beziehen sich auf ein laufendes Strafverfahren. Der Regierungsrat hat keinen Einblick in laufende Strafverfahren und kann die Fragen deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli