RRB Nr. 553/2019
Anfrage Alex Gantner, Maur, und Benjamin Fischer, Volketswil, betreffend Budgeterhöhung für das Jugendparlament um 150%, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 115/2019
Sitzung vom 12. Juni 2019
553. Anfrage (Budgeterhöhung für das Jugendparlament um 150%) Die Kantonsräte Alex Gantner, Maur, und Benjamin Fischer, Volketswil, haben am 1. April 2019 folgende Anfrage eingereicht: Am 1. November 2017 hat der Zürcher Regierungsrat den Verein «Jugendparlament Kanton Zürich» für die Jahre 2018–2021 als das offizielle kantonale Jugendparlament anerkannt. Die Ausführungen zum Jugendparlament werden in der Verordnung über das kantonale Jugendparlament (VJP, 171.41) vom 25. Januar 2017 geregelt. Die Förderung der politischen Kultur und Bildung ist uns ein grosses Anliegen. Jugendliche bereits ab 12 Jahren für die politischen Geschehnisse begeistern zu können und so erste Erfahrungen mit der Politik zu erhalten, erachten wir als sehr begrüssenswert. Das Jugendparlament Kanton Zürich hat im Jahr 2018 zwei Jugendparlamentssitzungen durchgeführt (März und September) und konnte je rund 100 Jugendliche im Zürcher Rathaus begrüssen. Zur Organisation und Durchführung sowie zum weiteren Betrieb werden dem Verein gemäss Paragraph 8, Absatz 1 VJP Subventionen im Umfang von maximal 10 000 Franken pro Jahr zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der 2. Jugendparlamentssitzung wurde durch das Jugendparlament eine Petition zu Handen von Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr verabschiedet, welche die Forderung nach Subventionen von bis zu 25 000 Franken pro Jahr beinhaltet. Die Erhöhung von 15 000 Franken soll zur Schaffung einer «Geschäftsstelle» im 20%-Pensum verwendet werden. Wir stellen fest, dass gemäss Aussage des Vereins 170 Vereinsmitglieder zwischen 12 und 21 Jahren durch den Verein repräsentiert werden. Die Partizipation gemäss öffentlichen Abstimmungsergebnissen der 2. Jugendparlamentssitzung entspricht 88 Stimmberechtigten, was einer Anwesenheit von 52% entspricht. Die Bildung einer Geschäftsstelle im 20%-Pensum für die Erledigung von administrativen Arbeiten, der Organisation von zwei Jugendparlamentssitzungen pro Jahr (Stand 2018) sowie der Beantwortung von E-Mail-Anfragen scheint grosszügig. Die Erhöhung der jährlichen Subventionen um 15 000 Franken entspricht 150% und ergibt, hochgerechnet für eine 100% Stelle, ein Jahressalär von 75 000 Franken, was wir als stolze Summe erachten.
Im Vergleich dazu möchten wir die uns nahestehenden Jungparteien heranziehen, welche ein Vielfaches der Aktivitäten sowie der Mitglieder aufweisen. Diese erhalten jedoch keine Subventionen, was in der Tat richtig ist, und haben keine Geschäftsstelle zur Unterstützung. Die Administration sowie Ausführung der 8–10 Events im Jahr werden ehrenamtlich ausgeführt und durch private Unterstützung finanziert. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung zum Jugendparlament angepasst? Falls ja, warum hat er die eigene Verordnung, welche 14 Monate alt ist, angepasst, und per welchem Datum ist diese wirksam? Wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt? Falls nein, weshalb nicht?
2. In welchem Umfang wurden Subventionen durch das Jugendparlament im vergangenen Jahr 2018 bezogen? In welcher Form wurde ein Bericht über die Verwendung an die Direktion erstellt und hat sich die Direktion zum Umgang des Vereins mit den Subventionen eine Meinung gebildet? Ist dieser Bericht für die Mitglieder des Kantonsrats oder die Öffentlichkeit einsichtbar?
3. Wie nimmt der Regierungsrat die Entwicklung des Jugendparlaments wahr und was hält der Regierungsrat von der Beteiligungsquote von 52% an der letzten Jugendparlamentssitzung?
4. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass ein Verein mit zwei Anlässen pro Jahr und 170 Mitgliedern eine 20%-Geschäftsstelle unterhalten soll?
5. Wurden zur allfälligen Unterstützung des Vereins Jugendparlament Kanton Zürich weitere Massnahmen geprüft, um die Subventionen nicht um 150% erhöhen zu müssen? Was unternimmt die Direktion, um die beanspruchten Subventionen so gering als möglich zu halten und das gesprochene Maximum als Kostendach zu betrachten?
6. Wie ist die Direktion in das Auswahlverfahren der zukünftigen Mitarbeiterin oder des zukünftigen Mitarbeiters involviert? Wer stellt diesen Mitarbeiter / diese Mitarbeiterin an? Gelten die Arbeitsbedingungen des Kantons (Ferien, Sozialbeiträge etc.)?
7. In welcher Leistungsgruppe wird das Jugendparlament aufgeführt und verbucht? Beabsichtigt der Regierungsrat, Indikatoren für das Jugendparlament einzuführen? Ist die Stelle befristet? Wird die Stelle in Zusammenhang mit dem Budget 2020 und KEF 2020–2023 dem Kantonsrats zur Bewilligung beantragt?
8. Wie schätzt der Regierungsrat das Projekt des Jugendparlaments hinsichtlich Organisation von kostenlosen Schulpodien ein? Wie beurteilt er deren Stellung im Vergleich zu bestehenden Anbietern, welche sich kostendeckend privat finanzieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Alex Gantner, Maur, und Benjamin Fischer, Volketswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat am 19. Dezember 2018 eine Änderung von § 8 Abs. 1 der Verordnung über das kantonale Jugendparlament (VJP, LS 171. 41) beschlossen, um den Subventionsrahmen des Jugendparlaments um Fr. 15 000 zu vergrössern. Mit diesen zusätzlichen, zweckgebundenen Mitteln soll der Betrieb eines Sekretariats finanziert werden. Die Änderung war relativ kurz nach dem Inkrafttreten der VJP erforderlich, um dem ausgewiesenen Bedarf des stetig wachsenden Jugendparlaments nach administrativer Entlastung möglichst bald nachzukommen. Sie trat am 1. April 2019 in Kraft. Auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens wurde wegen der untergeordneten Tragweite der Verordnungsänderung verzichtet (vgl. zum Ganzen RRB Nr. 1279/2018). Zu Frage 2: Die Direktion der Justiz und des Innern gewährte dem Jugendparlament 2018 gestützt auf zwei Anträge eine Subvention von insgesamt Fr. 10 000, was dem Subventionsrahmen von § 8 Abs. 1 VJP gemäss der bis 31. März 2019 geltenden Fassung entsprach. Beiden Subventionsanträgen wurde ein Budget zur geplanten Verwendung der beantragten Mittel beigelegt, das als Entscheidungsgrundlage für die Gewährung der Subvention diente. Das Jugendparlament informierte die Direktion der Justiz und des Innern mündlich und mit dem Jahresbericht 2018 über seine Tätigkeit sowie die damit verbundene Verwendung der kantonalen Mittel (insbesondere für die Durchführung der beiden Jugendparlamentssitzungen und für Projekte). Der Jahresbericht 2018 ist auf der Website des Jugendparlaments (http://jupa-zh.ch) einsehbar. Zu Fragen 3 und 4: Das Jugendparlament gewinnt bei den Jugendlichen seit seiner Gründung laufend an Beliebtheit, was sich im stetigen Mitgliederwachstum zeigt. Gemäss dem Jahresbericht 2018 des Jugendparlaments sind die Mitgliederzahlen im Berichtsjahr um beinahe das Vierfache auf 195 Mitglieder gestiegen. Der Regierungsrat nimmt diese Entwicklung erfreut zur Kenntnis, ist sie doch Ausdruck des wachsenden Interesses der Jugendlichen an Politik und Gesellschaft. Der Kanton hat ein erhebliches Interesse daran, dass sich die Jugendlichen für das Gemeinwesen interessieren und ihren Beitrag an dessen Entwicklung leisten. § 5 Abs. 3 VJP setzt für die Beschlussfähigkeit des Jugendparlaments die Anwesenheit
von mindestens 25% der Vereinsmitglieder voraus. Diese Mindestquote wurde gemäss Informationen des Regierungsrates bei allen bisherigen Sitzungen des Jugendparlaments eingehalten und bei der fraglichen Sitzung vom 29. September 2018 sogar deutlich übertroffen. Das Jugendparlament funktioniert nach eigenen Kriterien und ist mit einem Erwachsenenparlament auch in Bezug auf die Beteiligungsquote nicht vergleichbar. Es kann zahlreiche Gründe geben, weshalb ein Teil der Mitglieder des Jugendparlaments auf die Teilnahme an der besagten Sitzung verzichtet hat. Neben Terminkollisionen z. B. infolge von Austauschsemestern an auswärtigen Universitäten ist denkbar, dass einzelne Mitglieder mit der Mitgliedschaft ihre Unterstützung für das Jugendparlament ausdrücken wollen, ohne an allen Sitzungen teilzunehmen. Die Beteiligungsquote an den bisher durchgeführten drei Sitzungen des Jugendparlaments sagt wenig über den tatsächlichen administrativen Aufwand aus. Das stetige Mitgliederwachstum, die im Vergleich zu den Erwachsenenparlamenten laufend ändernde Zusammensetzung aufgrund der statutarischen Altersobergrenze von 21 Jahren und die zahlreichen Aktivitäten ausserhalb des ordentlichen Sitzungsbetriebs sind mit grossem administrativem Aufwand verbunden. Es ist deshalb gerechtfertigt, dass das Jugendparlament über ein professionelles Sekretariat mit einem 20%-Pensum für administrative und operative Aufgaben verfügt (RRB Nr. 1279/2018). Der hierfür vorgesehene Subventionsrahmen von Fr. 15 000 ist in seiner Höhe überschaubar und kommt einem Organ zugute, dessen Teilhabe sämtlichen Jugendlichen im Kanton Zürich ungeachtet ihrer politischen Einstellung gleichermassen offensteht. Zu Fragen 5–7: Im Rahmen der Verordnungsänderung wurden Massnahmen zur administrativen Entlastung des Jugendparlaments geprüft. Es zeigte sich, dass der Einkauf von administrativen Dienstleistungen beim Dachverband Schweizer Jugendparlamente gegenüber der Anstellung einer eigenen Mitarbeiterin oder eines eigenen Mitarbeiters effizienter und kostengünstiger ist, zumal der Dachverband über Erfahrung im Aufbau und Betrieb eines solchen Sekretariats verfügt und Synergien genutzt werden können (RRB Nr. 1279/2018). Die Direktion der Justiz und des Innern prüft die Höhe der beantragten Subventionen auf ihre Berechtigung und ist an den in § 8 Abs. 1 lit. b VJP geregelten Subventionsrahmen gebunden.
Das Jugendparlament ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der sein Sekretariat zur administrativen Unterstützung selber bestellt. Das über den Dachverband Schweizer Jugendparlamente laufende Arbeitsverhältnis ist unbefristet und untersteht dem privaten Arbeitsvertrags- recht. Es gelten weder die Arbeitsbedingungen des kantonalen Personalrechts noch ist die Direktion in das Auswahlverfahren involviert. Entsprechend ist die Stelle dem Kantonsrat auch nicht zur Bewilligung zu unterbreiten oder ins kantonale Budget aufzunehmen. Die gestützt auf § 8 VJP ausgerichteten Subventionen an das Jugendparlament sind in der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat der Direktion der Justiz und des Innern, aufgeführt. Der Regierungsrat beabsichtigt nicht, Indikatoren für das Jugendparlament einzuführen, zumal die Subventionshöhe überschaubar ist. Zu Frage 8: Die Förderung der politischen Kultur und Bildung gehört zu den Aufgaben des Jugendparlaments (§ 1 Abs. 1 lit. a VJP). Zu diesem Zweck bietet das Jugendparlament im Rahmen des Projekts «PolitStage» kostenlose Dienstleistungen für Schulen der Sekundarstufen I und II wie z. B. Podiumsdiskussionen zu politischen Themen an. Ein kleiner Teil der 2018 ausgerichteten kantonalen Subventionen wurde für dieses Projekt verwendet. Der Regierungsrat verfügt über keine näheren Informationen zum Verhältnis zwischen den Angeboten des Jugendparlaments und der bestehenden privaten Anbietenden im Bereich der Förderung der politischen Bildung.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli